Scooter und Roller im Stra�enverkehr

F�r die Fortbewegung mit Elektro-Rollern und muskelkraftbetriebenen Scootern gelten im Stra�enverkehr unterschiedliche Regelungen. Beim Abstellen von Leih-Elektro-Rollern m�ssen Sie Vorgaben beachten.

Elektro-Roller bzw. E-Scooter

Mann mit Elektro-Roller

F�r Elektro-Roller oder E-Scooter gelten die Regeln, die auch f�r das Nutzen von Fahrr�dern gelten:


  • Verkehrsregeln und Tempolimits m�ssen eingehalten werden.
  • Auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist, ist auch das Fahren mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern mit einer h�chsten zul�ssigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erlaubt.
  • Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten.
  • In Wohnstra�en und Begegnungszonen ist das E-Scooter-Fahren in an den Fu�verkehr angepasster Geschwindigkeit erlaubt. In Fu�g�nger*innen-Zonen ist das Fahren mit E-Scootern verboten. Ausnahme: Ist das Radfahren erlaubt, darf auch mit dem E-Scooter in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Elektro-Roller m�ssen wie Fahrr�der mit Bremsen, Scheinwerfer nach vorne und rotem R�cklicht sowie Reflektoren beziehungsweise R�ckstrahlern ausgestattet sein. F�r Leih-E-Scooter gelten dar�ber hinaus zus�tzliche Ausstattungsvorschriften wie etwa Blinker oder Nummerntafeln.
  • Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, d�rfen im �ffentlichen Verkehr, au�er in Wohnstra�en, nur in Begleitung einer Person unterwegs sein, die mindestens 16 Jahre alt ist.
  • F�r Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht.
  • Das Telefonieren ist w�hrend des Fahrens verboten.

Regeln beim Abstellen von Leih-Elektro-Rollern bzw. Leih-E-Scootern

Für Scooter markierte Abstellfläche auf Asphalt

Abstellfl�che f�r Leih-E-Scooter

Bei der Ben�tzung von Leih-Elektro-Rollern bzw. Leih-E-Scootern gelten dieselben Vorschriften wie f�r private Elektro-Roller bzw. E-Scooter.

Seit 19. Mai 2023 gelten strenge Regeln f�r das Abstellen von Leih-E-Scootern:


  • Leih-E-Scooter m�ssen Sie vorrangig auf besonders gekennzeichneten Abstellfl�chen abstellen. Diese Fl�chen sind rot markiert und bieten Platz f�r 8 bis 10 Leih-E-Scooter.
  • Im Umkreis von 100 Metern rund um diese Abstellfl�chen ist das Abstellen nicht erlaubt. Das gilt auch f�r das Abstellen in bestehenden Fahrradabstellanlagen in diesem Umkreis.
  • Au�erhalb des Umkreises m�ssen Sie Leih-E-Scooter in der Parkspur abstellen.
  • In Gr�nfl�chen ist das Abstellen nicht erlaubt.
  • Dar�ber hinaus gibt es Abstellverbotszonen, wie zum Beispiel rund um die Oper, in den Fu�g�nger*innen-Zonen des 1. Bezirks, bei der Albertina, am Rathausplatz und beim Oberen Belvedere.

Alle Abstellfl�chen und Abstellverbotszonen sowie die neuen Vorschriften im Detail finden Sie in der ortspolizeilichen Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrr�der und elektrisch betriebene Klein- und Miniroller.

Besondere Vorsicht gilt zudem bei Blindenleitsystemen (Bodenmarkierungen). Hier d�rfen Sie keine E-Scooter abstellen, da sie sonst f�r blinde beziehungsweise stark sehbehinderte Menschen das Gehen mit dem Blinden- beziehungsweise Pendelstock behindern.

Ob diese Vorschriften eingehalten werden, wird durch die Parkraum�berwachung (MA 67) der Stadt Wien �berpr�ft. Falsch abgestellte Leih-E-Scooter m�ssen von den Betreiberfirmen unverz�glich nach der beh�rdlichen Verst�ndigung entfernt und verordnungskonform abgestellt werden.

