Dezentrale Bezirkskulturf�rderungen - Antrag
In den F�rderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtf�rderungen im Bereich der dezentralen Bezirkskultur. Bei der Antragstellung im Online-Formular m�ssen Sie best�tigen, dass Sie die F�rderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Antrag mit ID Austria
Informationen zur ID Austria
Antrag ohne ID Austria
Sie ben�tigen eine Einverst�ndniserkl�rung. Sie m�ssen diese ausf�llen und unterschreiben und anschlie�end in das Online-Formular hochladen: Einverst�ndniserkl�rung.
Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen bis 5.000 Euro (22 KB XLSX)
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen ab 5.001 Euro (26 KB XLSX)
Tragen Sie bei einem korrigierten F�rderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.
Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserkl�rungen, Hinweise und Tipps
Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps
Allgemeine Informationen
Die Bezirke der Stadt Wien vergeben im Bereich der dezentralen Bezirkskultur Einzelf�rderungen und Gesamtf�rderungen. Sie unterst�tzen Vorhaben in der Stadtteilkultur, Aktivit�ten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Vorhaben.
Nicht gef�rdert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religi�sen Zweck erf�llen, z. B. Gottesdienste, Benefizveranstaltungen und Vorhaben aus den Bereichen Soziales und Integration.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Religionsgemeinschaften und sonstige Institutionen mit Sitz in Wien sowie nat�rliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien.
In den F�rderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "F�rdervoraussetzungen".
Fristen und Termine
- F�r F�rderungen von Vorhaben im laufenden Jahr beachten Sie bitte die unterschiedlichen Fristen und Termine der Kulturkommissionen in den Bezirken: Kulturf�rderungen der Bezirke
- Ab 1. November k�nnen nur Antr�ge f�r F�rderungen von Vorhaben im n�chsten Jahr gestellt werden.
Zust�ndige Stelle
F�r die Einreichung: Bezirksvorstehung in Wien
F�r die Abwicklung
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Dezentrale Bezirkskulturf�rderungen
E-Mail: [email protected]
Telefon: 4000-84713
Verfahrensablauf
In den F�rderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von F�rderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den F�rderrichtlinien finden Sie alle f�r den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.
Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Verm�gens�bersicht - Informationen und Muster: 322 KB PDF
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist geb�hrenfrei.
Formular
Antrag und Abrechnung mit ID Austria
- Online-Formular: F�rderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten - Antrag mit ID Austria
- Online-Formular: Bezirksf�rderung - Abrechnung mit ID Austria
Antrag und Abrechnung ohne ID Austria
- Online-Formular: F�rderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten - Antrag
- Online-Formular: Bezirksf�rderung - Abrechnung
Sie ben�tigen eine Einverst�ndniserkl�rung. Sie m�ssen diese ausf�llen, unterschreiben und anschlie�end in das Online-Formular hochladen: Einverst�ndniserkl�rung.
Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen bis 5.000 Euro (22 KB XLSX)
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen ab 5.001 Euro (26 KB XLSX)
Zus�tzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grunds�tze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.
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