F�rderrichtlinien f�r den Kunstankauf

Richtlinien herunterladen (360 KB PDF) - g�ltig ab 1.1.2025

  1. Vorbemerkung
  2. F�rdergegenstand
  3. Antragsberechtigte F�rderwerbende
  4. F�rdervoraussetzungen und Ausschlussgr�nde
  5. F�rderbedingungen
  6. Abwicklung und Ablauf von F�rderungen
  7. Widerruf, R�ckforderung und Einstellung von F�rderungen
  8. Europarechtliche Grundlagen
  9. Datenschutzrechtliche Hinweise

Richtlinien Kunstankauf - Version 5 (375 KB PDF) - g�ltig bis 31.12.2024

1. Vorbemerkung

Ziel der Stadt Wien Kultur ist es, die Kultur- und Wissenschaftsf�rderung der Stadt effektiv, effizient und nachhaltig umzusetzen. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Die Vielfalt und Infrastruktur der Wiener Kultur- und Wissenschaftslandschaft sicherzustellen
  • Die zur Verf�gung stehenden F�rdermittel fair und transparent zu verteilen
  • F�rderungen zuverl�ssig und verantwortungsvoll abzuwickeln

Es besteht kein individueller Anspruch auf die Gew�hrung einer F�rderung. Die Gew�hrung einer F�rderung begr�ndet keinen Anspruch auf Wiederholung oder Fortsetzung. Grobe Verst��e gegen gesetzliche Bestimmungen sind ein Ausschlussgrund f�r zuk�nftige F�rderungen.

F�r die Stadt Wien Kultur sind die wesentlichen Grundwerte, die unsere Gesellschaft und somit auch die Wiener Kulturlandschaft pr�gen, selbstverst�ndlich. Es wird ausdr�cklich auf den Code of Ethics f�r F�rderwerbende und F�rdernehmende der Stadt Wien hingewiesen.

2. F�rdergegenstand

Diese F�rderrichtlinie regelt die Gew�hrung von F�rderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung im Wirkungsbereich der Stadt Wien Kultur, die im Folgenden als "F�rdergeberin" bezeichnet wird.

Die Gew�hrung von F�rderungen auf Grundlage dieser F�rderrichtlinie hat zum Ziel, die Vielfalt und Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst sicherzustellen.

F�rdergegenstand im Sinne dieser F�rderrichtlinie ist die F�rderung von bildenden K�nstler*innen durch Ankauf von Kunstwerken.

Antragsteller*innen d�rfen pro Einreichtermin um den Ankauf von maximal 10 Kunstwerken ansuchen.

Zwischen den Ank�ufen der F�rdergeberin muss ein Mindestzeitraum von 5 Kalenderjahren bestehen. Wurde z. B. im Jahr 2024 ein Werk angekauft, kann erst wieder im Jahr 2030 um einen Ankauf angesucht werden.

Wenn der Antrag auf Ankauf abgelehnt wird, kann bereits im n�chsten Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.

3. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • Nat�rliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien, ohne Umsatzsteuerpflicht
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Juristische Personen mit Sitz in Wien (Vereine, GmbHs, Stiftungen und Fonds)
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien

Nicht antragsberechtigt sind noch in Ausbildung befindliche Personen (Studierendenstatus inklusive Doktoratsstudium/PhD).

4. F�rdervoraussetzungen und Ausschlussgr�nde

4.1. Allgemeine F�rdervoraussetzungen

F�rderwerbende m�ssen die vorliegenden F�rderrichtlinien rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Dies geschieht direkt im Online-Formular bei der Antragstellung entweder mittels ID Austria oder durch Hochladen der unterschriebenen Einverst�ndniserkl�rung.

4.2. Ausschlussgr�nde

  1. F�rderwerber*innen sind von einer F�rderung ausgeschlossen, sofern �ber sie bzw. ihr Verm�gen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anh�ngig ist oder ein solches mangels kostendeckendem Verm�gens rechtskr�ftig nicht er�ffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gew�hrt wird, noch nicht abgelaufen ist.
  2. F�rderwerber*innen sind von einer F�rderung ausgeschlossen, sofern im Zeitpunkt der Antragstellung eine Verurteilung wegen F�rderungsmissbrauch gem�� � 153b StGB vorliegt und die Auskunft im Strafregister dar�ber nicht beschr�nkt ist (� 6 Tilgungsgesetz 1972).
  3. F�rderwerber*innen sind von einer F�rderung ausgeschlossen, sofern im Zeitpunkt der Antragstellung eine Verurteilung wegen eines Korruptionsdeliktes gem�� �� 302 bis 309 StGB vorliegt und die Auskunft im Strafregister dar�ber nicht beschr�nkt ist (� 6 Tilgungsgesetz 1972).
  4. F�rderwerber*innen sind von einer F�rderung ausgeschlossen, sofern sie auf Seiten der F�rdergeberin an der Abwicklung der F�rderung ma�gebend beteiligt sind bzw. sein k�nnen.
  5. F�rderwerber*innen sind von einer F�rderung ausgeschlossen, sofern sie Einsicht in bzw. die Vorlage von Unterlagen oder die Erteilung von Ausk�nften, die zur Beurteilung der F�rderw�rdigkeit notwendig sind, verweigern oder wissentlich unzutreffende Ausk�nfte erteilen.
  6. F�rderwerber*innen sind von einer F�rderung ausgeschlossen, sofern der F�rderzweck offensichtlich nicht erreicht werden kann.

