Verhinderung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung - Gewerberecht

Kriminelle Personen benutzen gerne bestimmte Gruppen von Gewerbetreibenden, um sie zur Geldw�sche oder Terrorismusfinanzierung zu missbrauchen. Meistens sind es v�llig seri�se Gewerbetreibende, denen der Missbrauch gar nicht bewusst ist. Gesch�fte zur Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung sind n�mlich gut getarnt und schwer erkennbar. Die Gewerbeordnung enth�lt Regelungen, die solche kriminellen Gesch�fte verhindern sollen. Damit das gelingt, m�ssen Sie als gewerbetreibende Person bestimmte Pflichten einhalten.

Bin ich mit meinem Gewerbe betroffen?

Wenn Sie eines der folgenden Gewerbe aus�ben, m�ssen Sie bei der Verhinderung der Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung mitwirken:

  • B�roservice: vor allem, wenn Sie einen Sitz, eine Gesch�fts- oder Postadresse oder damit zusammenh�ngende Dienstleistungen f�r ein Unternehmen bereitstellen.
  • Handelsgewerbe sowie Versteigerung von beweglichen und unbeweglichen Sachen: wenn Sie Zahlungen von mindestens 10.000 Euro in bar t�tigen oder entgegennehmen. Wenn Sie mit Kunstwerken handeln oder als Vermittler*in t�tig werden, sind auch bargeldlose Gesch�fte ab 10.000 Euro relevant. Achtung: Die 10.000 Euro-Grenze kann auch durch mehrere Gesch�fte mit jeweils niedriger Zahlung erreicht werden, wenn Anhaltspunkte daf�r bestehen, dass zwischen diesen Gesch�ften eine Verbindung bestehen k�nnte.
  • Immobilienmakler: auch bei Vermietungen mit einer monatlichen Miete ab 10.000 Euro pro Monat
  • Unternehmensberatung: vor allem, wenn Sie bei einer Unternehmensgr�ndung beraten, Anteile am Unternehmen oder eine Leitungs-, Gesch�ftsf�hrungs- oder Treuhandfunktion haben.
  • Versicherungsvermittlung (Versicherungsagenten, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten) inklusive Gewerbliche Verm�gensberatung: wenn Sie Lebensversicherungen oder andere Versicherungsprodukte mit Anlagezweck vermitteln (Ausnahme: Sie sind nur f�r eine Versicherung t�tig oder Sie sind zwar f�r mehrere Versicherungen t�tig, aber Sie vermitteln keine konkurrierenden Produkte und nehmen keine Pr�mien entgegen).

Welche Mitwirkungspflichten habe ich?

Wenn Sie eine betroffene gewerbetreibende Person, also Verpflichtete*r sind, m�ssen Sie verschiedene Pflichten einhalten. Besonders wichtig sind folgende Punkte:

  • Durchf�hrung einer Risikobewertung (siehe dazu unten "Was ist die Risikobewertung?") Die Risikobewertung zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Risiko ist, f�r Geldw�sche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.
  • Feststellung und �berpr�fung der Identit�t Ihrer Kundschaft ("Kenne deine Kund*innen")
    Sie d�rfen keine anonymen Gesch�fte abschlie�en, sondern m�ssen sich vergewissern, wer ihre Kund*innen sind. Handelt es sich vielleicht sogar um eine Person, die ein einflussreiches �ffentliches Amt aus�bt oder fr�her ausge�bt hat, also eine politisch exponierte Person (PEP)? Sie m�ssen nachfragen, ob die Person f�r sich selbst oder eventuell f�r eine wirtschaftlich berechtigte Person handelt. Sie m�ssen die Daten der Person beziehungsweise der wirtschaftlich berechtigten Person erfassen, pr�fen, dokumentieren und aufbewahren. Lassen Sie sich einen Lichtbildausweis vorlegen und kopieren Sie diesen. Nutzen Sie das Register der wirtschaftlichen Eigent�mer.
  • Feststellung der Herkunft der finanziellen Mittel
    �berlegen Sie, ob die Information zur Herkunft des Geldes glaubw�rdig ist. Falls nicht nachvollziehbar ist, woher das Geld stammt, fordern Sie zus�tzliche Informationen und Unterlagen von den Kund*innen.
  • Bewertung und Einholung von Informationen �ber den Zweck und die Art der Gesch�ftsbeziehung ("Warum kommt der*die Kund*in zu mir?")
  • Schulung Ihres Personals

Was ist die Risikobewertung?

