Eigenmittelersatzdarlehen

Wenn Sie in eine gef�rderte Wohnung ziehen, m�ssen Sie einen Baukosten- und einen Grundkostenbeitrag zahlen. Bei der Finanzierung dieser Bau- und Grundkostenbeitr�ge unterst�tzt die Stadt Wien Haushalte mit geringem Einkommen mit dem sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen. Die Stadt Wien �bernimmt damit einen Teil der Bau- und Grundkostenbeitr�ge. Das Darlehen m�ssen Sie im Zeitraum von 10, 15, 20 oder 25 Jahren halbj�hrlich zur�ckzahlen.

�berpr�fen Sie mit dem Eigenmittelersatzdarlehens-Rechner, ob und in welcher H�he Sie eine F�rderung f�r die Bau- und Grundkostenbeitr�ge erhalten k�nnen.

Baukostenf�rderung und Grundkostenf�rderung

Das Eigenmittelersatzdarlehen gliedert sich in eine Baukostenf�rderung und eine Grundkostenf�rderung.

Baukostenf�rderung

Sie k�nnen einen Antrag auf Baukostenf�rderung stellen, wenn das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen unter der H�chsteinkommensgrenze liegt. Die untenstehende Tabelle zeigt die H�chsteinkommensgrenzen der jeweiligen F�rderstufe in Abh�ngigkeit der Haushaltsgr��e.

H�chsteinkommensgrenzen g�ltig bis 31.12.2025

Anzahl der im Haushalt lebenden Personen

1

2

3

4

Jede weitere Person

F�rderstufe 1

27.540

41.040

46.440

51.840

3.020

F�rderstufe 2

37.170

55.400

62.690

69.980

4.070

F�rderstufe 3

41.580

61.970

70.120

78.270

4.070

F�rderstufe 4

45.990

68.530

77.550

86.570

4.070

Die H�he der Baukostenf�rderung h�ngt von der F�rderstufe ab. Diese ist abh�ngig vom Haushaltseinkommen. Die Darlehensh�he betr�gt in der F�rderstufe 1 12,5, in der F�rderstufe 2 7,5, in der F�rderstufe 3 5,0 oder in der F�rderstufe 4 2,5 Prozent der Baukosten f�r Ihre Wohnung. Je h�her das Einkommen ist, desto weniger F�rderung erhalten Sie.

Grundkostenf�rderung

Eine Grundkostenf�rderung k�nnen Sie erhalten, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens in die F�rderstufe 1 oder 2 fallen und einen Anspruch auf eine 12,5-prozentige oder 7,5-prozentige Baukostenf�rderung haben.

Angemessene Wohnfl�che

Die Baukostenf�rderung und die Grundkostenf�rderung werden nur f�r die sogenannte "angemessene Wohnfl�che" gew�hrt. Diese ist:

  • F�r 1 Person: h�chstens 50 Quadratmeter
  • F�r 2 Personen: h�chstens 70 Quadratmeter
  • F�r jede weitere Person: plus 15 Quadratmeter
  • F�r Jungfamilien, in denen alle Personen j�nger als 40 Jahre sind: plus 15 Quadratmeter

Nachweis des Einkommens

Sie m�ssen der Abteilung Wohnbauf�rderung und Schlichtungsstelle f�r wohnrechtliche Angelegenheiten Ihr Einkommen nachweisen. Je nach Art des Einkommens sind daf�r unterschiedliche Einkommensnachweise erforderlich.

Laufzeit und Darlehensende

Die Laufzeit des Darlehens ist abh�ngig von der F�rderstufe. Es wird innerhalb eines Zeitraumes von 10 bis 25 Jahren zur�ckbezahlt.

F�rderstufe

H�he des Darlehens

Laufzeit des Darlehens

F�rderstufe 1

12,5 %

25 Jahre

F�rderstufe 2

7,5 %

20 Jahre

F�rderstufe 3

5,0 %

15 Jahre

F�rderstufe 4

2,5 %

10 Jahre

Das Eigenmittelersatzdarlehen ist eine personenbezogene F�rderung. Das bedeutet: Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen und noch nicht den gesamten Darlehensbetrag zur�ckgezahlt haben, m�ssen Sie diesen Betrag beim Auszug zahlen. Das Darlehen kann nicht auf eine andere Person, eine neue Mieterin oder einen neuen Mieter �bertragen werden.

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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