Auch andere Rechtstr�ger*innen als nat�rliche Personen sind von der F�rderung ausgeschlossen, wenn ein vertretungsbefugtes Organ die unter Punkt 1, 2, 3, 4 und/oder 5 angef�hrten Ausschlussgr�nde verwirklicht (z. B. Gesch�ftsf�hrer*in einer GmbH, Vorstandsmitglied eines Vereins).

5. F�rderbedingungen

  1. F�rdernehmende m�ssen folgende Umst�nde unverz�glich der F�rdergeberin schriftlich bekanntgeben:
    • �nderungen
    • Verz�gerungen
    • �nderungen der Rechtsform, der verantwortlichen Personen und der Adresse
    • Allf�llige Exekutionsf�hrungen
    • Rechtskr�ftige Verurteilung des*der F�rdernehmer*in oder eines vertretungsbefugten Organs wegen F�rderungsmissbrauch gem�� � 153b StGB
    • Rechtskr�ftige Verurteilung des*der F�rdernehmer*in oder eines vertretungsbefugten Organs wegen eines Korruptionsdeliktes gem�� �� 302 bis 309 StGB
      Bei diesen Umst�nden kann die F�rdergeberin neue Bedingungen und Auflagen vorsehen. Bei schwerwiegenden Umst�nden oder bei Umst�nden, die den kulturellen Interessen der Stadt Wien zuwiderlaufen, kann die F�rdergeberin die zuerkannte F�rderung widerrufen und die R�ckzahlung der F�rdermittel verlangen. Nachteilige Auswirkungen gehen zu Lasten der F�rdernehmenden. Dies gilt auch, wenn die oben angef�hrten Umst�nde nicht schriftlich bekanntgegeben werden.
  2. Die F�rdernehmenden m�ssen das Verbot der Diskriminierung (� 2) und Benachteiligung (� 4 Abs 3) beachten und im F�rderantrag die Haftungs�bernahme gem�� � 9 Abs 1 des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl f�r Wien, Nr. 35/2004 idgF, erkl�ren.
  3. F�r die von den F�rdernehmenden verursachten Sch�den, welcher Art auch immer, haften sie gegen�ber den Gesch�digten. Auch diesbez�glich ist die Stadt Wien gegen�ber Anspr�chen Dritter schad- und klaglos zu halten.
  4. S�mtliche Vereinbarungen sowie das Abgehen von (einzelnen) F�rderbedingungen bed�rfen der Schriftlichkeit.
  5. Es gilt �sterreichisches Recht. F�r Rechtsstreitigkeiten aus der F�rderangelegenheit sind ausschlie�lich die sachlich zust�ndigen Gerichte am Sitz der Stadt Wien, Wien 1, Rathaus, zust�ndig.
  6. F�rdernehmende sind verpflichtet, die Nennung der Sammlung bei allf�lliger Erw�hnung als "Sammlung Wien Museum" anzuf�hren.
  7. F�rdernehmende erlauben ausdr�cklich, dass ihr Name, die Postleitzahl und bei juristischen Personen die Namen der Organe, der F�rderzweck und die H�he der F�rderung im Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbericht und in den Publikationsorganen der Stadt Wien in jeder technisch m�glichen Form ver�ffentlicht werden. Die Daten werden f�r statistische Zwecke und f�r Zwecke der Transparenzdatenbank bekannt gegeben.
  8. Die F�rdernehmenden verpflichten sich alle anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

