Familie mitnehmen oder nachholen - Aufenthaltstitel f�r Ihre Familie
Ob Sie Ihre Familie nach �sterreich mitnehmen oder nachholen k�nnen, h�ngt davon ab, welche Staatsangeh�rigkeit Sie und Ihre Familienangeh�rigen und welchen Aufenthaltstitel Sie in �sterreich haben.
Bei einer Familienzusammenf�hrung sind Sie f�r Ihre Familie die zusammenf�hrende Person. Das hei�t, wenn Sie und Ihre Familienangeh�rigen alle Voraussetzungen erf�llen, erhalten Ihre Familienangeh�rigen den Aufenthaltstitel nur, wenn Sie selbst einen Aufenthaltstitel bekommen. Welche Voraussetzungen erf�llt werden m�ssen, ist bei den jeweiligen Aufenthaltstiteln beschrieben.
In manchen F�llen k�nnen Ihre Familienangeh�rigen auch einen eigenen, von Ihnen unabh�ngigen Aufenthaltstitel beantragen.
Den Antrag muss immer die Person stellen, die den Aufenthaltstitel m�chte. Den Antrag f�r ein Kind, das j�nger als 18 Jahre ist, muss eine Person stellen, die die Obsorge hat. In manchen F�llen kann bei einem gemeinsamen Erstantrag die Firma, f�r die Sie arbeiten oder arbeiten werden, den Antrag f�r Sie und Ihre Familie stellen.
Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie und Ihre Familie Aufenthaltstitel beantragen k�nnen. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle f�r Sie zust�ndig ist.
Sie haben die �sterreichische Staatsb�rgerschaft. Und...
... Ihre Familienangeh�rigen oder Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz
- Anmeldebescheinigung f�r Familienangeh�rige
F�r die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, Angeh�rige in gerade aufsteigender oder absteigender Linie, also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Gro�eltern, sonstige Angeh�rige und Lebenspartner*innen
... Ihre Familienangeh�rigen und Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats
- Aufenthaltstitel Familienangeh�riger
F�r die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind und Kinder - Niederlassungsbewilligung Angeh�rige
F�r Angeh�rige in gerader aufsteigender Linie, also Eltern, Gro�eltern; Lebenspartner*innen; sonstige Angeh�rige
Sie haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz oder Sie haben die �sterreichische Staatsb�rgerschaft und sind freiz�gigkeitsberechtigt. Und...
...Ihre Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz
- Anmeldebescheinigung f�r Familienangeh�rige
F�r die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, Angeh�rige in gerade aufsteigender oder absteigender Linie, also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Gro�eltern, sonstige Angeh�rige und Lebenspartner*innen
...Ihre Familienangeh�rigen und Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats
- Aufenthaltskarte f�r Angeh�rige
F�r die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, und f�r Angeh�rige in gerade aufsteigender oder gerade absteigender Linie, also Kinder, Enkelkinder, Eltern, oder Gro�eltern - Niederlassungsbewilligung f�r Angeh�rige von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangeh�rigkeit oder von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen
F�r Lebenspartner*innen und sonstige Angeh�rige
Sie haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats. Und...
...Ihre Angeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz
Nur, wenn Ihre Angeh�rigen ein eigenst�ndiges unionsrechtliches Aufenthaltsrecht haben, k�nnen sie eine Anmeldebescheinigung bekommen. Von einem Drittstaatsangeh�rigen kann kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht abgeleitet werden.
...Ihre Familienangeh�rigen haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaats
Wenn Sie die Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter, Sch�ler, Selbst�ndiger, Sozialdienstleistender, einer Au-Pair-Kraft oder eines*einer Freiwilligen haben, ist eine Familienzusammenf�hrung nicht m�glich.
In allen anderen F�llen k�nnen Sie nur die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind und Kinder, die j�nger als 18 Jahre sind, mitnehmen. Diese k�nnen folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung ICT, Mobile ICT, Forscher-Mobilit�t, Student oder Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit (ausgenommen Au-Pair-Kr�fte) haben: Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft
Ihre Familienangeh�rigen bekommen die Aufenthaltsbewilligung nur so lange, wie Ihre Aufenthaltsbewilligung g�ltig ist. - Wenn Sie eine Rot-Wei�-Rot � Karte, eine Rot-Wei�-Rot � Karte plus haben, fr�her eine Rot-Wei�-Rot � Karte f�r selbst�ndige Schl�sselkr�fte und jetzt eine Niederlassungsbewilligung haben, eine Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit, eine Niederlassungsbewilligung Forscher, eine Blaue Karte EU, einen Daueraufenthalt EU, eine Aufenthaltskarte, eine Daueraufenthaltskarte, einen Artikel 50 EUV haben oder Asylberechtige*r sind: Rot-Wei�-Rot � Karte plus
- Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung, eine Niederlassungsbewilligung Angeh�rige*r, eine Niederlassungsbewilligung K�nstler oder eine Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit haben: Niederlassungsbewilligung
Sie haben die britische Staatsangeh�rigkeit. Und...
