Wohnbeihilfe - �nderungsmeldung

Wenn Sie schon Wohnbeihilfe bekommen, m�ssen Sie der Wohnbeihilfestelle bestimmte �nderungen Ihrer Lebensverh�ltnisse melden. Diese �nderungen k�nnen Sie jederzeit online melden.

Sie k�nnen �nderungen online auch mit Stadt Wien Konto melden.

Alternativ zur Online-Meldung k�nnen Sie das Formular herunterladen und ausf�llen.

F�r eine pers�nliche Beratung in der Servicestelle vereinbaren Sie bitte einen Termin: Terminreservierung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen, m�ssen Sie der Wohnbeihilfestelle innerhalb 1 Monats diese �nderungen melden:

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie k�nnen �nderungen f�r die Wohnbeihilfe nur melden, wenn Sie bereits Wohnbeihilfe bekommen.
Wohnbeihilfe - Antrag

Fristen und Termine

Sie m�ssen die �nderungen innerhalb 1 Monats melden. Melden Sie die �nderungen nicht rechtzeitig, m�ssen Sie eventuell zu viel ausbezahlte Wohnbeihilfe zur�ckzahlen.

Zust�ndige Stelle

Stadt Wien - Wohnbauf�rderung und Schlichtungsstelle f�r wohnrechtliche Angelegenheiten
Wohnbeihilfenstelle
19., Heiligenst�dter Stra�e 31, Stiege 3, 2. Stock
Einlaufstelle Zimmer 228
Einreichungen aus den Bezirken 1. bis 15.: Ebene 2
Einreichungen aus den Bezirken 16. bis 23.: Ebene 3
Telefon: +43 1 4000-74880
Fax: +43 1 4000-99-74896
E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at

Persönliche Beratung in der Servicestelle:
Eine Persönliche Beratung ist nur mit Terminreservierung zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag, Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr,
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 15.30 bis 17.30 Uhr
  • Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr
  • An gesetzlichen Feiertagen: kein Parteienverkehr

Abgabe von Anträgen und Unterlagen:

  • Montag bis Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
  • An gesetzlichen Feiertagen: kein Parteienverkehr

Erforderliche Unterlagen

Um die �nderungen zu pr�fen beziehungsweise so rasch wie m�glich bearbeiten zu k�nnen, m�ssen je nach Art der �nderung Dokumente �bermittelt werden, die die �nderung belegen.

Nachreichen von Unterlagen
Wenn Sie bei der �nderungsmeldung noch nicht alle notwendigen Unterlagen haben, k�nnen Sie diese innerhalb einer bestimmten Frist nachbringen.

Wenn Sie diese Frist nicht einhalten k�nnen, melden Sie sich bitte sofort bei der Wohnbeihilfenstelle. Dann kann die Wohnbeihilfenstelle Ihre Frist verl�ngern. Wenn Sie sich nicht melden, wird Ihr Antrag zur�ckgewiesen, weil Sie nicht alle notwenigen Unterlagen abgegeben haben.

Kosten und Zahlung

Die Meldung von �nderungen f�r die Wohnbeihilfe ist kostenlos.

Formular

Zus�tzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen: Wiener Wohnbeihilfegesetz - WrWbG

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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