6. Abwicklung und Ablauf

6.1. F�rderantrag

  1. Der F�rderantrag muss mittels des entsprechenden Online-Formulars schriftlich und vollst�ndig ausgef�llt gestellt werden. Der Antrag mit den Beilagen muss in deutscher Sprache verfasst sein.
  2. Die jeweiligen Einreichfristen sind zu beachten.
  3. Im F�rderantrag m�ssen insbesondere folgende Angaben gemacht werden:
    • Name bzw. Bezeichnung der F�rderwerbenden mit Geburtsdatum
    • Stammzahl
      • KUR (Kennziffer aus dem Unternehmensregister) oder
      • GLN (Global Location Number aus dem Unternehmens-Service-Portal (USP)) oder
      • Firmenbuchnummer oder
      • ZVR-Zahl (Zahl aus dem zentralen Vereinsregister (ZVR)) oder
      • ErsB (Ordnungsnummer aus dem Erg�nzungsregister f�r sonstige Betroffene)
    • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
    • Bankverbindung
    • Werkpreise (gegebenenfalls einschlie�lich Umsatzsteuer)
    • Gegebenenfalls Angabe des Jahres, in dem zuletzt ein Kunstwerk durch die F�rdergeberin angekauft wurde
    • Vorschau der eingereichten Kunstwerke entweder durch Hochladen von Bilddateien oder unter Angabe eines Links (nur bei Filmen und Videos)
    • Ma�e der eingereichten Werke
    • Materialangaben zu den eingereichten Werken
    • Name/n der K�nstler*innen der eingereichten Werke
    • Offenlegung ob der*die F�rderwerbende oder das vertretungsbefugte Organ des*der F�rderwerbenden Mitglied eines genehmigenden Organs nach der Wiener Stadtverfassung oder eines sonstigen allgemeinen Vertretungsk�rpers ist oder ein sonstiges politisches Amt innehat
  4. Im F�rderantrag m�ssen die F�rderwerbenden rechtsverbindlich erkl�ren, dass:
    • Kein Ausschlussgrund vorliegt
    • Er*Sie die Haftung gem�� � 9 Abs 1 des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl f�r Wien, Nr. 35/2004 idgF, �bernimmt
    • Er*Sie die F�rderrichtlinie zur Kenntnis nimmt und einh�lt
    • Er*Sie den Verhaltenskodex f�r F�rderwerber*innen und F�rdernehmer*innen der Stadt Wien zur Kenntnis nimmt (gilt nur f�r juristische Personen)
    • S�mtliche im F�rderantrag gemachte Angaben richtig und vollst�ndig sind
  5. Mit dem F�rderantrag m�ssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:
    • Lebenslauf/Lebensl�ufe (mit k�nstlerischem Werdegang) des/r K�nstler*innen der eingereichten Werke
    • Portfolio/s des/r K�nstler*innen der eingereichten Werke
    • Wenn der F�rderantrag nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann: Unterschriebene Einverst�ndniserkl�rung und Scan eines amtlichen Lichtbildausweises. Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften ist die Einverst�ndniserkl�rung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution zu unterschreiben und ein Scan eines amtlichen Lichtbildausweises jeder unterzeichnenden Person hochzuladen.
    • Zus�tzlich bei nat�rlichen Personen (Einzelpersonen)
      • Aktuelle Meldebest�tigung (Hauptwohnsitz Wien)
    • Zus�tzlich bei Einzelunternehmen
      • Nicht im Firmenbuch eingetragen
        • Entweder: Screenshot aus dem Unternehmens-Service-Portal (USP) mit Name und Stammzahl (Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) oder Global Location Number (GLN)) und Nachweis �ber den Unternehmensstandort (Adresse)
        • Oder: Nachweis des Finanzamts mit Name, Stammzahl (KUR oder GLN) und Unternehmensstandort (Adresse)
      • Im Firmenbuch eingetragen
        • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Bei juristischen Personen
      • Zus�tzlich bei Vereinen
        • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei �nderungen der Vereinsstatuten)
        • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
      • Zus�tzlich bei GmbHs
        • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei �nderungen des Gesellschaftsvertrags)
        • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
      • Zus�tzlich bei Stiftungen und Fonds
        • Stiftungserkl�rung, Gr�ndungserkl�rung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei �nderungen der Stiftungserkl�rung, Gr�ndungserkl�rung oder Satzung)
        • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch oder dem Stiftungs- und Fondsregister
      • Zus�tzlich bei eingetragenen Personengesellschaften
        • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei �nderungen des Gesellschaftsvertrags)
        • Aktueller Firmenbuchauszug

6.2. Kontrolle und Pr�fung der F�rderantr�ge

Die F�rdergeberin �berpr�ft die im F�rderantrag enthaltenen Angaben, Unterlagen und Nachweise auf Vollst�ndigkeit, F�rderw�rdigkeit und Plausibilit�t.

