Scooter und Roller im Stra�enverkehr
F�r die Fortbewegung mit Elektro-Rollern und muskelkraftbetriebenen Scootern gelten im Stra�enverkehr unterschiedliche Regelungen. Beim Abstellen von Leih-Elektro-Rollern m�ssen Sie Vorgaben beachten.
Elektro-Roller bzw. E-Scooter
F�r Elektro-Roller oder E-Scooter gelten die Regeln, die auch f�r das Nutzen von Fahrr�dern gelten:
- Verkehrsregeln und Tempolimits m�ssen eingehalten werden.
- Auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist, ist auch das Fahren mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern mit einer h�chsten zul�ssigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erlaubt.
- Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten.
- In Wohnstra�en und Begegnungszonen ist das E-Scooter-Fahren in an den Fu�verkehr angepasster Geschwindigkeit erlaubt. In Fu�g�nger*innen-Zonen ist das Fahren mit E-Scootern verboten. Ausnahme: Ist das Radfahren erlaubt, darf auch mit dem E-Scooter in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Elektro-Roller m�ssen wie Fahrr�der mit Bremsen, Scheinwerfer nach vorne und rotem R�cklicht sowie Reflektoren beziehungsweise R�ckstrahlern ausgestattet sein. F�r Leih-E-Scooter gelten dar�ber hinaus zus�tzliche Ausstattungsvorschriften wie etwa Blinker oder Nummerntafeln.
- Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, d�rfen im �ffentlichen Verkehr, au�er in Wohnstra�en, nur in Begleitung einer Person unterwegs sein, die mindestens 16 Jahre alt ist.
- F�r Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht.
- Das Telefonieren ist w�hrend des Fahrens verboten.
Regeln beim Abstellen von Leih-Elektro-Rollern bzw. Leih-E-Scootern
Bei der Ben�tzung von Leih-Elektro-Rollern bzw. Leih-E-Scootern gelten dieselben Vorschriften wie f�r private Elektro-Roller bzw. E-Scooter.
Seit 19. Mai 2023 gelten strenge Regeln f�r das Abstellen von Leih-E-Scootern:
- Leih-E-Scooter m�ssen Sie vorrangig auf besonders gekennzeichneten Abstellfl�chen abstellen. Diese Fl�chen sind rot markiert und bieten Platz f�r 8 bis 10 Leih-E-Scooter.
- Im Umkreis von 100 Metern rund um diese Abstellfl�chen ist das Abstellen nicht erlaubt. Das gilt auch f�r das Abstellen in bestehenden Fahrradabstellanlagen in diesem Umkreis.
- Au�erhalb des Umkreises m�ssen Sie Leih-E-Scooter in der Parkspur abstellen.
- In Gr�nfl�chen ist das Abstellen nicht erlaubt.
- Dar�ber hinaus gibt es Abstellverbotszonen, wie zum Beispiel rund um die Oper, in den Fu�g�nger*innen-Zonen des 1. Bezirks, bei der Albertina, am Rathausplatz und beim Oberen Belvedere.
Alle Abstellfl�chen und Abstellverbotszonen sowie die neuen Vorschriften im Detail finden Sie in der ortspolizeilichen Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrr�der und elektrisch betriebene Klein- und Miniroller.
Besondere Vorsicht gilt zudem bei Blindenleitsystemen (Bodenmarkierungen). Hier d�rfen Sie keine E-Scooter abstellen, da sie sonst f�r blinde beziehungsweise stark sehbehinderte Menschen das Gehen mit dem Blinden- beziehungsweise Pendelstock behindern.
Ob diese Vorschriften eingehalten werden, wird durch die Parkraum�berwachung (MA 67) der Stadt Wien �berpr�ft. Falsch abgestellte Leih-E-Scooter m�ssen von den Betreiberfirmen unverz�glich nach der beh�rdlichen Verst�ndigung entfernt und verordnungskonform abgestellt werden.
Abstellfl�chen f�r Leih-E-Scooter und Scooter-Abstellanlagen im Stadtplan
Umfassendes Ma�nahmenpaket mit Regelungen f�r Leih-E-Scooter
Mit 1. Juli 2023 ist ein weiteres Ma�nahmenpaket mit Regelungen f�r Leih-E-Scooter in Kraft getreten. In der Stadt Wien werden Scooter-Konzessionen nur noch an 4 ausgew�hlte Betreiber vergeben, die konkrete Ma�nahmen einhalten m�ssen. So gilt etwa eine H�chstzahl f�r das Aufstellen von E-Scootern - in der Innenstadt d�rfen insgesamt maximal 500 Scooter stehen (statt vorher bis zu 2.500 Scooter), in den Bezirken 2 bis 9 inklusive 20 gibt es eine Beschr�nkung auf 1.500 Scooter.
