Gender Pay Gap - Statistiken
Einkommensunterschiede zwischen Frauen und M�nnern werden als Gender Pay Gap (Lohnl�cke) bezeichnet. �blicherweise werden geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede in Form von prozentuellen Einkommensnachteilen von Frauen, gemessen an den Einkommen von M�nnern, dargestellt. Die H�he der Einkommensdifferenzen h�ngt unter anderem von einer Vielzahl an Besch�ftigungsmerkmalen, wie Alter, Branche, Arbeitszeit oder Arbeitserfahrung ab. Auch die verwendete Datenquelle und betrachtete Systemgrenze beeinflusst die H�he des Pay Gaps.
Bei den Einkommensdaten aus der Lohnsteuerstatistik handelt es sich um wohnsitzbezogene Daten der Finanzverwaltung. Sie liefert vollst�ndige Information �ber das Einkommen von Personen aus unselbstst�ndiger Erwerbst�tigkeit mit Wohnort Wien. Die Einkommen gem�� Hauptverband der �sterreichischen Sozialversicherungstr�ger beziehen sich hingegen auf den Besch�ftigungsort und werden nur bis zur monatlichen H�chstbeitragsgrundlage erfasst.
Daten
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Lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen von Arbeitnehmer*innen in Wien und �sterreich |
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Lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen von Arbeitnehmer*innen (ganzj�hrig, Vollzeit) in Wien und �sterreich |
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Lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen von Arbeitnehmer*innen nach Bezirken |
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Lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen von Arbeitnehmer*innen (ganzj�hrig, Vollzeit) nach Bezirken |
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Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen nach Geschlecht in Wien |
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Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen von Arbeiter*innen in Wien |
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Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen von Angestellten in Wien |
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Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen in Wien nach Geschlecht und Altersgruppen |
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Verteilung beitragspflichtiger Monatseinkommen in Wien nach Geschlecht und Wirtschaftsklassen |
Erl�uterungen
Gender Pay Gap
Gender Pay Gap (Lohnl�cke) ist die Bezeichnung f�r Einkommensunterschiede zwischen Frauen und M�nnern. Er wird zumeist als prozentueller Unterschied zwischen den Einkommen von Frauen und M�nnern, gemessen an den Einkommen der M�nner, berechnet. Das Ausma� der berechneten Einkommensunterschiede differiert je nach zugrundeliegendem Einkommensbegriff und verwendeter Datengrundlage.
Einkommensunterschiede auf Basis der Lohnsteuerstatistik sind wohnsitzbezogen. Sie k�nnen sowohl f�r Brutto- als auch f�r Nettojahreseinkommen unselbstst�ndig besch�ftigter Personen berechnet werden. Alle anderen Arten von Einkommen (beispielsweise aus selbst�ndiger Erwerbst�tigkeit oder aus Kapitaleinkommen) scheinen bei diesen Daten nicht auf. Es ist auch m�glich, diese um die Arbeitszeit zu bereinigen, da auch nur ganzj�hrig und Vollzeit besch�ftigte Personen gesondert ausgewiesen werden.
Einkommensunterschiede nach dem Besch�ftigungsort k�nnen hingegen auf Basis der Einkommen gem�� Hauptverband der �sterreichischen Sozialversicherungstr�ger dargestellt werden. Es handelt sich dabei um beitragspflichtige Monatseinkommen f�r die Sozialversicherung, die nicht nach Arbeitszeit differenziert werden k�nnen. Die Daten erm�glichen eine Darstellung der Verteilung der Einkommen auf die Geschlechter. Allerdings ist zu beachten, dass diese nur bis zur monatlichen H�chstbeitragsgrundlage erfasst werden.
Individualeinkommen
Das unselbstst�ndige Einkommen nach dem Wohnsitz beruht auf der Lohnsteuerstatistik. Dabei handelt es sich um eine sekund�rstatistische Vollerhebung auf Basis der Lohnzettel der Arbeiternehmer*innen sowie der Pensionsbezieher*innen. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer und wird durch Abzug vom Arbeitslohn beziehungsweise Pensionsbezug eingehoben. Durch das Zusammenfassen jeweils aller zu einer Person geh�rigen Lohnzettel-Datens�tze wird ein personenbezogener Datenbestand generiert.