6.3. Begutachtung und Entscheidung

  1. Die Vorbereitung und Vorberatung erfolgt durch sachkundige Mitarbeiter*innen der F�rdergeberin, die externe Begutachtungsgremien wie Fachbeir�te oder -jurys beiziehen k�nnen.
  2. Erst wenn die Genehmigung des zust�ndigen beschlussfassenden Gremiums (Gemeinderatsausschuss, Stadtsenat oder Gemeinderat) vorliegt, kann die F�rdergeberin die F�rdernehmenden schriftlich �ber die F�rderzusage verst�ndigen.
  3. F�r H�he und Umfang der F�rderung ist die budget�re Situation der Stadt Wien ma�gebend.

6.4. Kaufvertrag

Nach Bef�rwortung durch den Fachbeirat und Genehmigung durch die beschlussfassenden Gremien erfolgt eine schriftliche Verst�ndigung an die F�rderwerbenden. F�r den Ankauf wird in Folge ein von der F�rdergeberin aufgesetzter Kaufvertrag zwischen F�rderwerbenden und der F�rdergeberin abgeschlossen.

6.5. Auszahlung

  1. Nach Unterzeichnen des Kaufvertrags, ordnungsgem��er �bergabe des Kaufgegenstands oder der Kaufgegenst�nde und Rechnungslegung an die F�rdergeberin wird die F�rdersumme ausbezahlt.
  2. Die F�rderung wird nur an die im F�rderantrag angegebene Bankverbindung der im F�rdervertrag ausdr�cklich genannten nat�rlichen oder juristischen Person ausbezahlt.
  3. �nderungen der Bankverbindung sind der F�rdergeberin unverz�glich und schriftlich mitzuteilen, andernfalls zieht die �berweisung an das im F�rderantrag angef�hrte Konto f�r die Stadt Wien schuldbefreiende Wirkung nach sich.

7. R�ckforderung oder Widerruf von F�rderungen

Bei Vorliegen folgender Widerrufsgr�nde kann die F�rdergeberin die F�rderung ganz oder teilweise widerrufen und r�ckfordern:

  1. Die F�rdergeberin wurde im Zusammenhang mit dem gef�rderten Vorhaben �ber wesentliche Umst�nde unrichtig oder unvollst�ndig informiert.
  2. F�rdernehmende be- oder verhindern Kontrollma�nahmen wie Kontrollen der F�rdergeberin, Kontrollen durch den Stadtrechnungshof Wien, den Rechnungshof oder sonstige von der Stadt Wien beauftragte Stellen und/oder Organe der Europ�ischen Union.
  3. Die Einwilligung zur Ver�ffentlichung der Daten gem�� Punkt 8 der F�rderbedingungen wird widerrufen.
  4. F�rdervoraussetzungen, Bedingungen oder Auflagen wurden von den F�rdernehmenden nicht eingehalten oder liegen nicht oder nicht mehr vor.

Im Falle eines g�nzlichen oder teilweisen Widerrufs der F�rderung durch die F�rdergeberin besteht kein Anspruch mehr auf zugesicherte und noch nicht ausbezahlte F�rdermittel.

Im Falle einer R�ckforderung verst�ndigt die F�rdergeberin den*die F�rdernehmer*in schriftlich, dass der r�ckgeforderte Betrag innerhalb einer festgelegten Frist zur�ckzuzahlen ist. Bei Verzug der R�ckzahlung der F�rderung sind Verzugszinsen in H�he von 4 % zu bezahlen.

Die F�rdergeberin ber�cksichtigt bei der Festlegung der H�he der R�ckforderung insbesondere Folgendes:

  • Ob die F�rderung g�nzlich oder teilweise widerrufen wurde
  • Den Schweregrad des Widerrufsgrundes
  • Das Ausma� des Verschuldens der F�rdernehmenden am Widerrufsgrund

In sachlich begr�ndeten Einzelf�llen kann die F�rdergeberin auf die R�ckforderung verzichten (z. B. im Falle, dass dem*der F�rdernehmenden nachweislich nur geringes Verschulden zukommt und der R�ckforderungsgrund aus einer Verkettung ungl�cklicher Umst�nde entstanden ist).

8. Europarechtliche Grundlagen

Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO)

Der Geltungsbereich bezieht sich insbesondere auf folgende Sachverhalte:

Sollten gef�rderte Vorhaben in Einzelf�llen (insbesondere Programmkinof�rderung, Galerienf�rderung) eine wirtschaftliche T�tigkeit darstellen, die von wettbewerbsrechtlicher Relevanz ist und die potenziell geeignet ist, den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu verzerren, handelt es sich um eine Beihilfe gem�� Artikel 107 Absatz 1 AEUV (Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union 2012/C 326/01). In diesen F�llen sind die Artikel 53 und 54 der AGVO verbindlich anzuwenden. Alle relevanten Kriterien, insbesondere die maximalen zul�ssigen Beihilfeintensit�ten der Artikel 53 und 54 der AGVO sind verbindlich anzuwenden.

