Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchf�hrung von Erhaltungs-, Verbesserungs-, �nderungs- und Errichtungsarbeiten einschlie�lich des Anspruches auf angemessene Entsch�digung der MieterInnen - Antrag
Allgemeine Informationen
Das Verfahren auf Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchf�hrung von Erhaltungs-, Verbesserungs-, �nderungs- und Errichtungsarbeiten einschlie�lich des Anspruches auf angemessene Entsch�digung der MieterInnen kann auf Antrag bei der Schlichtungsstelle eingeleitet werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- VermieterInnen oder von diesen beauftragte Personen d�rfen den Mietgegenstand aus wichtigen Gr�nden betreten, wobei berechtigte Interessen der MieterInnen nach Ma�gabe der Wichtigkeit ber�cksichtigt werden m�ssen.
- Ben�tzungen oder Ver�nderungen des Mietgegenstands m�ssen zugelassen werden,
- wenn die Durchf�hrung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Mietshauses oder zur Behebung ernster Sch�den des Hauses oder zur Erhaltung einer mitvermieteten Heiztherme, eines mitvermieteten Warmwasserboilers oder eines sonstigen mitvermieteten W�rmebereitungsger�ts im eigenem oder einem anderen Mietgegenstand notwendig oder zweckm��ig ist.
- zur Beseitigung einer von seinem oder einem anderen Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgef�hrdung oder wenn von Ver�nderungen (Verbesserungen) in einem anderen Mietgegenstand notwendig, zweckm��ig und nach billiger Abw�gung der Interessen zumutbar sind.
- F�r wesentliche Beeintr�chtigungen im Zuge dieser Arbeiten, die zugelassen werden m�ssen, muss eine angemessene Entsch�digung bezahlt werden.
Fristen und Termine
F�r die Geltendmachung einer angemessenen Entsch�digung muss eine 3-j�hrige Verj�hrungsfrist beachtet werden.
Zust�ndige Stelle
Schlichtungsstelle (MA 50)
19., Muthgasse 62
Telefon: +43 1 4000-74498
Dezernat I - Mietrechtsgesetz
E-Mail: [email protected]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag bis 13 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Der formlose Antrag muss eigenh�ndig unterschrieben werden und sollte enthalten:
Man unterscheidet zwei Arten von Antragstellung:
Fehlen in dem Antrag Angaben und Dokumente erfolgt eine Aufforderung der Beh�rde, diese nachzureichen. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, muss damit gerechnet werden, dass der Antrag zur�ckgewiesen wird.
Kosten und Zahlung
Die Antragstellung sowie das weitere Verfahren ist kostenlos.
Zus�tzliche Informationen
Diese Informationen k�nnen nur eine Hilfe bei der Antragseinbringung sein, eine juristische Beratung jedoch nicht ersetzen.
Rechtliche Grundlage: Mietrechtsgesetz - MRG: � 8
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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