Aufenthalt f�r Drittstaatsangeh�rige oder Staatenlose

Drittstaatsangeh�rige sind Personen, die keine Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben. Staatenlose sind Personen ohne Staatsangeh�rigkeit.

Sie kommen aus einem Drittstaat und m�chten l�nger als 6 Monate in �sterreich leben? Daf�r m�ssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.

Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen k�nnen. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle f�r Sie zust�ndig ist.

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Umstieg vom Asylgesetz auf einen Aufenthaltstitel nach dem NAG

Beantworten Sie die Fragen im Online-Assistenten oder informieren Sie sich auf folgenden Seiten:

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Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsb�rgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.

Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)

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