Die Risikobewertung ist Ihre Beurteilung, ob

  • Ihre Kundschaft,
  • die L�nder, mit denen Sie Gesch�ftsbeziehungen haben,
  • Ihre erzeugten beziehungsweise vertriebenen Produkte,
  • Ihre angebotenen Dienstleistungen,
  • die durchgef�hrten Transaktionen oder
  • die verwendeten Vertriebskan�le

ein Risiko f�r Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung darstellen k�nnten. Sie betrifft nicht die Bewertung eines konkreten Gesch�ftes mit einem*einer Kund*in.

Die Risikobewertung muss nachvollziehbar aufgezeichnet, auf dem aktuellen Stand gehalten und der Gewerbebeh�rde auf Anfrage zur Verf�gung gestellt werden. M�ssen Sie wegen Ihrem Gewerbe eine Risikobewertung durchf�hren, k�nnen Sie folgende Unterst�tzung nutzen:

F�r jedes betroffene Gewerbe gibt es einen Risikoerhebungsbogen. Der Risikoerhebungsbogen (elektronisches Formular) steht im Unternehmensserviceportal (USP) zur Verf�gung. Damit k�nnen Sie das Risiko der Geldw�sche oder Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Ihre Kundschaft besser ermitteln und bewerten. Der Risikoerhebungsbogen kann nach dem Ende des Ausf�llvorganges durch Klicken auf die Schaltfl�che "Download" als PDF-Zusammenfassung heruntergeladen werden. Nur wenn Sie von der Gewerbebeh�rde aufgefordert werden, die Risikobewertung vorzulegen, klicken Sie am Ende des Ausf�llvorganges auf die Schaltfl�che "Absenden". Der Risikoerhebungsbogen (elektronisches Formular) wird direkt an Ihre zust�ndige Beh�rde �bermittelt.

Wenn Sie von der Gewerbebeh�rde aufgefordert werden, die Risikobewertung vorzulegen, aber keine der relevanten T�tigkeiten (siehe Bin ich mit meinem Gewerbe betroffen?) im laufenden Wirtschaftsjahr erbracht haben beziehungsweise beabsichtigen zu erbringen, geben Sie bitte eine Negativ-Erkl�rung ab. Damit geben Sie bekannt, dass Ihr Unternehmen nicht den Geldw�schebestimmungen unterliegt. Sie m�ssen dann auch keine Risikoerhebung durchf�hren. Sollte von Ihrem Unternehmen zuk�nftig eine relevante T�tigkeit ausge�bt werden, so gelten ab diesem Zeitpunkt auch f�r Sie die Geldw�schebestimmungen der GewO 1994. In diesem Fall m�ssen Sie die Risikoerhebung durchf�hren.

Elektronische Formulare

Was mache ich, wenn ich einen Verdacht einer �bertretung der Geldw�sche-Bestimmungen habe?

Haben Sie als gewerbetreibende Person den Verdacht, dass ein Gesch�ft in Zusammenhang mit Geldw�sche oder Terrorismusfinanzierung steht, m�ssen Sie eine Verdachtsmeldung an die Geldw�schemeldestelle erstatten (� 365t GewO 1994). Die Meldung m�ssen Sie �ber die Applikation "goAML" erstatten.

Haben Sie als B�rger*in oder Konsument*in den Verdacht, dass eine gewerbetreibende Person (siehe Bin ich mit meinem Gewerbe betroffen?) gegen die gewerberechtlichen Regelungen zur Verhinderung der Geldw�sche und der Terrorismusfinanzierung versto�en hat, k�nnen Sie das der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) melden.

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer T�tigkeit f�r eine gewerbetreibende Person bereits in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, oder der Geldw�schemeldestelle einen Verdacht auf Geldw�sche oder Terrorismusfinanzierung gemeldet, und werden Sie deswegen in Ihrem Besch�ftigungsverh�ltnis bedroht, angefeindet, benachteiligt oder diskriminiert (� 365u Abs. 6 GewO 1994), k�nnen Sie bei der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand eine Beschwerde einreichen.

Was muss ich sonst noch wissen?

Es ist sehr wichtig, dass Sie bei der Verhinderung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung mitwirken. Wenn Sie die Regelungen zur Verhinderung der Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung nicht befolgen, k�nnen Sie eine Geldstrafe bekommen. Es gibt viele Regelungen, die nicht leicht zu verstehen sind. Besuchen Sie daher Schulungen und nutzen Sie die zahlreichen Informationsangebote der verschiedenen Stellen:

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter Datenschutzrechtliche Information.

Weiterf�hrende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular