Wohnbeihilfe - �nderungsmeldung
Wenn Sie schon Wohnbeihilfe bekommen, m�ssen Sie der Wohnbeihilfestelle bestimmte �nderungen Ihrer Lebensverh�ltnisse melden. Diese �nderungen k�nnen Sie jederzeit online melden.
Sie k�nnen �nderungen online auch mit Stadt Wien Konto melden.
Alternativ zur Online-Meldung k�nnen Sie das Formular herunterladen und ausf�llen.
F�r eine pers�nliche Beratung in der Servicestelle vereinbaren Sie bitte einen Termin: Terminreservierung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen, m�ssen Sie der Wohnbeihilfestelle innerhalb 1 Monats diese �nderungen melden:
- �nderungen beim Einkommen Ihres Haushalts
- �nderungen der Gr��e Ihres Haushalts, zum Beispiel wenn mehr oder weniger Personen im Haushalt leben
- �nderungen beim Wohnungsaufwand
- Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen.
- Wenn Sie f�r die neue Wohnung weiter Wohnbeihilfe beziehen wollen, m�ssen Sie einen neuen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Sie k�nnen �nderungen f�r die Wohnbeihilfe nur melden, wenn Sie bereits Wohnbeihilfe bekommen.
Wohnbeihilfe - Antrag
Fristen und Termine
Sie m�ssen die �nderungen innerhalb 1 Monats melden. Melden Sie die �nderungen nicht rechtzeitig, m�ssen Sie eventuell zu viel ausbezahlte Wohnbeihilfe zur�ckzahlen.
Zust�ndige Stelle
Stadt Wien - Wohnbauf�rderung und Schlichtungsstelle f�r wohnrechtliche Angelegenheiten
Wohnbeihilfenstelle
19., Heiligenst�dter Stra�e 31, Stiege 3, 2. Stock
Einlaufstelle Zimmer 228
Einreichungen aus den Bezirken 1. bis 15.: Ebene 2
Einreichungen aus den Bezirken 16. bis 23.: Ebene 3
Telefon: +43 1 4000-74880
Fax: +43 1 4000-99-74896
E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Persönliche Beratung in der Servicestelle:
Eine Persönliche Beratung ist nur mit Terminreservierung zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag, Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr,
- Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 15.30 bis 17.30 Uhr
- Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr
- An gesetzlichen Feiertagen: kein Parteienverkehr
Abgabe von Anträgen und Unterlagen:
- Montag bis Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
- An gesetzlichen Feiertagen: kein Parteienverkehr
Erforderliche Unterlagen
Um die �nderungen zu pr�fen beziehungsweise so rasch wie m�glich bearbeiten zu k�nnen, m�ssen je nach Art der �nderung Dokumente �bermittelt werden, die die �nderung belegen.
Nachreichen von Unterlagen
Wenn Sie bei der �nderungsmeldung noch nicht alle notwendigen Unterlagen haben, k�nnen Sie diese innerhalb einer bestimmten Frist nachbringen.
Wenn Sie diese Frist nicht einhalten k�nnen, melden Sie sich bitte sofort bei der Wohnbeihilfenstelle. Dann kann die Wohnbeihilfenstelle Ihre Frist verl�ngern. Wenn Sie sich nicht melden, wird Ihr Antrag zur�ckgewiesen, weil Sie nicht alle notwenigen Unterlagen abgegeben haben.
Kosten und Zahlung
Die Meldung von �nderungen f�r die Wohnbeihilfe ist kostenlos.
Formular
- Online-Formular: Wohnbeihilfe - �nderungsmeldung
- Online-Formular: Wohnbeihilfe - �nderungsmeldung mit Stadt Wien Konto
Zus�tzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen: Wiener Wohnbeihilfegesetz - WrWbG
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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