Fensterauswechslung/Fenstertausch - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Fenster sind nicht nur konstruktiv bedeutende, sondern auch gestalterisch pr�gende Elemente einer Fassade. F�r eine baubeh�rdliche Genehmigung eines Fenstertausches in einer Schutzzone oder an einem Geb�ude, welches vor 1945 errichtet wurde, wird eine architektonische Begutachtung in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zust�ndige Beh�rde (Baupolizei) weitergeleitet.

Fenster und Fenstert�ren eines Geb�udes m�ssen gem�� �85 Abs. 7 der Wiener Bauordnung, hinsichtlich Konstruktion, Teilung, Profilst�rke, Farbe und dergleichen ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen, es sei denn, die Unterschiede sind in der besonderen Gestaltung des Geb�udes begr�ndet.

Eine Bauanzeige gen�gt (gem�� �62. (1) Z3 der Wiener Bauordnung) f�r den Austausch von Fenstern und Fenstert�ren in Schutzzonen und bei Geb�uden, die vor dem 1. J�nner 1945 errichtet wurden.

Der Austausch von Fenstern und Fenstert�ren au�erhalb von Schutzzonen und bei Geb�uden, welche nach 1945 errichtet wurden, ist bewilligungsfrei (�62a (1) Z34)

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ziel aus stadtgestalterischer Sicht

Fenster au�erhalb von Schutzzonen:

  • Das Fenster muss dem Fassadentypus entsprechend gestaltet bzw. erhalten werden.
  • Die Fenster eines Geb�udes sollen in Bezug auf Konstruktion, Teilung und Farbe einheitlich gestaltet sein.

Kastenfenster innerhalb und au�erhalb von Schutzzonen:

  • Durch die Ver�nderung der Fenster kann die historische Wirkung eines Geb�udes gest�rt und beeintr�chtigt werden. Neben den Gliederungselementen an den Fassaden sind es vor allem die Fenster, die eine Aussage �ber das Baualter eines Geb�udes erm�glichen. Bei historischen Fassaden, die urspr�nglich mit Kastenfenstern errichtet wurden, m�ssen daher die Kastenfenster (Folder Wiener Kastenfenster) erhalten oder nachgebaut werden.
  • Ausnahmen sind im Innenhof, sowie an entdekorierten Gr�nderzeitbauten au�erhalb von Schutzzonen m�glich

Richtlinien zur Fensterauswechslung historischer Konstruktionen liegen in der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung auf: Werkstattbericht Wiener Nr. 85

Fristen und Termine

Projekte k�nnen laufend bei der zust�ndigen Beh�rde (Baupolizei) eingebracht werden.

Zust�ndige Stelle

F�r die Begutachtung des Erscheinungsbildes

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: [email protected]
Begutachtung - Terminvereinbarung

Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kontakt (innerhalb von Schutzzonen und f�r Geb�ude welche vor 1945 errichtet wurden)
Dezernat Begutachtung

F�r die baubeh�rdliche Genehmigung

Baupolizei
Gebietsgruppe Ost: +43 1 4000-37300
20., Dresdner Stra�e 82
Zust�ndig f�r: 1., 2., 8., 9., 20. bis 22. Bezirk

Gebietsgruppe S�d: +43 1 4000-37500
10., Favoritenstra�e 211
Zust�ndig f�r: 3. bis 7., 10., 11. und 23. Bezirk

Gebietsgruppe West: + 43 1 4000-37700
16., Spetterbr�cke 4
Zust�ndig f�r: 12. bis 19. Bezirk

Bei denkmalgesch�tzten Objekte zus�tzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat f�r Wien (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)

Verfahrensablauf

  • Die Fensterauswechslung bzw. der Fenstertausch muss f�r Geb�ude in Schutzzonen und bei Geb�uden, die vor dem 1. J�nner 1945 errichtet wurden bei der Baupolizei als Bauanzeige eingereicht werden.
  • Im Zuge des baubeh�rdlichen Genehmigungsverfahrens (Bauanzeige) begutachtet die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung die jeweilige Fensterauswechslung und �bermittelt im Anschluss eine Stellungnahme an die Baupolizei.
  • Die Baubeh�rde schlie�t die Pr�fung der Zul�ssigkeit binnen 6 Wochen nach Vorlage der vollst�ndigen Unterlagen ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Untersagung erfolgen.
  • Achtung: Bei Bauanzeigen gibt es keinen Genehmigungsbescheid, es findet keine Bauverhandlung statt.

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens von der Baupolizei mittels Zahlungsanweisung vorgeschrieben und betragen 28 Euro Verwaltungsabgabe.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Baubeh�rde schlie�t die Pr�fung der Zul�ssigkeit binnen 6 Wochen nach Vorlage der vollst�ndigen Unterlagen ab.

Zus�tzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Bauordnung f�r Wien (BO):

  • � 62 Bauanzeige (Abs. 1 lit. 3)
  • � 62a Bewilligungsfreie Bauvorhaben (Abs. 1 lit. 34 und Abs. 3)
  • � 85 �u�ere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1, 5 und 7)
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