Familie mitnehmen oder nachholen - Aufenthaltstitel f�r Ihre Familie

Ob Sie Ihre Familie nach �sterreich mitnehmen oder nachholen k�nnen, h�ngt davon ab, welche Staatsangeh�rigkeit Sie und Ihre Familienangeh�rigen und welchen Aufenthaltstitel Sie in �sterreich haben.

Bei einer Familienzusammenf�hrung sind Sie f�r Ihre Familie die zusammenf�hrende Person. Das hei�t, wenn Sie und Ihre Familienangeh�rigen alle Voraussetzungen erf�llen, erhalten Ihre Familienangeh�rigen den Aufenthaltstitel nur, wenn Sie selbst einen Aufenthaltstitel bekommen. Welche Voraussetzungen erf�llt werden m�ssen, ist bei den jeweiligen Aufenthaltstiteln beschrieben.

In manchen F�llen k�nnen Ihre Familienangeh�rigen auch einen eigenen, von Ihnen unabh�ngigen Aufenthaltstitel beantragen.

Den Antrag muss immer die Person stellen, die den Aufenthaltstitel m�chte. Den Antrag f�r ein Kind, das j�nger als 18 Jahre ist, muss eine Person stellen, die die Obsorge hat. In manchen F�llen kann bei einem gemeinsamen Erstantrag die Firma, f�r die Sie arbeiten oder arbeiten werden, den Antrag f�r Sie und Ihre Familie stellen.

Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie und Ihre Familie Aufenthaltstitel beantragen k�nnen. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle f�r Sie zust�ndig ist.

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Sie haben die �sterreichische Staatsb�rgerschaft. Und...

... Ihre Familienangeh�rigen oder Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz

  • Anmeldebescheinigung f�r Familienangeh�rige
    F�r die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, Angeh�rige in gerade aufsteigender oder absteigender Linie, also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Gro�eltern, sonstige Angeh�rige und Lebenspartner*innen

... Ihre Familienangeh�rigen und Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats

Sie haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz oder Sie haben die �sterreichische Staatsb�rgerschaft und sind freiz�gigkeitsberechtigt. Und...

...Ihre Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz

  • Anmeldebescheinigung f�r Familienangeh�rige
    F�r die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, Angeh�rige in gerade aufsteigender oder absteigender Linie, also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Gro�eltern, sonstige Angeh�rige und Lebenspartner*innen

...Ihre Familienangeh�rigen und Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats

Sie haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats. Und...

...Ihre Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz

Nur, wenn Ihre Angeh�rigen ein eigenst�ndiges unionsrechtliches Aufenthaltsrecht haben, k�nnen sie eine Anmeldebescheinigung bekommen. Von einem Drittstaatsangeh�rigen kann kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht abgeleitet werden.

...Ihre Familienangeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats

Wenn Sie die Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter, Sch�ler, Selbst�ndiger, Sozialdienstleistender, einer Au-Pair-Kraft oder eines*einer Freiwilligen haben, ist eine Familienzusammenf�hrung nicht m�glich.

In allen anderen F�llen k�nnen Sie nur die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind und Kinder, die j�nger als 18 Jahre sind, mitnehmen. Diese k�nnen folgende Aufenthaltstitel erhalten:

  • Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung ICT, Mobile ICT, Forscher-Mobilit�t, Student oder Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit (ausgenommen Au-Pair-Kr�fte) haben: Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft
    Ihre Familienangeh�rigen bekommen die Aufenthaltsbewilligung nur so lange, wie Ihre Aufenthaltsbewilligung g�ltig ist.
  • Wenn Sie eine Rot-Wei�-Rot � Karte, eine Rot-Wei�-Rot � Karte plus haben, fr�her eine Rot-Wei�-Rot � Karte f�r selbst�ndige Schl�sselkr�fte und jetzt eine Niederlassungsbewilligung haben, eine Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit, eine Niederlassungsbewilligung Forscher, eine Blaue Karte EU, einen Daueraufenthalt EU, eine Aufenthaltskarte, eine Daueraufenthaltskarte, einen Artikel 50 EUV haben oder Asylberechtige*r sind: Rot-Wei�-Rot � Karte plus
  • Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung, eine Niederlassungsbewilligung Angeh�rige*r, eine Niederlassungsbewilligung K�nstler oder eine Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit haben: Niederlassungsbewilligung

Sie haben die britische Staatsangeh�rigkeit. Und...

