Dienstgeberabgabe
In den "Umfassenden Informationen zum Dienstgeberabgabeverfahren": 890 KB PDF f�r Kund*innen finden Sie Informationen von der Beantragung eines Abgabenkontos bis hin zu rechtlichen Angelegenheiten zum Verfahren.
Das Er�ffnen eines Abgabenkontos ist nur erforderlich, wenn Abgabenpflicht besteht.
Sie k�nnen die Er�ffnung eines Abgabenkontos online beantragen. Dazu ben�tigen Sie
- Finanzamtsnummer und Steuernummer des Betriebsfinanzamtes (Finanzamt XX/Steuernr. Xxx/xxxx)
Diese Information k�nnen Sie dem Finanzamtsbescheid entnehmen.
Die Dienstgeberabgabe-Erkl�rung muss von Unternehmen, die Dienstnehmer*innen in Wien besch�ftigen, abgegeben werden. Die Dienstgeberabgabe-Erkl�rung muss elektronisch durchgef�hrt werden. Dazu ben�tigen Sie
- Finanzamtsnummer und Steuernummer des Betriebsfinanzamtes (Finanzamt XX/Steuernr. Xxx/xxxx)
Steuerliche Vertretungen k�nnen die Erkl�rungen ihrer Klienten mittels XML-Massenupload einreichen.
Weiters besteht die M�glichkeit mit dem folgenden Online-Formular die monatlichen Abgabenbetr�ge bekannt zu geben. Dazu ben�tigen Sie die Abgabenkontonummer.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Wien Dienstnehmer*innen besch�ftigen, m�ssen Sie eine Abgabe bezahlen.
Umgangssprachlich wird diese Abgabe auch U-Bahn-Steuer genannt, da die Abgabe von der Stadt f�r den U-Bahn-Bau verwendet wird.
Die Dienstgeberabgabe-Erkl�rung muss gem�� LGBl. f�r Wien Nr. 17/1970 idgF. elektronisch abgegeben werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Abgabepflichtig sind alle Dienstgeber*innen (physische oder juristische Person), die mindestens eine*n Dienstnehmer*in besch�ftigen.
Welche Ausnahmen gibt es?
- Dienstverh�ltnisse f�r Dienstnehmer*innen, die �lter als 55 Jahre sind
- Dienstverh�ltnisse im Sinne folgender Gesetze: Chancengleichheitsgesetz, Opferf�rsorgegesetz sowie Behinderteneinstellungsgesetz
- Lehrverh�ltnisse im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes
- Dienstverh�ltnisse mit einer w�chentlichen Arbeitszeit von h�chstens 10 Stunden
- Dienstverh�ltnisse mit Hausbesorger*innen
- Dienstverh�ltnisse w�hrend der Zeit, f�r die ein gesetzliches Besch�ftigungsverbot f�r werdende M�tter bzw. nach der Entbindung besteht, ebenso w�hrend der Zeit, f�r die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gew�hrt wird
- Dienstverh�ltnisse w�hrend der Zeit, in der die Dienstnehmer*innen den ordentlichen oder au�erordentlichen Pr�senzdienst leisten
- Gebietsk�rperschaften
Ausgenommen sind nur die Gebietsk�rperschaften selbst. Von ihnen verwaltete Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds sind nicht ausgenommen.
Fristen und Termine
- Zahlungstermin: am 15. jeden Monates, f�r die Dienstgeberabgabe des Vormonates
- Abgabe der Dienstgeberabgabeerkl�rung: bis zum 31. M�rz des darauf folgenden Kalenderjahres
Ausnahme: Wenn keine Dienstnehmer*innen besch�ftigt werden oder nur Dienstverh�ltnisse im Sinne des � 3 lit. b bis h Wiener Dienstgeberabgabegesetz vorliegen (siehe Ausnahmen oben), muss - unabh�ngig davon, ob von der zust�ndigen Buchhaltungsabteilung bis dato eine Steuernummer zugeteilt wurde oder nicht - grunds�tzlich keine DGA-Null-Erkl�rung abgegeben werden.
Zust�ndige Stelle
Kontof�hrende Stelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Buchhaltungsabteilung 33
9., Alserbachstra�e 41
Telefon: +43 1 4000-87820
Faxnummer: +43 1 4000-99-87810
E-Mail: [email protected]
Kontoinformationen
Bankname: Bank Austria
IBAN: AT701200010022207111
BIC: BKAUATWWXXX
Hinweis: Das alte Bankkonto - AT411200000696250109 - wurde geschlossen. Zahlungen werden daher ab sofort r�ckgeleitet und m�ssen neuerlich an die aktuelle Kontonummer (AT701200010022207111) �berwiesen werden.
Kontakt f�r rechtliche Fragen
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht - Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstra�e 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-86380
Faxnummer: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: [email protected]
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag f�r die Konto-Er�ffnung, zum Beispiel mit dem Online-Formular.
- Die kontof�hrenden Stelle, das ist die Buchhaltungsabteilung 33 (BA 33), er�ffnet ein Abgabenkonto f�r Sie.
- Sie erhalten von der BA 33 ein Schreiben mit der Abgabenkontonummer.
- Sie rechnen aus, wie viel Sie bezahlen m�ssen und �berweisen das Geld.
- Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabe k�nnen Sie bei der Bemessungsstelle einholen, siehe "Zust�ndige Stelle".
- Wenn Sie die H�he der Abgabe nicht ausreichend selbst errechnen, schreibt Ihnen die Bemessungsstelle die Abgabe mittels Bescheid vor.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Kosten der Meldung und Abgabenerkl�rung: Keine
H�he der Steuer:
Die Dienstgeberabgabe betr�gt 2 Euro pro Dienstverh�ltnis und angefangener Woche.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 33.
Erledigungsdauer
Die Vergabe der Abgabenkontonummer durch die kontof�hrende Stelle und Rechtsausk�nfte der Bemessungsstelle erfolgen so schnell wie m�glich.
Formular
- Online-Formular: Dienstgeberabgabe-Erkl�rung
- Online-Formular: Dienstgeberabgabe - Erkl�rung - Massenupload
- Ausf�llhilfe zum Online-Formular Dienstgeberabgabe - Erkl�rung - Massenupload: 164 KB PDF
- Online-Formular: Kontoer�ffnung Kommunalsteuer/Dienstgeberabgabe - Antrag
- Online-Formular: Monatliche Selbstbekanntgabe - Meldung
Elektronische Zustellung
Sobald die Mitarbeiter*innen der Bemessungsstelle Ihr Anliegen (Bemessungs- und Haftungsverfahren) bearbeitet haben, bekommen Sie die Informationen dazu elektronisch zugestellt.
Wenn Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sind, erhalten Sie ein Schreiben per Post.
Information zur Elektronischen Zustellung beh�rdlicher Dokumente
Zus�tzliche Informationen
Weitere Abgabepflicht: Kommunalsteuer
Rechtliche Grundlage: Wiener Dienstgeberabgabegesetz
Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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