Duldungspflicht der Mieter*innen - Unterlagen zum Antrag
Name und Adresse der Antragsteller*innen
Der*die Vermieter*in ist zur Antragstellung auf Feststellung berechtigt, dass
- das Betreten gestattet werden muss oder
- die Ben�tzung (Ver�nderung) geduldet werden muss.
Der*die Hauptmieter*in, der*die Ver�nderungen oder Verbesserungen in seinem*ihrem Mietgegenstand durchf�hrt, ist zur Antragstellung auf Feststellung berechtigt, dass ein*e andere*r Hauptmieter*in die vor�bergehende Ben�tzung (Ver�nderung) ihres*seines Mietgegenstandes zuzulassen hat.
Name und Adresse der Antragsgegner*innen
Antragsgegner*in ist f�r den*die Vermieter*in (Eigent�mer*in laut Grundbuchauszug) beziehungsweise den*die Hauptmieter*in, der*die Ver�nderungen/Verbesserungen in ihrem*seinem Mietgegenstand durchf�hrt, der*die Mieter*in, deren*dessen Mietgegenstand betreten oder ben�tzt (ver�ndert) werden soll.
Inhalt des Antrages
Von der*dem Vermieter*in muss behauptet (und im weiteren Verfahren bewiesen) werden, dass
- wichtige Gr�nde f�r das Betreten des Mietgegenstandes vorliegen,
- der Eingriff zur Durchf�hrung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen, Behebung ernster Sch�den des Hauses oder zur Erhaltung einer mitvermieteten Heiztherme, eines mitvermieteten Warmwasserboilers oder eines sonstigen mitvermieteten W�rmebereitungsger�tes notwendig oder zweckm��ig ist,
- der Eingriff zur Beseitigung einer vom Mietgegenstand des*der Antragsgegner*in oder von einem anderen Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgef�hrdung oder zur Durchf�hrung von Ver�nderungen (Verbesserungen) in einem anderen Mietgegenstand notwendig, zweckm��ig und zumutbar ist.
Von dem*der Mieter*in eines anderen Mietgegenstandes muss behauptet (und im weiteren Verfahren bewiesen) werden, dass der Eingriff zur Durchf�hrung von Ver�nderungen (Verbesserungen) in einem anderen Mietgegenstand notwendig, zweckm��ig und zumutbar ist.
Beilagen zum Antrag
- Eine Aufstellung �ber die geplanten beziehungsweise durchgef�hrten Arbeiten
- Pl�ne �ber die geplanten beziehungsweise durchgef�hrten Arbeiten
- Falls sich der*die Antragsteller*in vertreten l�sst: Vollmacht der Vertretung (ausgenommen: Rechtsanw�lt*innen, Notar*innen, Immobilienmakler*innen, Immobilienverwalter*innen oder Wirtschaftstreuh�nder*innen, wenn sie sich auf eine erteilte Vollmacht berufen)
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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