Zus�tzliche Informationen zum Reisedokument-Antrag
Informationen zu Fingerabdr�cken
Beim Antrag m�ssen Sie Ihre Fingerabdr�cke abgeben. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das nicht notwendig. Ihre Fingerabdr�cke werden auf dem Sicherheits-Chip im Reisedokument gespeichert, nicht aber in den Reisepass oder Personalausweis eingedruckt. Die Fingerabdr�cke werden von beiden Zeigefingern oder von anderen Fingern gescannt, nicht aber von den kleinen Fingern.
- Sie k�nnen Ihre Fingerabdr�cke wegen einer Krankheit oder einer Verletzung (h�chstens 3 Monate lang) nicht abgeben: Sie bekommen ein zeitlich befristetes Reisedokument.
- Sie k�nnen Ihre Fingerabdr�cke l�nger als 3 Monate nicht abgeben: Sie m�ssen eine �rztliche Best�tigung mitbringen. Sie bekommen ein neues Reisedokument ohne Fingerabdr�cke.
- Sie haben alle Ihre Finger oder Fingerglieder verloren, die gescannt werden k�nnen: Sie bekommen ein neues Reisedokument ohne Fingerabdr�cke und brauchen keine �rztliche Best�tigung.
Reisedokument bei Erwachsenenvertretung
Die Erwachsenenvertreterin oder der Erwachsenenvertreter muss berechtigt sein, einen Reisepass f�r die Person zu beantragen. Dies wird im Einzelfall gepr�ft.
Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die �sterreichische Staatsb�rgerschaft und muss pers�nlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbeh�rde muss ihre Identit�t feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zus�tzlich:
- Bei bestehender Erwachsenenvertretung:
- Nachweis der Erwachsenenvertretung
- Amtlicher Lichtbildausweis der Erwachsenenvertreterin oder des Erwachsenenvertreters
- Bei einer Vollmacht der Erwachsenenvertreterin oder des Erwachsenenvertreters an eine andere vollj�hrige Person:
- Nachweis der Erwachsenenvertretung
- Schriftliche und unterschriebene, datierte Vollmacht der Erwachsenenvertreterin oder des Erwachsenenvertreters
- Amtlicher Lichtbildausweis der bevollm�chtigten Person
- Erwachsenenvertretung durch Vereine:
- Nachweis der Erwachsenenvertretung
- Nachweis �ber die bei Gericht als Erwachsenenvertreterin oder Erwachsenenvertreter bekannt gegebene Person
- Amtlicher Lichtbildausweis der bei Gericht als Erwachsenenvertreterin oder Erwachsenenvertreter bekannt gegebenen Person
Vorsorgevollmacht
Die bevollm�chtigte Person muss das Recht haben, ein Reisedokument f�r die vertretene Person zu beantragen. Das muss in der Vorsorgevollmacht geregelt sein.
Voraussetzungen:
Die vertretene Person besitzt die �sterreichische Staatsb�rgerschaft und muss pers�nlich beim Antrag anwesend sein. Die Passbeh�rde muss ihre Identit�t feststellen.
Folgende Dokumente brauchen Sie zus�tzlich:
- Vorsorgevollmacht
- Nachweis des Eintritts des Vorsorgefalls durch Auszug aus dem �sterreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
- Amtlicher Lichtbildausweis der bevollm�chtigten Person
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