Altstadterhaltung - F�rderantrag
In den F�rderrichtlinien finden Sie alle Informationen zur Altstadterhaltung. Bei der Antragstellung im Online-Formular m�ssen Sie best�tigen, dass Sie die F�rderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
Informationen zur ID Austria
Antrag ohne ID Austria
Sie ben�tigen eine Einverst�ndniserkl�rung. Sie m�ssen diese ausf�llen und unterschreiben und anschlie�end in das Online-Formular hochladen: Einverst�ndniserkl�rung.
Sie m�ssen in bestimmten F�llen eine Vollmacht oder Einverst�ndniserkl�rung der Hauseigent�mer*innen oder Miteigent�mer*innen abgeben. Benutzen Sie daf�r bitte diese Online-Formulare. Sie m�ssen das jeweilige Formular ausdrucken, unterschreiben lassen und anschlie�end in das Antrags-Formular hochladen:
Tragen Sie bei einem korrigierten F�rderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.
Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserkl�rungen, Hinweise und Tipps
Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien vergibt im Bereich Kulturelles Erbe unter anderem �ffentliche Mittel f�r die Konservierung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens. Es werden stadtbildpflegerische Ma�nahmen an historischen Objekten in Schutzzonen, vorgesehenen Schutzzonen oder an Objekten unter Denkmalschutz gef�rdert.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Eigent�mer*innen des betreffenden Objektes sowie die Bestandnehmer*innen (bei Miete oder Pacht) von Gesch�ftslokalen in Erdgeschosszonen mit Zustimmung der Eigent�mer*innen.
In den F�rderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "F�rdervoraussetzungen".
Fristen und Termine
Sie k�nnen Ihren Antrag laufend abgeben.
Zust�ndige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Kulturelles Erbe
Verfahrensablauf
Nach erster Kontaktaufnahme mit der Kulturabteilung werden bei einem Lokalaugenschein die notwendigen Ma�nahmen festgelegt. Die F�rderwerbenden holen im Anschluss entsprechende Angebote und Kostenvoranschl�ge ein. Danach kann der F�rderantrag gestellt werden.
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbest�tigung des Formularservers. Nach formaler Pr�fung des Antrags erhalten Sie sp�testens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbest�tigung des zust�ndigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Kulturelles Erbe.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
In den F�rderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von F�rderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den F�rderrichtlinien finden Sie alle f�r den Antrag erforderlichen Unterlagen.
Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an [email protected].
Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Verm�gens�bersicht - Informationen und Muster: 198 KB PDF
Eine ausf�hrliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie in den F�rderrichtlinien.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist geb�hrenfrei. Gegebenenfalls fallen Notariatskosten oder Kosten f�r eine Grundbuchseintragung an.
Formular
Antrag mit ID Austria
- Online-Formular: Wiener Altstadterhaltungsfonds - Antrag mit ID Austria
Antrag ohne ID Austria
Sie ben�tigen eine Einverst�ndniserkl�rung. Sie m�ssen diese ausf�llen und unterschreiben und anschlie�end in das Online-Formular hochladen: Einverst�ndniserkl�rung.
- Online-Formular: Wiener Altstadterhaltungsfonds - Antrag
Sie m�ssen in bestimmten F�llen eine Vollmacht oder Einverst�ndniserkl�rung der Hauseigent�mer*innen oder Miteigent�mer*innen abgeben. Benutzen Sie daf�r bitte diese Online-Formulare. Sie m�ssen das jeweilige Formular ausdrucken, unterschreiben lassen und anschlie�end in das Antrags-Formular hochladen:
Zus�tzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grunds�tze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Stadt Wien | Kultur
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