Aufenthalt f�r Drittstaatsangeh�rige - Amtswege
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Sie kommen aus einem Drittstaat und m�chten l�nger als 6 Monate in �sterreich leben? Daf�r m�ssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Welchen Aufenthaltstitel Sie ben�tigen, h�ngt von mehreren Kriterien ab, zum Beispiel vom Zweck und von der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts.
Sie kommen zum Arbeiten nach �sterreich
- Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter
Ihre Firma hat keinen Betriebssitz in �sterreich. Aber sie hat einen Auftrag von einer �sterreichischen Firma und Sie arbeiten f�r diesen Auftrag vor�bergehend in �sterreich. - Aufenthaltsbewilligung Forscher-Mobilit�t
Sie arbeiten wissenschaftlich in der Forschung und Lehre. Und Sie haben den Aufenthaltstitel Forscher von einem anderen EU-Staat. - Aufenthaltsbewilligung Freiwillige
Sie sind im Rahmen des Europ�ischen Solidarit�tskorps (ESK - European Solidarity Corps) t�tig. - Aufenthaltsbewilligung ICT und Mobile ICT
ICT: Ihre Firma ist international t�tig und hat eine Niederlassung in �sterreich. Sie sind dort vor�bergehend als F�hrungskraft, Trainee oder Spezialist*in besch�ftigt.
Mobile ICT: Und Sie haben den Aufenthaltstitel ICT von einem anderen EU-Staat. - Aufenthaltsbewilligung Selbst�ndige
Sie sind selbst�ndig t�tig, haben einen Auftrag von einer �sterreichischen Firma und haben mit der Firma einen Vertrag abgeschlossen. - Aufenthaltsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit
Sie m�chten in Austauschprogrammen in Wien studieren oder forschen. Oder Sie haben einen Beruf, der vom Ausl�nderbesch�ftigungsgesetz ausgenommen ist. - Aufenthaltsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit f�r Au-Pair-Kr�fte
Sie arbeiten als Au-Pair-Kraft. - Aufenthaltsbewilligung Sozialdienstleistender
Sie arbeiten h�chstens 12 Monate bei einer �berparteilichen und gemeinn�tzigen Organisation. Sie verdienen dabei kein Geld und Ihre T�tigkeit hat Ausbildungs- oder Fortbildungscharakter. - Niederlassungsbewilligung Forscher
Sie haben einen Hochschulabschluss und eine Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung in �sterreich, in der Sie eine Forschungst�tigkeit verrichten werden. - Niederlassungsbewilligung K�nstler
Sie sind in �sterreich selbst�ndig oder unselbst�ndig k�nstlerisch t�tig. - Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit
Sie �ben eine bestimmte unselbst�ndige T�tigkeit aus, die vom Ausl�nderbesch�ftigungsgesetz ausgenommen ist. Das sind zum Beispiel wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Seelsorger*innen, Journalist*innen oder Besch�ftigte an einer ausl�ndischen Schule in �sterreich. - Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit f�r Seelsorger*innen
Sie arbeiten in �sterreich als Seelsorger*in f�r eine anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft. - Blaue Karte EU
Sie sind hochqualifiziert und haben ein Jobangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt. - Rot-Wei�-Rot-Karte Selbst�ndige Schl�sselkraft
Sie wollen in �sterreich ein Unternehmen gr�nden, das f�r die �sterreichische Wirtschaft einen gro�en Mehrwert bringt. - Rot-Wei�-Rot-Karte Start Up-Gr�nder
Sie wollen in �sterreich ein Unternehmen gr�nden, das innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickelt und auf den Markt bringt. - Rot-Wei�-Rot-Karte Unselbst�ndige Schl�sselkraft
Sie sind hochqualifiziert, Fachkraft in einem Mangelberuf, Studienabsolvent*in oder Stammmitarbeiter*in und m�chten l�nger in �sterreich leben und in einer Firma oder Organisation arbeiten.
Sie kommen f�r eine Ausbildung nach �sterreich
- Aufenthaltsbewilligung Sch�ler
Sie besuchen eine Schule in �sterreich. - Aufenthaltsbewilligung Student
Sie studieren in �sterreich oder machen eine f�r die universit�re Ausbildung n�tige Berufspraxis. Oder Sie nehmen an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilit�tsma�nahmen teil. - Aufenthaltsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit
Sie m�chten in Austauschprogrammen in Wien studieren oder forschen. Oder Sie haben einen Beruf, der vom Ausl�nderbesch�ftigungsgesetz ausgenommen ist.
Sie kommen aus privaten Gr�nden nach �sterreich
- Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbst�tigkeit
Sie k�nnen sich das Leben in �sterreich leisten, ohne zu arbeiten. Oder Sie sind mit einer solchen Person verheiratet oder verpartnert, oder Kind einer solchen Person. Oder Sie hatten eine Legitimationskarte und wurden in den Ruhestand versetzt. - Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte f�r Angeh�rige von freiz�gigkeitsberechtigten Personen
Aufenthaltskarte: Sie sind mit einer Person verheiratet oder verpartnert, die die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz hat und in �sterreich freiz�gigkeitsberechtigt ist oder die die �sterreichische Staatsb�rgerschaft hat und von ihrem Recht auf Freiz�gigkeit Gebrauch gemacht hat. Oder Sie sind Angeh�rige*r in gerader aufsteigender oder absteigender Linie, das sind Eltern, Gro�eltern, Kinder, Enkelkinder.
