Abmelden eines Wohnsitzes
Wenn Sie aus einer Wohnung (oder einem Haus) ausziehen, m�ssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug von dort abmelden. In Wien k�nnen Sie das in jedem Meldeservice, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen m�ssen ("Erforderliche Unterlagen").
- Formular Meldezettel (271 KB PDF)
Allgemeine Informationen
Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist bei jeder Meldebeh�rde in ganz �sterreich - unabh�ngig vom Wohnort - m�glich. Bei einer gleichzeitigen Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in �sterreich, wird der "alte" Hauptwohnsitz von der f�r die Anmeldung zust�ndigen Meldebeh�rde abgemeldet oder auf Wunsch die Wohnsitzqualit�t ge�ndert (Ummeldung).
Die Abmeldung eines weiteren (Neben-, Zweit-) Wohnsitzes ist in jedem Meldeservice in ganz �sterreich � unabh�ngig vom Wohnort � m�glich.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und sich die meldepflichtige Person nicht mehr anmeldet, z. B. Abmelden eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitzes), �bersiedlung ins Ausland.
Die Abmeldung kann auch von einer Vertrauensperson (Bot*in ohne Vollmacht) am Meldeservice oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen F�llen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente und ein vollst�ndig ausgef�llter Meldezettel im Original erforderlich. Das Wiener Meldeservice wird postalisch �bermittelte Originaldokumente (wie z. B. einen Lichtbildausweis) per RSb-Brief zur�cksenden, kann aber keine Garantie f�r den Postweg �bernehmen.
Nach einem Todesfall im Ausland werden die Angeh�rigen bzw. die Unterkunftgeber*innen ersucht dem Meldeservice diesen Umstand (wenn m�glich durch Vorlage der Sterbeurkunde) mitzuteilen.
Amtliche Abmeldung
Wenn eine Person (z. B. Nachmieter*in) vermutet, dass andere Personen irrt�mlicherweise noch gemeldet sind (z. B. Vormieter*in) kann sie dies dem Meldeservice mitteilen. Bei begr�ndetem Verdacht leitet das Meldeservice ein Verfahren zur amtlichen Abmeldung ein.
Fristen und Termine
Die Abmeldung muss binnen 3 Tage vor bis sp�testens 3 Tage nach der Aufgabe der Unterkunft erfolgen.
Zust�ndige Stelle
Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist bei jeder Meldebeh�rde in ganz �sterreich - unabh�ngig vom Wohnort - m�glich.
In Wien k�nnen Sie in jedem Meldeservice Ihren Wohnsitz abmelden, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Meldeservice in den Magistratischen Bezirks�mtern - unabh�ngig vom Wohnbezirk
Verfahrensablauf
- F�r jede abzumeldende Person muss ein eigener Meldezettel ausgef�llt werden.
- F�r die Abmeldung sind alte Meldezettel und Meldebest�tigungen nicht erforderlich.
- Verantwortlich f�r die Abmeldung sind die Unterkunftnehmer*innen.
- Minderj�hrige m�ssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten abgemeldet werden.
- Sind Minderj�hrige alleine bei Personen angemeldet, die f�r sie nicht die Pflege und Erziehung haben (z. B. weiterer [Neben-, Zweit-] Wohnsitz bei den Gro�eltern):
- Meldepflichtig ist hier die Unterkunft gebende Person (im Beispiel die Gro�eltern) , sie unterschreibt am Meldezettel rechts unten als meldepflichtige Person.
- Personen mit Erwachsenenvertretung oder Personen mit Vorsorgevollmacht
Wer nicht entscheidungsf�hig ist, muss von dem*der Unterkunftgeber*in oder von der Erwachsenenvertretung oder den Vorsorgebevollm�chtigten abgemeldet werden.
- Eintragung in das Standarddokumentenregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet, vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsb�rgerschaftsnachweise in das Standarddokumentenregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen m�ssen.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. F�r Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
Erforderliche Unterlagen
Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift zum Abmelden ins Meldeservice mit:
- Antragsformular, das ist der Meldezettel, vollst�ndig ausgef�llt ohne Unterschrift der Unterkunftgeber*innen.
- Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
- Identit�tsdaten der meldepflichtigen Person: Vor- und Familiennamen, Familienname vor der ersten Eheschlie�ung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsb�rgerschaft, gegebenenfalls sonstige Namen (z. B.: F�hrerschein und Staatsb�rgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
- Etwaige akademische Grade, Standesbezeichnung Ingenieur*in, Bezeichnung Meister*in (z. B. Verleihungsurkunde, Urkunde �ber die erfolgreiche Ablegung der Meisterpr�fung): Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen im Melderegister
- Bei der Abmeldung von Minderj�hrigen sind gegebenenfalls ein rechtskr�ftiger Obsorgebeschluss oder die Heiratsurkunde der Eltern und die Geburtsurkunde der minderj�hrigen Person erforderlich.
- Bei ausl�ndischen Mitb�rger*innen ist grunds�tzlich ein zur Einreise in �sterreich berechtigendes Reisedokument (z. B. Reisepass) oder die Asylkarte erforderlich.
- Abmeldung einer Person mit Erwachsenenvertretung
- Abmeldung einer Person mit wirksamer Vorsorgevollmacht
- Bei Tod von Bewohner*innen: Bitte eine Kopie der Sterbeurkunde an das Meldeservice schicken
Kosten und Zahlung
Keine
Bei der ersten Vorlage eines ausl�ndischen Dokuments (z. B. Reisedokument, Heiratsurkunde, Verleihungsurkunde):
- Reisepass: 42 Euro Zeugnisgeb�hr
- Andere Dokumente: pro Bogen 21 Euro Zeugnisgeb�hr
Wenn Sie f�r die Vorlage desselben Dokuments schon eine Geb�hr bei einer �sterreichischen Beh�rde bezahlt haben: Nehmen Sie bitte die Zahlungsbest�tigung mit.
Formular
Vollj�hrige Personen, die �ber eine ID Austria oder einen EU-Login verf�gen, k�nnen einen Wohnsitz unter einer Applikation des Bundes online abmelden. Abmeldungen k�nnen auch f�r die eigenen minderj�hrigen Kinder durchgef�hrt werden. Die Kinder m�ssen dazu gemeinsam mit dem anmeldenden Elternteil am bisherigen Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Alle Informationen zur Anmeldung, inklusive der gleichzeitigen Abmeldung: Anmelden eines Wohnsitzes
Zus�tzliche Informationen
Homepage: Alles rund um das Meldeservice
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