Aufstellung eines Verkaufsstands - Antrag

F�r die Aufstellung von Verkaufsst�nden wie zum Beispiel Imbissst�nden, Maronist�nden, Blumenst�nden, Zeitungsverkaufsst�nden oder Punschst�nden auf �ffentlichen Fl�chen brauchen Sie eine Genehmigung.

Bitte beachten Sie auch die erforderlichen Unterlagen.

Allgemeine Informationen

Verkaufsst�nde sind St�nde auf �ffentlichen Fl�chen, zum Beispiel am Gehsteig oder in Parks. Es handelt sich hierbei nicht um St�nde auf einem Markt. Beispiele f�r Verkaufsst�nde sind Imbissst�nde, Maronist�nde, Blumenst�nde, Zeitungsverkaufsst�nde und Punschst�nde. F�r die Aufstellung eines solchen Verkaufsstands brauchen Sie eine Genehmigung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Der Verkaufsstand wird auf einer �ffentlichen Verkehrsfl�che (Stra�e mit �ffentlichem Verkehr im Sinne der Stra�enverkehrsordnung 1960) aufgestellt. F�r den Verkaufsstand ist keine Baugenehmigung n�tig.
  • Wenn es sich beim gew�nschten Aufstellungsort nicht um �ffentlichen Gemeindegrund handelt, m�ssen Sie das Einverst�ndnis der Grundeigent�mer*innen einholen. Diese Zustimmung muss schriftlich oder in Form eines Vertrags �ber die Grundben�tzung erfolgen.
  • Das Aussehen des Verkaufsstands muss mit der Abteilung f�r Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden: Transportable Stra�enst�nde - Begutachtung.

Fristen und Termine

Antr�ge f�r tageweise, l�ngstens 14-t�gige Aufstellungen m�ssen Sie laut Gebrauchsabgabegesetz (GAG) mindestens 4 Wochen bevor Sie den Verkaufsstand aufstellen m�chten einreichen.

Wenn Sie den Stand f�r einen l�ngeren Zeitraum aufstellen m�chten, sollten Sie den Antrag m�glichst fr�hzeitig einreichen, da ein Ermittlungsverfahren notwendig ist.

Zust�ndige Stelle

Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
Referat G - Verkaufsst�nde
20., Dresdner Stra�e 73-75, Stiege 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-36110
E-Mail: [email protected]

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises
  • Lageplan des Ortes, der f�r den Stand vorgesehen ist, im Ma�stab 1:200; Eingezeichnet sein m�ssen:
    • Verkaufsrichtung
    • Restliche Gehsteigbreite
    • Abstand zum Umfeld (zum Beispiel zu Fu�g�nger*innen-�berg�ngen, Hauseinfahrten, Litfa�s�ulen, Lichtmasten, Blindenleitsystemen usw.)
  • Planskizze f�r den beabsichtigten Verkaufsstand, bestehend aus:
    • Grundriss
    • Ansichten im Ma�stab 1:50
    • Angaben zu Konstruktion, Materialwahl und Farbgebung
    • 2 Fotos
  • Wenn es sich beim gew�nschten Aufstellungsort nicht um �ffentlichen Gemeindegrund handelt, m�ssen Sie das Einverst�ndnis der Grundeigent�mer*innen einholen. Diese Zustimmung muss schriftlich oder in Form eines Vertrags �ber die Grundben�tzung erfolgen .
  • Angaben �ber die technischen Anlagen, die im Stand verwendet werden, zum Beispiel
    • mit welchem Mittel ein Maronibratofen betrieben wird
    • falls Strom ben�tigt wird, eine genaue Beschreibung, woher und in welcher Form der Strom zugef�hrt wird
    • falls Aggregate verwendet werden, eine genau Beschreibung der Aggregate

Bei Aufstellung eines gastronomisch betriebenen Verkaufsstands sind zus�tzlich erforderlich:

  • Grundrissplan der Betriebsanlage mit eingezeichneten Ger�ten und Maschinen, Lage der Verabreichungspl�tze (wenn diese im Freien sind) und eventuellen Ausm�ndungen von Abluftanlagen
  • Maschinenliste mit Angabe der technischen Daten, Schallleitungsangaben von Luftansaugungen und Ausblasungen sowie K�lteaggregaten im Freien
  • Betriebsbeschreibung mit:
    • Angabe der Betriebszeiten
    • Umfang des Speisenangebots
    • Anzahl der Verabreichungspl�tze
  • Abfallwirtschaftskonzept

Kosten und Zahlung

Antrag und Verfahren sind geb�hrenpflichtig.

Bundesgeb�hren nach dem Geb�hrengesetz:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen zum Ansuchen: 3,90 Euro f�r jeden Bogen
  • Niederschriften (Verhandlungsschrift): 14,30 Euro

Verwaltungsabgaben und Kommissionsgeb�hren nach dem Wiener Verwaltungsabgabengesetz in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung �ber Verwaltungsabgaben und Kommissionsgeb�hren:

  • Bewilligungen Gebrauchsabgabegesetz: 6,54 Euro
  • Bewilligung Stra�enverkehrsordnung: 13,08 Euro
  • Kommissionsgeb�hren f�r Amtshandlungen der Beh�rde au�erhalb des Amtes f�r jedes teilnehmende Amtsorgan und jede angefangene halbe Stunde: 7,63 Euro

Abgabe nach dem Gebrauchsabgabegesetz:

  • Bei l�ngstens 14-t�giger Aufstellung: je Stand und Tag
    • in der Zone 1 gem�� Anlage II 19,10 Euro
    • in der Zone 2 gem�� Anlage II 16,70 Euro
    • in der Zone 3 gem�� Anlage II 14,80 Euro
  • Bei l�ngerer Aufstellung: Tarif C Post 5 des Gebrauchsabgabegesetzes 1966, Selbstbemessungsabgabe in H�he von 4 Prozent der Einnahmen (mindestens jedoch 92,70 Euro), die monatlich im Zusammenhang mit der Gebrauchserlaubnis erzielt werden

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Ein Ermittlungsverfahren ist notwendig. Sie m�ssen daher besonders bei einer beabsichtigten l�nger als 14-t�gigen Aufstellung von St�nden mit einem Bearbeitungszeitraum von 3 bis 6 Monaten rechnen.

Formular

Online-Formular: Verkaufsstand beantragen

Zus�tzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

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