Daueraufenthaltskarte: Sie leben seit 5 Jahren mit einer Aufenthaltskarte in �sterreich und erf�llen die Voraussetzungen f�r das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht. - Aufenthaltstitel Familienangeh�riger
Sie sind mit einer Person verheiratet oder verpartnert, die die �sterreichische Staatsb�rgerschaft hat. Oder Sie sind Kind dieser Person. - Niederlassungsbewilligung f�r Angeh�rige von Personen mit EWR-Staatsangeh�rigkeit, von Personen mit Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV (Brexit) und freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen
Sie sind Lebenspartner*in einer Person, die die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz hat und in �sterreich freiz�gigkeitsberechtigt ist oder die einen Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV (Brexit) hat oder von �sterreicher*innen, die von ihrem Recht auf Freiz�gigkeit Gebrauch gemacht haben. Oder Sie sind sonstige*r Angeh�rige*r dieser Personen. - Niederlassungsbewilligung Angeh�riger
Sie sind Lebenspartner*in einer Person, die die �sterreichische Staatsb�rgerschaft hat. Oder Sie sind Angeh�rige*r in gerader aufsteigender Linie, also zum Beispiel Eltern, Gro�eltern oder Schwiegereltern. Oder Sie sind sonstige*r Angeh�rige*r dieser Person, sofern weitere Voraussetzungen vorliegen. - Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft
Sie sind mit einer Person verheiratet oder verpartnert, die die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats und die Aufenthaltsbewilligung Forscher Mobilit�t, ICT, Mobile ICT, Student oder Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit (ausgenommen Au-Pair-Kr�fte) hat oder beantragt. Oder Sie sind Kind einer solchen Person. - Niederlassungsbewilligung f�r die Familie
Sie sind mit einer Person verheiratet oder verpartnert, die die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats hat und eine Niederlassungsbewilligung, eine Niederlassungsbewilligung Angeh�riger, K�nstler, oder Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit hat oder beantragt. Oder Sie sind Kind dieser Person. - Rot-Wei�-Rot-Karte plus f�r die Familie
Sie sind mit einer Person verheiratet oder verpartnert, die die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats hat und eine Rot-Wei�-Rot-Karte oder Rot-Wei�-Rot-Karte plus hat oder fr�her eine Rot-Wei�-Rot-Karte f�r selbst�ndige Schl�sselkraft hatte und jetzt eine Niederlassungsbewilligung hat, die eine Blaue Karte EU, einen Daueraufenthalt EU, eine Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte oder eine Niederlassungsbewilligung Forscher oder eine Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit als F�hrungskraft oder wissenschaftliches Personal hat oder beantragt. Oder die zusammenf�hrende Person ist Konventionsfl�chtling oder Asylberechtigte*r oder hat den Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV.
Oder Sie sind Kind dieser Person. - Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV - Brexit
Sie sind britische*r Staatsangeh�rige*r und leben schon seit vor dem 31. Dezember 2020 rechtm��ig in �sterreich. Oder Sie sind mit einer solchen Person verwandt, verheiratet oder verpartnert. Unter bestimmten Voraussetzungen k�nnen Sie einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV erhalten.
Sie wollen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in �sterreich leben und arbeiten
- Daueraufenthalt EU
Sie sind seit mindestens 5 Jahren durchgehend zur Niederlassung in �sterreich berechtigt. Oder Sie sind seit mindestens 5 Jahren durchgehend asylberechtigt oder subsidi�r schutzberechtigt. Und Sie wollen unbefristet in �sterreich leben und arbeiten.
Sie leben mit einem Ausweis f�r Vertriebene aus der Ukraine in �sterreich
- Rot-Wei�-Rot-Karte plus f�r Vertriebene aus der Ukraine
Sie sind Vertriebene*r aus der Ukraine, haben einen Ausweis f�r Vertriebene und waren innerhalb der letzten 24 Monate in �sterreich mindestens 12 Monate vollversichert besch�ftigt.
Sie leben mit einem Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz in �sterreich
- Umstieg von Aufenthaltstiteln nach dem AsylG auf einen Aufenthaltstitel nach dem NAG
Sie leben seit 12 Monaten durchgehend mit einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltsberechtigung plus gem�� Asylgesetz in �sterreich. Dann m�ssen Sie eine Niederlassungsbewilligung oder eine Rot-Wei�-Rot-Karte plus beantragen.
Sie leben mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel in �sterreich
- Notvignette
Sie haben rechtzeitig einen Verl�ngerungsantrag f�r Ihren abgelaufenen Aufenthaltstitel gestellt und m�ssen, bevor �ber Ihren Antrag entschieden wurde, ins Ausland reisen.
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