...Sie und Ihre Angeh�rigen wollen jetzt nach �sterreich ziehen
- Aufenthaltstitel f�r Personen aus Drittstaaten
F�r Sie und Ihre Familienangeh�rigen gelten die gleichen Voraussetzungen wie f�r alle Antragsteller*innen aus Drittstaaten.
...Sie und Ihre Familienangeh�rigen haben bereits vor dem 1. J�nner 2021 in �sterreich gelebt und haben noch keinen Antrag auf einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV gestellt
- Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV (Brexit)
Wenn Sie vern�nftige Gr�nde vorweisen k�nnen, warum Sie nicht bis 31. Dezember 2021 einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV gestellt haben, k�nnen Sie diesen jetzt noch beantragen.
Sie sind Vertriebene*r aus der Ukraine und haben in �sterreich einen Aufenthaltstitel Rot-Wei�-Rot � Karte plus
- Rot-Wei�-Rot � Karte plus
Wenn Sie und Ihre Familienangeh�rigen die Voraussetzungen erf�llen, erhalten Ihre Familienangeh�rigen auch die Rot-Wei�-Rot � Karte plus.
�bersichtstabelle nach Aufenthaltstitel
Sie haben diesen Aufenthaltstitel |
Familienangeh�rige mit Staatsangeh�rigkeit EWR oder Schweiz brauchen |
Familienangeh�rige mit Staatsangeh�rigkeit Drittstaat brauchen |
---|---|---|
Sie sind freiz�gigkeitsberechtigte*r �sterreicher*in |
Anmeldebescheinigung f�r Angeh�rige von EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen |
Niederlassungsbewilligung f�r Angeh�rige von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangeh�rigkeit oder von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen |
Sie sind nicht freiz�gigkeitsberechtige*r �sterreicher*in |
Anmeldebescheinigung f�r EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen |
Aufenthaltstitel Familienangeh�riger |
Anmeldebescheinigung f�r EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen |
Anmeldebescheinigung f�r Angeh�rige von EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen |
Aufenthaltskarte f�r Angeh�rige von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen, EWR-B�rger*innen oder Schweizer*innen |
Bescheinigung des Daueraufenthalts f�r EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen |
Anmeldebescheinigung f�r Angeh�rige von EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen |
Daueraufenthaltskarte f�r Angeh�rige von freiz�gigkeitsberechtigten �sterreicher*innen, EWR-B�rger*innen oder Schweizer*innen |
Aufenthaltsbewilligung Forscher-Mobilit�t |
Anmeldebescheinigung f�r Angeh�rige von EWR-B�rger*innen und Schweizer*innen |
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft |
Aufenthaltsbewilligung ICT und Mobile ICT |
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft | |
Aufenthaltsbewilligung Student |
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft | |
Aufenthaltsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit (ausgenommen Au-Pair-Kr�fte) |
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft | |
Blaue Karte EU |
Rot-Wei�-Rot � Karte plus | |
Rot-Wei�-Rot � Karte Selbst�ndige Schl�sselkraft |
Rot-Wei�-Rot � Karte plus | |
Rot-Wei�-Rot � Karte Start Up-Gr�nder |
Rot-Wei�-Rot � Karte plus | |
Rot-Wei�-Rot � Karte Unselbst�ndige Schl�sselkraft |
Rot-Wei�-Rot � Karte plus | |
Niederlassungsbewilligung Angeh�riger |
Niederlassungsbewilligung | |
Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbst�tigkeit |
Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbst�tigkeit | |
Niederlassungsbewilligung Forscher |
Rot-Wei�-Rot � Karte plus | |
Niederlassungsbewilligung K�nstler |
Niederlassungsbewilligung | |
Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit als Wissenschaftler*in oder besondere F�hrungskraft |
Rot-Wei�-Rot � Karte plus | |
Niederlassungsbewilligung Sonderf�lle unselbst�ndiger Erwerbst�tigkeit f�r Seelsorger*innen, Medienbedienstete et cetera |
Niederlassungsbewilligung | |
Daueraufenthalt EU |
Rot-Wei�-Rot � Karte plus | |
Artikel 50 EUV - Brexit |
Niederlassungsbewilligung | |
Vertriebene*r aus der Ukraine mit Rot-Wei�-Rot � Karte plus |
Rot-Wei�-Rot � Karte plus |
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Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsb�rgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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