Ver�ffentlichungen im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung

Staatliche Beihilfen gelten grunds�tzlich als unvereinbar mit dem EU-Binnenmarkt und m�ssen vor ihrer Gew�hrung bei der Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden. Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO) werden jedoch bestimmte staatliche Beihilfema�nahmen, die darauf abzielen das Wirtschaftswachstum in Europa zu f�rdern, von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht bei der Kommission freigestellt.

Die Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung gilt f�r folgende Beihilfengruppen:

  • Regionalbeihilfen
  • Beihilfen f�r KMU in Form von Investitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Beihilfen zur Erschlie�ung von KMU-Finanzierungen
  • Umweltschutzbeihilfen
  • Beihilfen f�r Forschung und Entwicklung sowie Innovation
  • Ausbildungsbeihilfen
  • Einstellungs- und Besch�ftigungsbeihilfen f�r benachteiligte Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen
  • Beihilfen zur Bew�ltigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
  • Sozialbeihilfen f�r die Bef�rderung von Einwohner*innen entlegener Gebiete
  • Beihilfen f�r Breitbandinfrastrukturen
  • Beihilfen f�r Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
  • Beihilfen f�r Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
  • Beihilfen f�r lokale Infrastrukturen

Ver�ffentlichung gem�� Artikel 11 AGVO

F�rdervereinbarung WIPARK Garagen GmbH

Die Abteilung Finanzwesen (MA 5) hat mit der WIPARK Garagen GmbH eine F�rdervereinbarung zur Errichtung einer Park & Ride Anlage in Oberlaa, An der Kuhtrift, als U-Bahn-nahes Projekt der 4. Ausbauphase der Wiener U-Bahn abgeschlossen.

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