Abstellfl�chen f�r Leih-E-Scooter und Scooter-Abstellanlagen im Stadtplan

Umfassendes Ma�nahmenpaket mit Regelungen f�r Leih-E-Scooter

Karte mit Maßnahmen, Abstellflächen und Hotspots für Scooter

Mit 1. Juli 2023 ist ein weiteres Ma�nahmenpaket mit Regelungen f�r Leih-E-Scooter in Kraft getreten. In der Stadt Wien werden Scooter-Konzessionen nur noch an 4 ausgew�hlte Betreiber vergeben, die konkrete Ma�nahmen einhalten m�ssen. So gilt etwa eine H�chstzahl f�r das Aufstellen von E-Scootern - in der Innenstadt d�rfen insgesamt maximal 500 Scooter stehen (statt vorher bis zu 2.500 Scooter), in den Bezirken 2 bis 9 inklusive 20 gibt es eine Beschr�nkung auf 1.500 Scooter.

Ein digitales Dashboard erm�glicht die Kontrolle jedes einzelnen Scooters zu jeder Zeit - auch r�ckwirkend - per GPS. Es macht damit ein konsequentes Strafen f�r illegal abgestellte Roller m�glich. Betreiber*innen m�ssen mit eigenen "Ordnerdiensten" f�r sachgem�� abgestellte Roller sorgen. Die Parkraum-�berwachungsorgane, die sogenannten "Park-Sheriffs", �berpr�fen die Einhaltung der Abstellregeln und stellen gegebenenfalls Strafen aus. Ist ein Roller unsachgem�� am Gehsteig abgestellt, sind die Betreiber*innen verpflichtet, diesen unverz�glich zu beseitigen beziehungsweise den Missstand zu beheben.

Langsam-Fahr-Zonen und Scooter-freie Sperrzonen

Rund um Krankenh�user, auf Marktgebieten und anderen "Hotspots" sind Sperrzonen eingerichtet. In diesen wurde es technisch unm�glich gemacht, mit Scootern zu fahren oder sie dort abzustellen.

Beim Einfahren in Fu�g�nger*innen-Zonen, Wohnstra�en und Begegnungszonen kommt es zu einer automatischen Temporeduktion.

Wien baut fixe Abstellstationen aus

In ganz Wien werden die fixen Abstellfl�chen massiv ausgebaut, besonders in den inneren Bezirken. Aber auch in den �u�eren Bezirken gibt es Hotspots, vor allem an Verkehrsknotenpunkten. Mit 1. Oktober 2023 gibt es �ber 200 Abstellfl�chen, f�r 2024 sind insgesamt 300 geplant.

Die fixen Abstellfl�chen sind durch rote Bodenmarkierungen klar gekennzeichnet und werden insbesondere bei oder in der N�he von WienMobil-Stationen errichtet. So entstehen in ganz Wien "Mobility Hubs" mit umfassendem Sharing-Angebot.

Falsch abgestellte E-Scooter melden

Sie k�nnen widerrechtlich abgestellte E-Scooter beim Stadtservice Wien oder in der Sag's Wien-App melden. W�hlen Sie bei der Meldung in der Sag's Wien-App irgendeine der Kategorien aus.

Jeder Scooter ist mit einem Nummernschild ausgestattet. Das vereinfacht eine genaue Zuordenbarkeit bei Beschwerden. Wenn jemand etwa einen falsch abgestellten Scooter per Sag's Wien-App mit einem Foto des Nummernschildes meldet, kann der Standort des Scooters sofort �berpr�ft werden.

E-Scooter mit mehr als 25 km/h Baugeschwindigkeit und 600 Watt

Mit einer Bauartgeschwindigkeit �ber 25 km/h und mehr als 600 Watt werden Elektro-Roller als Motorfahrr�der (Mopeds) definiert. N�here Ausk�nfte dazu erhalten Sie beim BMK: E-Scooter

Micro-Scooter (Trittroller, Tretroller)

Micro-Scooter sind 2-r�drige Kleinfahrzeuge mit einem bodennahen Trittbrett, die mit Muskelkraft betrieben werden. Sie werden rechtlich als fahrzeug�hnliche Kinderspielzeuge beziehungsweise nicht f�r die Fahrbahn geeignete Kleinfahrzeuge eingestuft.

Junge fährt mit einem Micro-Scooter am Karlsplatz

Sie d�rfen mit Micro-Scootern auf folgenden Verkehrsfl�chen fahren, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fu�g�nger*innen gef�hrdet oder behindert werden:

  • Gehweg oder Gehsteig
  • Fu�g�nger*innen-Zone
  • Wohn- oder Spielstra�en
  • Begegnungszonen (am Gehsteig)

Kinder d�rfen ab dem 8. Geburtstag alleine mit Micro-Scootern im �ffentlichen Verkehr unterwegs sein. Kinder unter 8 Jahren m�ssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.

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