Wohnungskommission - Vergabe von Gemeindewohnungen

Die Wohnungskommission ist eine Servicestelle. Sie beurteilt Ihr Wohnungsansuchen und kann, falls es sich um einen H�rtefall handelt, eine Ausnahme von den Vergaberichtlinien empfehlen.

Die Vergaberichtlinien legen fest, wie und an wen Gemeindewohnungen vergeben werden k�nnen. Wenn durch diese Richtlinien f�r Sie als Wohnungswerber*in eine soziale Belastung oder Ungerechtigkeit entsteht, k�nnen Sie sich an die Wohnungskommission wenden.

Servicestelle

Bitte bringen Sie Ihre Ansuchen und Anliegen schriftlich oder telefonisch ein.

Wohnungskommission
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 4000-74560

Eine pers�nliche Beratung vor Ort ist nur mit Termin m�glich. Bitte w�hlen Sie die Online-Terminreservierung je nach Ihrem Wohnsitz aus:

Bezirk 1, 2, 6, 7, 8, 9, 20 oder au�erhalb von Wien
Bezirk 3, 4, 10 oder 11
Bezirk 5, 12, 13 oder 23
Bezirk 14, 15, 16, 17, 18 oder 19
Bezirk 21 oder 22

Beachten Sie: F�r die pers�nliche Beratung ist ein bestehender Akt bei Wiener Wohnen notwendig. Geben Sie bei der Terminreservierung bitte Ihre Aktenzahl (Gesch�ftszahl) von Wiener Wohnen im Format "1234../20.." an. Ihre Aktenzahl finden Sie auf Schreiben von Wiener Wohnen unter "GZ WRW". Sollten Sie noch nicht bei Wiener Wohnen registriert sein, wenden Sie sich bitte an die Wohnberatung Wien.

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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