Ein digitales Dashboard erm�glicht die Kontrolle jedes einzelnen Scooters zu jeder Zeit - auch r�ckwirkend - per GPS. Es macht damit ein konsequentes Strafen f�r illegal abgestellte Roller m�glich. Betreiber*innen m�ssen mit eigenen "Ordnerdiensten" f�r sachgem�� abgestellte Roller sorgen. Die Parkraum-�berwachungsorgane, die sogenannten "Park-Sheriffs", �berpr�fen die Einhaltung der Abstellregeln und stellen gegebenenfalls Strafen aus. Ist ein Roller unsachgem�� am Gehsteig abgestellt, sind die Betreiber*innen verpflichtet, diesen unverz�glich zu beseitigen beziehungsweise den Missstand zu beheben.
Langsam-Fahr-Zonen und Scooter-freie Sperrzonen
Rund um Krankenh�user, auf Marktgebieten und anderen "Hotspots" sind Sperrzonen eingerichtet. In diesen wurde es technisch unm�glich gemacht, mit Scootern zu fahren oder sie dort abzustellen.
Beim Einfahren in Fu�g�nger*innen-Zonen, Wohnstra�en und Begegnungszonen kommt es zu einer automatischen Temporeduktion.
Wien baut fixe Abstellstationen aus
In ganz Wien werden die fixen Abstellfl�chen massiv ausgebaut, besonders in den inneren Bezirken. Aber auch in den �u�eren Bezirken gibt es Hotspots, vor allem an Verkehrsknotenpunkten. Mit 1. Oktober 2023 gibt es �ber 200 Abstellfl�chen, f�r 2024 sind insgesamt 300 geplant.
Die fixen Abstellfl�chen sind durch rote Bodenmarkierungen klar gekennzeichnet und werden insbesondere bei oder in der N�he von WienMobil-Stationen errichtet. So entstehen in ganz Wien "Mobility Hubs" mit umfassendem Sharing-Angebot.
Falsch abgestellte E-Scooter melden
Sie k�nnen widerrechtlich abgestellte E-Scooter beim Stadtservice Wien oder in der Sag's Wien-App melden. W�hlen Sie bei der Meldung in der Sag's Wien-App irgendeine der Kategorien aus.
Jeder Scooter ist mit einem Nummernschild ausgestattet. Das vereinfacht eine genaue Zuordenbarkeit bei Beschwerden. Wenn jemand etwa einen falsch abgestellten Scooter per Sag's Wien-App mit einem Foto des Nummernschildes meldet, kann der Standort des Scooters sofort �berpr�ft werden.
E-Scooter mit mehr als 25 km/h Baugeschwindigkeit und 600 Watt
Mit einer Bauartgeschwindigkeit �ber 25 km/h und mehr als 600 Watt werden Elektro-Roller als Motorfahrr�der (Mopeds) definiert. N�here Ausk�nfte dazu erhalten Sie beim BMK: E-Scooter
Micro-Scooter (Trittroller, Tretroller)
Micro-Scooter sind 2-r�drige Kleinfahrzeuge mit einem bodennahen Trittbrett, die mit Muskelkraft betrieben werden. Sie werden rechtlich als fahrzeug�hnliche Kinderspielzeuge beziehungsweise nicht f�r die Fahrbahn geeignete Kleinfahrzeuge eingestuft.
Sie d�rfen mit Micro-Scootern auf folgenden Verkehrsfl�chen fahren, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fu�g�nger*innen gef�hrdet oder behindert werden:
- Gehweg oder Gehsteig
- Fu�g�nger*innen-Zone
- Wohn- oder Spielstra�en
- Begegnungszonen (am Gehsteig)
Kinder d�rfen ab dem 8. Geburtstag alleine mit Micro-Scootern im �ffentlichen Verkehr unterwegs sein. Kinder unter 8 Jahren m�ssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Weiterf�hrende Informationen
- Stra�enverkehrsordnung � Rechtsinformationssystem (RIS)
- Scooter - oesterreich.gv.at
- Kick-, Snake- und Skateboarder, Micro-Scooter, Scooter und Sidewalker - BMK
- Sharing-Angebote in Wien
- E-Mopeds sollen vom Radweg verbannt werden
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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