Aufenthalt f�r Drittstaatsangeh�rige oder Staatenlose
Drittstaatsangeh�rige sind Personen, die keine Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben. Staatenlose sind Personen ohne Staatsangeh�rigkeit.
Sie kommen aus einem Drittstaat und m�chten l�nger als 6 Monate in �sterreich leben? Daf�r m�ssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen k�nnen. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle f�r Sie zust�ndig ist.
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Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel
Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, stellen Sie einen Erstantrag. Es ist auch ein Erstantrag, wenn Sie fr�her schon einmal einen Aufenthaltstitel hatten, der abgelaufen ist. Welchen Aufenthaltstitel Sie ben�tigen, h�ngt von mehreren Kriterien ab, zum Beispiel vom Zweck und von der Dauer Ihres Aufenthalts. mehr
Verl�ngerung oder Zweck�nderung
Die meisten Aufenthaltstitel gelten eine bestimmte Zeit lang. Wenn Sie l�nger in �sterreich bleiben m�chten und es m�glich ist, Ihren Aufenthaltstitel zu verl�ngern, m�ssen Sie rechtzeitig einen Verl�ngerungsantrag stellen. Wenn sich Ihr Aufenthaltszweck �ndert, m�ssen Sie eine Zweck�nderung beantragen. mehr
Umstieg vom Asylgesetz auf einen Aufenthaltstitel nach dem NAG
Beantworten Sie die Fragen im Online-Assistenten oder informieren Sie sich auf folgenden Seiten:
Sie m�chten Ihre Familie mitnehmen oder nachholen?
Informieren Sie sich, ob Sie das k�nnen und welche Voraussetzungen Sie und Ihre Familienangeh�rigen erf�llen m�ssen. mehr
Sie haben eine Legitimationskarte?
Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtm��ig in �sterreich auf und brauchen keinen weiteren Aufenthaltstitel. Wenn Sie auf ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG umsteigen wollen, gelten f�r Sie die gleichen Voraussetzungen wie f�r alle Antragsteller*innen. mehr
Rot-Wei�-Rot-Karte plus f�r Vertriebene aus der Ukraine
Sie sind Vertriebene*r aus der Ukraine, haben einen Ausweis f�r Vertriebene und waren innerhalb der letzten 24 Monate in �sterreich mindestens 12 Monate vollversichert besch�ftigt. mehr
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsb�rgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.
Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)
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Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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