Beantragung von Wahlkarten f�r Auslands�sterreicher*innen
Wenn Sie bei einer Bundeswahl (Nationalrats-, Bundespr�sidenten- oder Europawahl) ein*e wahlberechtigte*r Auslands�sterreicher*in mit Hauptwohnsitz im Ausland sind und am Wahltag nicht im zust�ndigen Wahllokal w�hlen k�nnen, haben Sie die M�glichkeit, mit einer Wahlkarte Ihre Stimme abzugeben.
Mit dieser Wahlkarte k�nnen Sie
- in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz �sterreich w�hlen oder
- per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.
Sie k�nnen die Wahlkarte pers�nlich, schriftlich oder online beantragen. Ein Online-Formular f�r die n�chste Wahl steht ab der Ausschreibung der Wahl auf dieser Seite zur Verf�gung.
Wenn Sie die Wahlkarte pers�nlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.
Hinweis: Wenn Sie sich nur vor�bergehend im Ausland aufhalten und in Wien noch einen Hauptwohnsitz haben, stellen Sie bitte einen gew�hnlichen Wahlkartenantrag.
Allgemeine Informationen
Beantragung der Wahlkarte
Sie k�nnen eine Wahlkarte auf mehrere Arten beantragen:
- Online-Antrag
- Online-Antrag mit ID Austria
- Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an Ihr zust�ndiges Wahlreferat
- Pers�nlicher Antrag vor Ort im zust�ndigen Wahlreferat
Ein telefonischer Antrag ist nicht m�glich.
Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zust�ndigen Wahlreferat nicht selbst �bermitteln k�nnen, kann dies auch eine andere Person f�r Sie �bernehmen. Sie m�ssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt pers�nlich unterschreiben. Soll diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen d�rfen, m�ssen Sie das im schriftlichen Antrag angeben.
Zustellung der Wahlkarte
- Die Wahlkarte wird per Post an Sie geschickt. Die gew�nschte Zustelladresse m�ssen Sie im Antrag angeben.
- Die Wahlkarte kann Ihnen nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.
- Wahlkarten werden aufgrund der bundesgesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Ausnahmen:
- Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) beantragt werden. Bei diesen Antr�gen k�nnen Sie ausw�hlen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat f�r eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
- Auslands�sterreicherinnen und Auslands�sterreicher, die im Antrag auf Eintragung in die W�hlerevidenz einen Zusatzantrag auf automatische Zustellung von Wahlkarten gestellt haben (Abonnement), erhalten die Wahlkarte nicht eingeschrieben.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Eine Wahlkarte f�r Auslands�sterreicher*innen k�nnen Sie beantragen, wenn Sie
- f�r die jeweilige Bundeswahl wahlberechtigt sind und
- am Wahltag Ihre Stimme nicht im zust�ndigen Wahllokal abgeben k�nnen (zum Beispiel weil Sie am Wahltag im Ausland sein werden).
Fristen und Termine
Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte w�nschen, bedenken Sie - gerade bei einer Zustellung ins Ausland - die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.
Letztm�gliche Termine f�r einen Wahlkartenantrag
- Schriftlicher Antrag oder ein Online-Antrag: am 4. Tag vor dem Wahltag
- Pers�nlicher Antrag: am 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr
Termine f�r die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte
- Wenn Sie mittels Briefwahl w�hlen, muss die Wahlkarte bis sp�testens am Wahltag, bei der zust�ndigen Bezirkswahlbeh�rde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Bot*in oder durch pers�nliche Abgabe).
- Eine f�r die Briefwahl verwendete Wahlkarte k�nnen Sie aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in ganz �sterreich w�hrend der �ffnungszeiten der Wahllokale und bei jeder Bezirkswahlbeh�rde bis 17 Uhr abgeben.
- Die f�r die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann zudem in jeder �sterreichischen Vertretungsbeh�rde abgegeben werden. Die rechtzeitige Weiterleitung Ihrer Wahlkarte ist hier nur dann garantiert, wenn Sie Ihre Wahlkarte der �sterreichischen Vertretungsbeh�rde
- in EU-Mitgliedsstaaten, sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen bis zum 6. Tag vor dem Wahltag,
- in allen anderen Staaten bis zum 9. Tag vor dem Wahltag �bergeben.
Zust�ndige Stelle
Zust�ndiges Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts
Erforderliche Unterlagen
Bei schriftlichen Antr�gen sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt erforderlich:
- Begr�ndung, warum eine Wahlkarte ben�tigt wird (zum Beispiel weil Sie sich im im Ausland aufhalten).
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Nachweis der Identit�t:
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
- Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder F�hrerscheinnummer oder
- Qualifizierte elektronische Signatur (ID Austria)
- Zustelladresse (zum Beispiel Ihre Wohnadresse im Ausland oder eine �sterreichische Vertretungsbeh�rde)
Bei einem pers�nlichen Antrag m�ssen Sie ein Identit�tsdokument mitnehmen, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder F�hrerschein. Die Wahlkarte k�nnen Sie ab Beginn der Ausstellung (rund 4 Wochen vor dem Wahltag) nach einer kurzen Wartezeit sofort mitnehmen.
Kosten und Zahlung
Keine
Zus�tzliche Informationen
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt und erhalten haben, d�rfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie am Wahltag doch in Ihrem zust�ndigen Wahllokal w�hlen m�chten, m�ssen Sie Ihre Wahlkarte unbedingt mitbringen.
Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.
Website: Wahlinformationen f�r Auslands�sterreicher*innen
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
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