Reisepass f�r �sterreichische Staatsb�rgerinnen und Staatsb�rger - Antrag

Die Wiener Passservicestellen der Magistratischen Bezirksämter haben von Montag bis Freitag von 8 bis 11.30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet. Montag bis Freitag von 12 bis 15.30 Uhr sowie am Donnerstag bis 17.30 Uhr können Sie Ihr neues Reisedokument ausschließlich nach einer Terminreservierung beantragen.

Hinweis:
Abgelaufene Reisepässe und Personalausweise werden zum Teil bei Behörden und Privaten als Identitätsdokument anerkannt, sofern man auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der jeweiligen Stelle.

Einen neuen Reisepass m�ssen Sie pers�nlich beantragen. In Wien k�nnen Sie das in jedem Pass-Service, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.

Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Dort wird Ihre Identit�t gepr�ft, und Sie geben Ihre Fingerabdr�cke ab. Au�erdem m�ssen Sie pers�nlich unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen m�ssen ("Erforderliche Unterlagen").

Informationen zur ID Austria: H�ufige Fragen

Allgemeine Informationen

Einen neuen Reisepass m�ssen Sie pers�nlich beantragen. Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Dort wird Ihre Identit�t gepr�ft, und Sie geben Ihre Fingerabdr�cke ab. Au�erdem m�ssen Sie pers�nlich unterschreiben.

Ein Reisepass ist 10 Jahre g�ltig. Sie k�nnen Ihren Reisepass nicht verl�ngern.

Reisep�sse f�r Minderj�hrige sind je nach Alter des Kindes 2, 5 oder 10 Jahre g�ltig.

F�r den Antrag m�ssen Sie kein Formular ausf�llen.

Reisepass f�r Minderj�hrige

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie besitzen die �sterreichische Staatsb�rgerschaft.

Fristen und Termine

Sie k�nnen einen neuen Reisepass jederzeit beantragen. Beachten Sie bitte die Erledigungsdauer. Beantragen Sie Ihren neuen Reisepass unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Abreise.

Zust�ndige Stelle

Sie k�nnen einen neuen Reisepass bei jeder Passbeh�rde in ganz �sterreich beantragen, egal wo Sie wohnen.
In Wien k�nnen Sie in jedem Pass-Service Ihren neuen Reisepass beantragen, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

F�r einen Reisepass f�r Minderj�hrige werden weitere Unterlagen ben�tigt.

Kosten und Zahlung

  • Reisepass (rund 5 Arbeitstage nach dem Antragstag): 75,90 Euro
  • Expresspass (rund 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Antragstag): 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro (Info: 17 KB PDF)

Die Kosten f�r den neuen Reisepass m�ssen Sie gleich bei der Antragstellung bezahlen � bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express).

Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte m�glich.

Erledigungsdauer

  • Sie bekommen Ihren neuen Reisepass so schnell wie m�glich. Er wird innerhalb von rund 5 Arbeitstagen per Post zugestellt.
  • Den Expresspass bekommen Sie innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, wird nicht dazugerechnet.
  • Der Ein-Tages-Expresspass wird am n�chsten Arbeitstag per Zustelldienst zugestellt. (Info: 17 KB PDF)

Der neue Reisepass wird von der �sterreichischen Staatsdruckerei hergestellt. Danach wird er an eine von Ihnen gew�nschte Adresse in �sterreich zugestellt. Das kann zum Beispiel Ihre Wohnadresse oder auch Ihre Arbeitsadresse sein. Sie erhalten Ihren neuen Reisepass mit einem RSb-Brief.

Reisepass nicht zugestellt

Sie haben einen Reisepass beantragt, aber noch nicht bekommen? Wenden Sie sich an jenes Pass-Service, bei dem Sie den Antrag gestellt haben.

Adressen und �ffnungszeiten des Wiener Pass-Service

Zus�tzliche Informationen

Diebstahl oder Verlust

Alter Reisepass

Mit dem Antrag auf einen neuen Reisepass wird Ihr alter Reisepass beim Pass-Service entwertet. Er ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr g�ltig. Sie k�nnen ihn aber entwertet zur�ckbekommen.

Wenn Sie Ihren alten Reisepass noch bis zur Zustellung des neuen Reisepasses brauchen, kann der alte Reisepass zeitlich begrenzt g�ltig bleiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pass-Services helfen Ihnen gerne weiter.

Eintragungen

  • Wenn Ihr Name sich ge�ndert hat, brauchen Sie einen neuen Reisepass. Der Name kann im Reisepass nicht ge�ndert werden.
  • Folgende Eintragungen und Vermerke in einen neuen Reisepass sind kostenlos m�glich:
    • Namen mit Umlaut (�, �, �) oder scharfem �
    • Doppelnamen
    • Medizinische Implantate oder Prothesen aus Metall
    • Besondere Kennzeichen
  • Ein Kind ist in Ihrem Reisepass eingetragen: Seit dem 15. Juni 2012 sind diese Miteintragungen ung�ltig. Ihr Kind ben�tigt einen eigenen Reisepass. Das gilt auch f�r S�uglinge. Der Reisepass mit der Eintragung bleibt aber f�r die Besitzerin oder den Besitzer g�ltig.

Einreise in andere L�nder

Sie planen eine Reise: Bitte beachten Sie die Einreisevorschriften in Ihrem Reiseland und in den Transitl�ndern. Informieren Sie sich auch �ber die Bef�rderungsbestimmungen der Fluggesellschaften, wenn Sie per Flugzeug verreisen.

F�r die Einreise in viele L�nder ben�tigen Sie ein Visum. Beachten Sie deshalb, dass der Reisepass f�r die Einreise (und Ausreise) lange genug g�ltig ist. Bitte beachten Sie auch, ob Sie einen gestohlenen oder verlorenen und wiedergefundenen Reisepass verwenden d�rfen.

Beim Au�enministerium finden Sie die Einreisebestimmungen f�r alle L�nder der Erde.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Pass-Service der Stadt Wien.

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