Aufstellung eines Verkaufsstands - Antrag
F�r die Aufstellung von Verkaufsst�nden wie zum Beispiel Imbissst�nden, Maronist�nden, Blumenst�nden, Zeitungsverkaufsst�nden oder Punschst�nden auf �ffentlichen Fl�chen brauchen Sie eine Genehmigung.
Bitte beachten Sie auch die erforderlichen Unterlagen.
Allgemeine Informationen
Verkaufsst�nde sind St�nde auf �ffentlichen Fl�chen, zum Beispiel am Gehsteig oder in Parks. Es handelt sich hierbei nicht um St�nde auf einem Markt. Beispiele f�r Verkaufsst�nde sind Imbissst�nde, Maronist�nde, Blumenst�nde, Zeitungsverkaufsst�nde und Punschst�nde. F�r die Aufstellung eines solchen Verkaufsstands brauchen Sie eine Genehmigung.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Der Verkaufsstand wird auf einer �ffentlichen Verkehrsfl�che (Stra�e mit �ffentlichem Verkehr im Sinne der Stra�enverkehrsordnung 1960) aufgestellt. F�r den Verkaufsstand ist keine Baugenehmigung n�tig.
- Wenn es sich beim gew�nschten Aufstellungsort nicht um �ffentlichen Gemeindegrund handelt, m�ssen Sie das Einverst�ndnis der Grundeigent�mer*innen einholen. Diese Zustimmung muss schriftlich oder in Form eines Vertrags �ber die Grundben�tzung erfolgen.
- Das Aussehen des Verkaufsstands muss mit der Abteilung f�r Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden: Transportable Stra�enst�nde - Begutachtung.
Fristen und Termine
Antr�ge f�r tageweise, l�ngstens 14-t�gige Aufstellungen m�ssen Sie laut Gebrauchsabgabegesetz (GAG) mindestens 4 Wochen bevor Sie den Verkaufsstand aufstellen m�chten einreichen.
Wenn Sie den Stand f�r einen l�ngeren Zeitraum aufstellen m�chten, sollten Sie den Antrag m�glichst fr�hzeitig einreichen, da ein Ermittlungsverfahren notwendig ist.
Zust�ndige Stelle
Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
Referat G - Verkaufsst�nde
20., Dresdner Stra�e 73-75, Stiege 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-36110
E-Mail: [email protected]
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises
- Lageplan des Ortes, der f�r den Stand vorgesehen ist, im Ma�stab 1:200; Eingezeichnet sein m�ssen:
- Verkaufsrichtung
- Restliche Gehsteigbreite
- Abstand zum Umfeld (zum Beispiel zu Fu�g�nger*innen-�berg�ngen, Hauseinfahrten, Litfa�s�ulen, Lichtmasten, Blindenleitsystemen usw.)
- Planskizze f�r den beabsichtigten Verkaufsstand, bestehend aus:
- Grundriss
- Ansichten im Ma�stab 1:50
- Angaben zu Konstruktion, Materialwahl und Farbgebung
- 2 Fotos
- Wenn es sich beim gew�nschten Aufstellungsort nicht um �ffentlichen Gemeindegrund handelt, m�ssen Sie das Einverst�ndnis der Grundeigent�mer*innen einholen. Diese Zustimmung muss schriftlich oder in Form eines Vertrags �ber die Grundben�tzung erfolgen .
- Angaben �ber die technischen Anlagen, die im Stand verwendet werden, zum Beispiel
- mit welchem Mittel ein Maronibratofen betrieben wird
- falls Strom ben�tigt wird, eine genaue Beschreibung, woher und in welcher Form der Strom zugef�hrt wird
- falls Aggregate verwendet werden, eine genau Beschreibung der Aggregate
Bei Aufstellung eines gastronomisch betriebenen Verkaufsstands sind zus�tzlich erforderlich:
- Grundrissplan der Betriebsanlage mit eingezeichneten Ger�ten und Maschinen, Lage der Verabreichungspl�tze (wenn diese im Freien sind) und eventuellen Ausm�ndungen von Abluftanlagen
- Maschinenliste mit Angabe der technischen Daten, Schallleitungsangaben von Luftansaugungen und Ausblasungen sowie K�lteaggregaten im Freien
- Betriebsbeschreibung mit:
- Angabe der Betriebszeiten
- Umfang des Speisenangebots
- Anzahl der Verabreichungspl�tze
- Abfallwirtschaftskonzept
Kosten und Zahlung
Antrag und Verfahren sind geb�hrenpflichtig.
Bundesgeb�hren nach dem Geb�hrengesetz:
- Antrag: 14,30 Euro
- Beilagen zum Ansuchen: 3,90 Euro f�r jeden Bogen
- Niederschriften (Verhandlungsschrift): 14,30 Euro
Verwaltungsabgaben und Kommissionsgeb�hren nach dem Wiener Verwaltungsabgabengesetz in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung �ber Verwaltungsabgaben und Kommissionsgeb�hren:
- Bewilligungen Gebrauchsabgabegesetz: 6,54 Euro
- Bewilligung Stra�enverkehrsordnung: 13,08 Euro
- Kommissionsgeb�hren f�r Amtshandlungen der Beh�rde au�erhalb des Amtes f�r jedes teilnehmende Amtsorgan und jede angefangene halbe Stunde: 7,63 Euro
Abgabe nach dem Gebrauchsabgabegesetz:
- Bei l�ngstens 14-t�giger Aufstellung: je Stand und Tag
- in der Zone 1 gem�� Anlage II 19,10 Euro
- in der Zone 2 gem�� Anlage II 16,70 Euro
- in der Zone 3 gem�� Anlage II 14,80 Euro
- Bei l�ngerer Aufstellung: Tarif C Post 5 des Gebrauchsabgabegesetzes 1966, Selbstbemessungsabgabe in H�he von 4 Prozent der Einnahmen (mindestens jedoch 92,70 Euro), die monatlich im Zusammenhang mit der Gebrauchserlaubnis erzielt werden
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Ein Ermittlungsverfahren ist notwendig. Sie m�ssen daher besonders bei einer beabsichtigten l�nger als 14-t�gigen Aufstellung von St�nden mit einem Bearbeitungszeitraum von 3 bis 6 Monaten rechnen.
Formular
Online-Formular: Verkaufsstand beantragen
Zus�tzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
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