Das Einkommen (inklusive Sonderzahlungen) nach dem Arbeits- beziehungsweise Besch�ftigungsort, das vom Hauptverband der Sozialversicherungstr�ger f�r alle Arbeiter*innen sowie Angestellten (zugeordnet nach �berwiegender Besch�ftigung w�hrend des Jahres) erfasst wird, weist hingegen Versicherungsverh�ltnisse aus. Das hei�t, dass hier Mehrfachz�hlungen m�glich sind (zum Beispiel Bezug von mehreren Pensionen aus unterschiedlichen Versicherungsverh�ltnissen). Nicht erfasst werden in dieser Statistik pragmatisierte Bedienstete und Lehrlinge.
Eine Person, die w�hrend des Auswertungsjahres in mehreren Wirtschaftsklassen besch�ftigt ist, wird in allen Wirtschaftsklassen mit dem jeweils in dieser Wirtschaftsklasse erzielten Einkommen erfasst. Die Zuordnung nach wirtschaftlicher T�tigkeit erfolgt nach der �NACE 2008. Die r�umliche Zuordnung nach dem Besch�ftigungsort sieht vor, dass eine Person, die w�hrend eines Jahres in mehreren Bundesl�ndern besch�ftigt ist, mit den jeweiligen im Bundesland erzielten Einkommen und Besch�ftigungstagen erfasst wird. Wenn das Einkommen �ber der monatlichen H�chstbeitragsgrundlage liegt, wird in der Statistik kein Wert ausgewiesen beziehungsweise werden zur Berechnung des arithmetischen Mittels die Einkommen nur mit den Grenzbetr�gen ber�cksichtigt.
Definitionen
- Arbeitsort (Besch�ftigungsort): Ort, an dem die Besch�ftigung ausge�bt wird. Bei abwechselnder Besch�ftigung an verschiedenen Orten, jedoch von einer festen Arbeitsst�tte aus, gilt diese als Besch�ftigungsort, andernfalls der Wohnort. Ist eine Person w�hrend des Berichtsjahres in mehreren Bundesl�ndern besch�ftigt, so wird sie in allen diesen Bundesl�ndern erfasst, jedoch nur mit den im jeweiligen Bundesland erzielten Einkommen.
- Beitragspflichtiges Monatseinkommen: Zum beitragspflichtigen Einkommen geh�ren alle laufenden Bez�ge (einschlie�lich Provisionen, Erschwerniszulagen, Zuschl�gen f�r �berstunden) und Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gewinnanteile, Bilanzgeld), die nicht ausdr�cklich im Gesetz als beitragsfrei erkl�rt sind. Nicht erfasst werden unter anderem Fahrkosteners�tze, Tages- und N�chtigungsgelder, Schmutzzulagen, Jubil�umsgeschenke, Abfertigungen und Familienbeihilfen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz. Das Monatseinkommen wird aus der Summe der in einem Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkommen berechnet, dividiert durch die Zahl der Versicherungstage mal 30. Liegt ein Einkommen �ber der monatlichen H�chstbeitragsgrundlage, wird der Grenzbeitrag ausgewiesen.
- Grenzbetrag: Der Grenzbetrag wird berechnet aus der monatlichen H�chstbeitragsgrundlage, dividiert durch 12, multipliziert mit 14.
- H�chstbeitragsgrundlage: Die Grundlage f�r die Berechnung der Sozialversicherungsbeitr�ge ist das Erwerbseinkommen der Versicherten. Zur Berechnung der Versicherungsbeitr�ge wird dieses Erwerbseinkommen aber nur bis zu einer H�chstgrenze � der sogenannten H�chstbeitragsgrundlage � herangezogen.
- Lohnsteuerpflichtiges Jahreseinkommen: Das lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen der Arbeitnehmer*innen wird auf Basis der Lohnzettel erhoben. Die durchschnittlichen j�hrlichen Bruttobez�ge enthalten die steuerpflichtigen, die steuerfreien und die mit festen S�tzen zu versteuernden Bez�ge. Nicht enthalten sind die Familienbeihilfe beziehungsweise das Pflegegeld. Der durchschnittliche Jahresnettobezug wird auf Basis der Bruttobez�ge berechnet, abz�glich der einbehaltenen Lohnsteuer, der einbehaltenen Sozialversicherungsbeitr�ge, der Kammerumlage und der Wohnbauf�rderung.
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