Weiters sind die Bestimmungen der Kapitel 1 und 2 der AGVO verbindlich anzuwenden, insbesondere:

  • Artikel 1 Absatz 4 lit. a AGVO, wonach festgelegt wird, dass einem Unternehmen, das einer R�ckforderungsanordnung aufgrund eines fr�heren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzul�ssigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, keine Einzelbeihilfen gew�hrt werden d�rfen.
  • Artikel 1 Absatz 4 lit. c AGVO, wonach festgelegt wird, dass keine Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten vergeben werden d�rfen.
  • Artikel 1 Absatz 5 lit. a AGVO, wonach verlangt werden kann, dass die Gew�hrung einer Beihilfe davon abh�ngig ist, dass die Beihilfeempf�ngerin bzw. der Beihilfeempf�nger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsst�tte oder Niederlassung in dem die Beihilfe gew�hrenden Mitgliedsstaat hat.
  • Artikel 6 AGVO, wonach der Anreizeffekt erf�llt sein muss, wonach ein entsprechender schriftlicher Beihilfeantrag vor Beginn der Arbeiten f�r das Vorhaben oder die T�tigkeit gestellt werden muss.
  • Artikel 8 AGVO, wonach die Kumulierungsvorschriften verbindlich einzuhalten sind. Die Summe aller Beihilfen f�r dieselben f�rderbaren Kosten d�rfen die in Artikel 53 und 54 AGVO festgelegten maximalen Beihilfeobergrenzen nicht �berschreiten.

8. Datenschutzrechtliche Hinweise

  1. Die F�rderwerbenden beziehungsweise F�rdernehmenden nehmen rechtsverbindlich zur Kenntnis, dass die F�rdergeberin als datenschutzrechtliche Verantwortliche berechtigt ist,
    1. die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten gem�� Art. 6 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz nat�rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, zu verarbeiten, soweit dies f�r den Abschluss und die Abwicklung des F�rdervertrages und f�r Kontrollzwecke erforderlich ist;
    2. die f�r die Beurteilung des Vorliegens der F�rdervoraussetzungen und zur Pr�fung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten �ber die von ihnen selbst erteilten Ausk�nfte hinaus auch durch R�ckfragen bei den in Betracht kommenden anderen F�rderdienststellen oder bei einem anderen Rechtstr�ger, der einschl�gige F�rderungen gew�hrt oder abwickelt, zu erheben und an diese zu �bermitteln, wobei diese wiederum berechtigt sind, die f�r die Anfrage erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und Auskunft zu erteilen;
    3. Transparenzportalabfragen durchzuf�hren sowie die F�rderung und damit im Zusammenhang stehende personenbezogene Daten (vgl. � 25 TDBG 2012) an den Bundesminister f�r Finanzen zum Zwecke der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank zu �bermitteln (� 7 Wiener F�rdertransparenzgesetz, LGBl f�r Wien Nr. 35/2021 idgF);
    4. die erhaltene F�rderung und damit im Zusammenhang stehende personenbezogene Daten (Name, bei juristischen Personen Namen der Organe, Postleitzahl, F�rdergegenstand sowie ausbezahlter F�rderbetrag) im Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbericht, im F�rderbericht (� 5 Wiener F�rdertransparenzgesetz, LGBl f�r Wien Nr. 35/2021 idgF) und in den Publikationsorganen der Stadt Wien in jeder technisch m�glichen Form zu ver�ffentlichen.
  2. Die F�rdernehmenden nehmen zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten an die nach der Wiener Stadtverfassung zust�ndigen beratenden und/oder beschlussfassenden Organe (Gemeinderatsausschuss, Stadtsenat, Gemeinderat) sowie im Anlassfall an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes, des Stadtrechnungshofes und der Europ�ischen Union �bermittelt werden.
  3. Die F�rdernehmenden best�tigen, dass die Offenlegung von Daten anderer beteiligter nat�rlicher Personen gegen�ber der F�rdergeberin in �bereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen Personen von diesen �ber die Datenverarbeitung informiert werden oder wurden.
  4. Die Informationen gem�� Art. 13 DSGVO werden auf der Website der F�rdergeberin bereitgehalten:
    Datenschutzrechtliche Informationen gem�� Art. 13 DSGVO - �ffentliche F�rderungen
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kultur
Kontaktformular