Beantragung von Wahlkarten f�r Auslands�sterreicher*innen

Wenn Sie bei einer Bundeswahl (Nationalrats-, Bundespr�sidenten- oder Europawahl) ein*e wahlberechtigte*r Auslands�sterreicher*in mit Hauptwohnsitz im Ausland sind und am Wahltag nicht im zust�ndigen Wahllokal w�hlen k�nnen, haben Sie die M�glichkeit, mit einer Wahlkarte Ihre Stimme abzugeben.

Mit dieser Wahlkarte k�nnen Sie

  • in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz �sterreich w�hlen oder
  • per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.

Sie k�nnen die Wahlkarte pers�nlich, schriftlich oder online beantragen. Ein Online-Formular f�r die n�chste Wahl steht ab der Ausschreibung der Wahl auf dieser Seite zur Verf�gung.

Wenn Sie die Wahlkarte pers�nlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.

Hinweis: Wenn Sie sich nur vor�bergehend im Ausland aufhalten und in Wien noch einen Hauptwohnsitz haben, stellen Sie bitte einen gew�hnlichen Wahlkartenantrag.

Allgemeine Informationen

Beantragung der Wahlkarte

Sie k�nnen eine Wahlkarte auf mehrere Arten beantragen:

  • Online-Antrag
  • Online-Antrag mit ID Austria
  • Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an Ihr zust�ndiges Wahlreferat
  • Pers�nlicher Antrag vor Ort im zust�ndigen Wahlreferat

Ein telefonischer Antrag ist nicht m�glich.

Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zust�ndigen Wahlreferat nicht selbst �bermitteln k�nnen, kann dies auch eine andere Person f�r Sie �bernehmen. Sie m�ssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt pers�nlich unterschreiben. Soll diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen d�rfen, m�ssen Sie das im schriftlichen Antrag angeben.

Zustellung der Wahlkarte

  • Die Wahlkarte wird per Post an Sie geschickt. Die gew�nschte Zustelladresse m�ssen Sie im Antrag angeben.
  • Die Wahlkarte kann Ihnen nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.
  • Wahlkarten werden aufgrund der bundesgesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Ausnahmen:
    • Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) beantragt werden. Bei diesen Antr�gen k�nnen Sie ausw�hlen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat f�r eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
    • Auslands�sterreicherinnen und Auslands�sterreicher, die im Antrag auf Eintragung in die W�hlerevidenz einen Zusatzantrag auf automatische Zustellung von Wahlkarten gestellt haben (Abonnement), erhalten die Wahlkarte nicht eingeschrieben.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine Wahlkarte f�r Auslands�sterreicher*innen k�nnen Sie beantragen, wenn Sie

  • f�r die jeweilige Bundeswahl wahlberechtigt sind und
  • am Wahltag Ihre Stimme nicht im zust�ndigen Wahllokal abgeben k�nnen (zum Beispiel weil Sie am Wahltag im Ausland sein werden).

Fristen und Termine

Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte w�nschen, bedenken Sie - gerade bei einer Zustellung ins Ausland - die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.

Letztm�gliche Termine f�r einen Wahlkartenantrag

  • Schriftlicher Antrag oder ein Online-Antrag: am 4. Tag vor dem Wahltag
  • Pers�nlicher Antrag: am 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr

Termine f�r die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

  • Wenn Sie mittels Briefwahl w�hlen, muss die Wahlkarte bis sp�testens am Wahltag, bei der zust�ndigen Bezirkswahlbeh�rde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Bot*in oder durch pers�nliche Abgabe).
  • Eine f�r die Briefwahl verwendete Wahlkarte k�nnen Sie aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in ganz �sterreich w�hrend der �ffnungszeiten der Wahllokale und bei jeder Bezirkswahlbeh�rde bis 17 Uhr abgeben.
  • Die f�r die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann zudem in jeder �sterreichischen Vertretungsbeh�rde abgegeben werden. Die rechtzeitige Weiterleitung Ihrer Wahlkarte ist hier nur dann garantiert, wenn Sie Ihre Wahlkarte der �sterreichischen Vertretungsbeh�rde
    • in EU-Mitgliedsstaaten, sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen bis zum 6. Tag vor dem Wahltag,
    • in allen anderen Staaten bis zum 9. Tag vor dem Wahltag �bergeben.

Zust�ndige Stelle

Zust�ndiges Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts

Erforderliche Unterlagen

Bei schriftlichen Antr�gen sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt erforderlich:

  • Begr�ndung, warum eine Wahlkarte ben�tigt wird (zum Beispiel weil Sie sich im im Ausland aufhalten).
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Nachweis der Identit�t:
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
    • Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder F�hrerscheinnummer oder
    • Qualifizierte elektronische Signatur (ID Austria)
  • Zustelladresse (zum Beispiel Ihre Wohnadresse im Ausland oder eine �sterreichische Vertretungsbeh�rde)

Bei einem pers�nlichen Antrag m�ssen Sie ein Identit�tsdokument mitnehmen, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder F�hrerschein. Die Wahlkarte k�nnen Sie ab Beginn der Ausstellung (rund 4 Wochen vor dem Wahltag) nach einer kurzen Wartezeit sofort mitnehmen.

Kosten und Zahlung

Keine

Zus�tzliche Informationen

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt und erhalten haben, d�rfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie am Wahltag doch in Ihrem zust�ndigen Wahllokal w�hlen m�chten, m�ssen Sie Ihre Wahlkarte unbedingt mitbringen.

Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.

Website: Wahlinformationen f�r Auslands�sterreicher*innen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Kontaktformular