Einwanderung und Aufenthalt
Sie m�chten aus einem anderen Land nach �sterreich kommen und hier l�ngere Zeit leben?
Welche Voraussetzungen Sie erf�llen m�ssen und welchen Aufenthaltstitel Sie ben�tigen, h�ngt zum Beispiel davon ab, welche Staatsangeh�rigkeit Sie haben, wie lange Sie in �sterreich bleiben und ob Sie hier arbeiten, studieren oder mit Ihrer Familie leben m�chten.
Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen k�nnen. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle f�r Sie zust�ndig ist.
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Sie haben die Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz
Sie sind EWR-B�rger*in oder Schweizer*in und m�chten l�nger als 3 Monate in �sterreich bleiben? Daf�r brauchen Sie eine Anmeldebescheinigung. Sie k�nnen auch einen Lichtbildausweis beantragen. mehr
Sie haben die Staatsangeh�rigkeit eines Drittstaates oder sind staatenlos
Sie kommen aus einem Drittstaat und m�chten l�nger als 6 Monate in �sterreich leben, zum Beispiel um hier zu studieren oder zu arbeiten? Daf�r m�ssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. mehr
Sie haben eine Legitimationskarte
Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtm��ig in �sterreich auf und brauchen keinen weiteren Aufenthaltstitel. Wenn Sie auf ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG umsteigen wollen, gelten f�r Sie die gleichen Voraussetzungen wie f�r alle Antragsteller*innen. mehr
Sie m�chten Ihre Familie nach �sterreich mitnehmen oder nachholen
Sie kommen aus dem Ausland und m�chten Ihre Familie mitnehmen? Informieren Sie sich, ob Sie das k�nnen und welche Voraussetzungen Sie und Ihre Familienangeh�rigen erf�llen m�ssen. mehr
Notvignette
Sie haben rechtzeitig einen Verl�ngerungsantrag f�r Ihren abgelaufenen Aufenthaltstitel gestellt und m�ssen, bevor �ber Ihren Antrag entschieden wurde, ins Ausland reisen? Daf�r brauchen Sie eine Notvignette. mehr
Rot-Wei�-Rot - Karte plus f�r Vertriebene aus der Ukraine
Sie sind Vertriebene*r aus der Ukraine, haben einen Ausweis f�r Vertriebene und waren innerhalb der letzten 24 Monate in �sterreich mindestens 12 Monate vollversichert besch�ftigt. mehr
Aufenthalt in �sterreich nach Brexit
Sie sind britische*r Staatsangeh�rige*r und leben schon seit vor dem 31. Dezember 2020 rechtm��ig in �sterreich. Oder Sie sind mit einer solchen Person verwandt, verheiratet oder verpartnert. Unter bestimmten Voraussetzungen k�nnen Sie einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV erhalten. mehr
Ausl�ndergrunderwerb
Sie kommen aus dem Ausland und m�chten Eigentum, ein Baurecht oder ein Wohnungsgebrauchsrecht in Wien erwerben oder eine Vermietung oder Verpachtung im Grundbuch eintragen? Daf�r brauchen Sie eine Genehmigung oder Negativbest�tigung. mehr
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Das Anliegenmanagement der Abteilung Einwanderung und Staatsb�rgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.
Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)
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