...Sie und Ihre Angeh�rigen wollen jetzt nach �sterreich ziehen

...Sie und Ihre Familienangeh�rigen haben bereits vor dem 1. J�nner 2021 in �sterreich gelebt und haben noch keinen Antrag auf einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV gestellt

  • Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV (Brexit)
    Wenn Sie vern�nftige Gr�nde vorweisen k�nnen, warum Sie nicht bis 31. Dezember 2021 einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV gestellt haben, k�nnen Sie diesen jetzt noch beantragen.

Sie sind Vertriebene*r aus der Ukraine und haben in �sterreich einen Aufenthaltstitel Rot-Wei�-Rot � Karte plus

  • Rot-Wei�-Rot � Karte plus
    Wenn Sie und Ihre Familienangeh�rigen die Voraussetzungen erf�llen, erhalten Ihre Familienangeh�rigen auch die Rot-Wei�-Rot � Karte plus.

�bersichtstabelle nach Aufenthaltstitel

Sie haben diesen Aufenthaltstitel

Familienangeh�rige mit Staatsangeh�rigkeit EWR oder Schweiz brauchen

Familienangeh�rige mit Staatsangeh�rigkeit Drittstaat brauchen

Sie sind freiz�gigkeitsberechtigte*r �sterreicher*in

Anmeldebescheinigung f�r Angeh�rige von EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen

Niederlassungsbewilligung f�r Angeh�rige von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangeh�rigkeit oder von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen
oder
Aufenthaltskarte f�r Angeh�rige von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen, EWR-B�rger*innen oder Schweizer*innen

Sie sind nicht freiz�gigkeitsberechtige*r �sterreicher*in

Anmeldebescheinigung f�r EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen

Aufenthaltstitel Familienangeh�riger
oder
Niederlassungsbewilligung Angeh�riger

Anmeldebescheinigung f�r EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen

Anmeldebescheinigung f�r Angeh�rige von EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen

Aufenthaltskarte f�r Angeh�rige von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen, EWR-B�rger*innen oder Schweizer*innen
oder
Niederlassungsbewilligung f�r Angeh�rige von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangeh�rigkeit oder von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen

Bescheinigung des Daueraufenthalts f�r EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen

Anmeldebescheinigung f�r Angeh�rige von EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen

Daueraufenthaltskarte f�r Angeh�rige von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen, EWR-B�rger*innen oder Schweizer*innen

Aufenthaltsbewilligung Forscher-Mobilit�t

Anmeldebescheinigung f�r Angeh�rige von EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen

Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft

Aufenthaltsbewilligung ICT und Mobile ICT

Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft

Aufenthaltsbewilligung Student

Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft

Aufenthaltsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit (ausgenommen Au-Pair-Kr�fte)

Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft

Blaue Karte EU

Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Rot-Wei�-Rot � Karte Selbst�ndige Schl�sselkraft

Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Rot-Wei�-Rot � Karte Start Up-Gr�nder

Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Rot-Wei�-Rot � Karte Unselbst�ndige Schl�sselkraft

Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Niederlassungsbewilligung Angeh�riger

Niederlassungsbewilligung

Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbst�tigkeit

Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbst�tigkeit

Niederlassungsbewilligung Forscher

Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Niederlassungsbewilligung K�nstler

Niederlassungsbewilligung

Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit als Wissenschaftler*in oder besondere F�hrungskraft

Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit f�r Seelsorger*innen, Medienbedienstete et cetera

Niederlassungsbewilligung

Daueraufenthalt EU

Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Artikel 50 EUV - Brexit

Niederlassungsbewilligung
oder
Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Vertriebene*r aus der Ukraine mit Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Rot-Wei�-Rot � Karte plus

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsb�rgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.

Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)

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