Durchf�hrung von Foto- oder Filmaufnahmen auf �ffentlichen Verkehrsfl�chen - Antrag
Wenn Sie auf Stra�en, Gehsteigen oder Pl�tzen in Wien filmen oder fotografieren m�chten, brauchen Sie daf�r eine Genehmigung.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen sowie Fristen und Termine.
Sie k�nnen sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.
Allgemeine Informationen
F�r Film- und Fotoaufnahmen auf �ffentlichen Verkehrsfl�chen m�ssen Sie eine Bewilligung einholen.
In einigen F�llen muss vor der Genehmigung eine Besichtigung vor Ort stattfinden. Das nennt man Ortsverhandlung. Diese Besichtigung kann eine l�ngere Bearbeitungszeit bedeuten.
Eine Ortsverhandlung ist meist notwendig, wenn:
- Hauptstra�en oder Nebenstra�en gesperrt werden sollen,
- der Verkehr angehalten werden muss, zum Beispiel Autos, Busse oder Stra�enbahnen - auch wenn es nur kurz ist,
- besondere Situationen vorliegen, zum Beispiel Gehsteigbereiche, auf denen f�r gew�hnlich viele Menschen unterwegs sind, wenn gro�e Umleitungen n�tig sind, oder wenn Halte- und Parkverbote eingerichtet werden m�ssen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Sie m�ssen den Antrag mindestens 10 Arbeitstage vor dem Drehbeginn stellen bei:
- Foto- oder Drehbewilligungen, die voraussichtlich keine Ortsverhandlungen erfordern
- Foto- oder Drehbewilligungen, die auf Halteverbotszonen (Muster: 5 KB PDF) beschr�nkt sind
Sie m�ssen den Antrag mindestens 20 Arbeitstage vor dem Drehbeginn stellen bei:
- Foto- oder Drehbewilligungen, die eine Ortsverhandlung erfordern
Im Ermittlungsverfahren wird gepr�ft, ob Sie eine Genehmigung bekommen k�nnen. Dabei wird auch entschieden, wie die Genehmigung im Detail aussieht und was dabei erlaubt ist.
Zust�ndige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: [email protected]
Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an [email protected] einbringen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich mit den Formularen, die unten aufgelistet sind. Weitere Unterlagen sind meistens nicht notwendig.
Wenn Sie f�r die Film- oder Fotoaufnahmen Halte- oder Parkverbotszonen f�r Ihre Teamfahrzeuge brauchen:
- Geben Sie genau an, wie lang die Halte- und Parkverbotszonen sein sollen, also die Gesamtl�nge und eine Fahrzeugliste mit Meterangabe je Fahrzeug.
- Wenn Sie PKW oder Kombis in diesen Zonen abstellen m�chten, m�ssen Sie auch das genau begr�nden.
Kosten und Zahlung
- Bundesgeb�hr:
- 14,30 Euro f�r den Antrag
- 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
- 14,30 Euro f�r die Verhandlungsschrift
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro f�r die Verhandlungsschrift
- Film: 21,80 Euro pro Stunde effektive Drehzeit (exklusive Auf- und Abbau) - Mindestbetrag 54,50 Euro
- Foto: 21,80 Euro
- Kommissionsgeb�hr:
- 7,63 Euro f�r Amtshandlungen au�erhalb des Amts pro halbe Stunde und Amtsorgan
- 8,70 Euro f�r die Teilnahme eines Organs der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
Die Kosten f�r die Genehmigung k�nnen unterschiedlich hoch sein.
Das h�ngt davon ab:
- wie das Ermittlungsverfahren abl�uft (zum Beispiel mit oder ohne Ortsverhandlung) und
- welche Verkehrsma�nahmen daf�r notwendig sind (zum Beispiel Sperren oder Halteverbote).
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Online-Formular: Durchf�hrung von Foto- oder Filmaufnahmen auf �ffentlichen Verkehrsfl�chen - Antrag
- Online-Formular: Durchf�hrung von Foto- oder Filmaufnahmen auf �ffentlichen Verkehrsfl�chen - Antrag mit Stadt Wien Konto
Zus�tzliche Informationen
Wenn sich bei Ihrer Genehmigung etwas �ndert - zum Beispiel ein neuer Termin oder ein anderer Ort - m�ssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Die Bearbeitungszeit ist dann gleich wie bei einem Erstantrag (siehe oben).
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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