Koordination der EU-Politik Wiens
Wien kann als Bundesland im Rahmen der Rechtsetzung auf EU-Ebene seine eigenen Positionen vertreten und bei Vorschl�gen, die dem Subsidiarit�tsprinzip widersprechen, Einspruch erheben. Zur St�rkung der Position erfolgt dies in Abstimmung mit den anderen L�ndern.
Weiterf�hrende Informationen
- Programme und Leitlinien der Kommission
- Einbindung der L�nder im EU-Gesetzgebungsverfahren (Artikel 23d B-VG)
- Vereinbarung zwischen dem Bund und den L�ndern gem�� Artikel 15a B-VG �ber die Mitwirkungsrechte der L�nder und Gemeinden in Angelegenheiten der europ�ischen Integration
- Mitwirkung des �sterreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten
Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
Kontaktformular