Kommunalsteuer

In den "Umfassenden Informationen zum Kommunalsteuerverfahren": 925 KB PDF f�r Kund*innen finden Sie Informationen von der Beantragung eines Abgabenkontos bis hin zu rechtlichen Angelegenheiten zum Verfahren.

Das Er�ffnen eines Abgabenkontos ist nur erforderlich, wenn Abgabenpflicht besteht.

Sie k�nnen die Er�ffnung eines Abgabenkontos online beantragen. Dazu ben�tigen Sie

  • Finanzamtsnummer und Steuernummer des Betriebsfinanzamtes (Finanzamt XX/Steuernr. Xxx/xxxx)

Diese Information k�nnen Sie dem Finanzamtsbescheid entnehmen.

Weiters besteht die M�glichkeit mit dem folgenden Online-Formular die monatlichen Abgabenbetr�ge bekannt zu geben. Dazu ben�tigen Sie die Abgabenkontonummer.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in �sterreich Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer besch�ftigten, m�ssen Sie daf�r die sogenannte Kommunalsteuer zahlen.

Sie m�ssen die H�he der Steuer monatlich selbst berechnen und bezahlen.

Einmal im Jahr m�ssen Sie eine Kommunalsteuererkl�rung �ber FinanzOnline einreichen.

Im Einkommensteuergesetz 1988 k�nnen Sie nachlesen, wer als Dienstnehmerin oder Dienstnehmer gilt:

  • Personen, die in einem Dienstverh�ltnis stehen (�47 Abs. 2)
  • Personen, die an Kapitalgesellschaften beteiligt sind (� 22 Z 2)

Unternehmerinnen und Unternehmer k�nnen nat�rliche Personen oder Personengemeinschaften sein.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Unternehmerin und Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche T�tigkeit selbstst�ndig aus�bt. "Gewerblich oder beruflich" bedeutet, dass Sie Einnahmen erzielen m�chten. Ob Sie beabsichtigen, Gewinne zu machen, ist in dem Fall egal.

Als Unternehmerin oder Unternehmer gelten auch:

  • Stiftungen
  • Mitunternehmerschaften
  • Sonstige Personengesellschaften
  • K�rperschaften im Sinne des � 7 Abs. 3 K�rperschaftsteuergesetz 1966

Fristen und Termine

Zahlungstermin: am 15. jeden Monates, f�r die Kommunalsteuer des Vormonats

Abgabe der Kommunalsteuererkl�rung:

  • Bis zum 31. M�rz des darauffolgenden Kalenderjahres
  • Bei Betriebsende m�ssen Sie innerhalb eines Monats eine Steuererkl�rung abgeben

Seit 1. J�nner 2006 m�ssen Sie die Kommunalsteuererkl�rung �ber FinanzOnline einreichen. Geben Sie dabei die Gemeinde-Kennziffer 90101 f�r Wien ein.

Zust�ndige Stelle

Kontof�hrende Stelle

Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Buchhaltungsabteilung 33
9., Alserbachstra�e 41
Telefon: +43 1 4000-87820
Faxnummer: +43 1 4000-99-87810
E-Mail: [email protected]

Kontoinformationen
Bankname: Bank Austria
IBAN: AT701200010022207111
BIC: BKAUATWWXXX

Hinweis: Das alte Bankkonto - AT411200000696250109 - wurde geschlossen. Zahlungen werden daher ab sofort r�ckgeleitet und m�ssen neuerlich an die aktuelle Kontonummer (AT701200010022207111) �berwiesen werden.

Kontakt f�r rechtliche Fragen

Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht - Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstra�e 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-86380
Faxnummer: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: [email protected]

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag f�r die Konto-Er�ffnung, zum Beispiel mit dem Online-Formular.
  • Die kontof�hrende Stelle, das ist die Buchhaltungsabteilung 33 (BA 33), er�ffnet ein Abgabenkonto f�r Sie.
  • Sie erhalten von der BA 33 ein Schreiben mit der Abgabenkontonummer.
  • Sie rechnen aus, wie viel sie bezahlen m�ssen und �berweisen das Geld.
  • Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabe k�nnen Sie bei der Bemessungsstelle beim Kontakt f�r rechtliche Fragen einholen, siehe "Zust�ndige Stelle".
  • Wenn Sie die H�he der Abgabe nicht ausreichend selbst errechnen, schreibt Ihnen die Bemessungsstelle die Abgabe mittels Bescheid vor.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

  • Kosten der Meldung und Steuererkl�rung: keine
  • H�he der Steuer: Die Kommunalsteuer betr�gt 3 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitsl�hne, die Sie an die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bezahlen, die in Betriebsst�tten in Wien arbeiten. (Die Summe ist im Normalfall dieselbe, die Sie zur Berechnung der Dienstgeberbeitr�ge zum Familienlastenausgleichsfonds verwenden).
  • Erm��igter Steuersatz: Betr�gt die Bemessungsgrundlage bei einem Unternehmen 1.460 Euro, werden davon 1.095 Euro abgezogen. Von dem Betrag, der dann �brig bleibt, werden die 3 Prozent berechnet.

Nicht zur Bemessungsgrundlage geh�ren

  • Ruhe- und Versorgungsbez�ge
  • Abfertigungen
  • Bez�ge gem�� � 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 13 bis 21 Einkommensteuergesetz 1988
  • Arbeitsl�hne an beg�nstigte Personen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
  • Geh�lter f�r ehemalige T�tigkeiten im Sinne des � 22 Z 2 Einkommensteuergesetz 1988

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 33.

Erledigungsdauer

Die Vergabe der Abgabenkontonummer durch die kontof�hrende Stelle und Rechtsausk�nfte der Bemessungsstelle erfolgen so schnell wie m�glich.

Formular

Elektronische Zustellung
Sobald die Mitarbeiter*innen der Buchhaltungsabteilung Ihr Anliegen bearbeitet haben, bekommen Sie die Informationen dazu elektronisch zugestellt.
Wenn Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sind, erhalten Sie ein Schreiben per Post.

Information zur Elektronischen Zustellung beh�rdlicher Dokumente

Zus�tzliche Informationen

Weitere Abgabepflicht: Dienstgeberabgabe

Eignungsnachweise f�r Vergabeverfahren (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) k�nnen Sie seit November 2022 selbst �ber Ihr Unternehmensprofil beim ANK� abfragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an [email protected].

Wenn Sie nicht Mitglied des ANK� sind, senden Sie bitte die Beantragung f�r eine Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich per E-Mail an [email protected].

Rechtliche Grundlage: Kommunalsteuergesetz 1993

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