Eigenmittelersatzdarlehen
Wenn Sie in eine gef�rderte Wohnung ziehen, m�ssen Sie einen Baukosten- und einen Grundkostenbeitrag zahlen. Bei der Finanzierung dieser Bau- und Grundkostenbeitr�ge unterst�tzt die Stadt Wien Haushalte mit geringem Einkommen mit dem sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen. Die Stadt Wien �bernimmt damit einen Teil der Bau- und Grundkostenbeitr�ge. Das Darlehen m�ssen Sie im Zeitraum von 10, 15, 20 oder 25 Jahren halbj�hrlich zur�ckzahlen.
�berpr�fen Sie mit dem Eigenmittelersatzdarlehens-Rechner, ob und in welcher H�he Sie eine F�rderung f�r die Bau- und Grundkostenbeitr�ge erhalten k�nnen.
Baukostenf�rderung und Grundkostenf�rderung
Das Eigenmittelersatzdarlehen gliedert sich in eine Baukostenf�rderung und eine Grundkostenf�rderung.
Baukostenf�rderung
Sie k�nnen einen Antrag auf Baukostenf�rderung stellen, wenn das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen unter der H�chsteinkommensgrenze liegt. Die untenstehende Tabelle zeigt die H�chsteinkommensgrenzen der jeweiligen F�rderstufe in Abh�ngigkeit der Haushaltsgr��e.
H�chsteinkommensgrenzen g�ltig bis 31.12.2025 |
|||||
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Anzahl der im Haushalt lebenden Personen |
1 |
2 |
3 |
4 |
Jede weitere Person |
F�rderstufe 1 |
27.540 |
41.040 |
46.440 |
51.840 |
3.020 |
F�rderstufe 2 |
37.170 |
55.400 |
62.690 |
69.980 |
4.070 |
F�rderstufe 3 |
41.580 |
61.970 |
70.120 |
78.270 |
4.070 |
F�rderstufe 4 |
45.990 |
68.530 |
77.550 |
86.570 |
4.070 |
Die H�he der Baukostenf�rderung h�ngt von der F�rderstufe ab. Diese ist abh�ngig vom Haushaltseinkommen. Die Darlehensh�he betr�gt in der F�rderstufe 1 12,5, in der F�rderstufe 2 7,5, in der F�rderstufe 3 5,0 oder in der F�rderstufe 4 2,5 Prozent der Baukosten f�r Ihre Wohnung. Je h�her das Einkommen ist, desto weniger F�rderung erhalten Sie.
Grundkostenf�rderung
Eine Grundkostenf�rderung k�nnen Sie erhalten, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens in die F�rderstufe 1 oder 2 fallen und einen Anspruch auf eine 12,5-prozentige oder 7,5-prozentige Baukostenf�rderung haben.
Angemessene Wohnfl�che
Die Baukostenf�rderung und die Grundkostenf�rderung werden nur f�r die sogenannte "angemessene Wohnfl�che" gew�hrt. Diese ist:
- F�r 1 Person: h�chstens 50 Quadratmeter
- F�r 2 Personen: h�chstens 70 Quadratmeter
- F�r jede weitere Person: plus 15 Quadratmeter
- F�r Jungfamilien, in denen alle Personen j�nger als 40 Jahre sind: plus 15 Quadratmeter
Nachweis des Einkommens
Sie m�ssen der Abteilung Wohnbauf�rderung und Schlichtungsstelle f�r wohnrechtliche Angelegenheiten Ihr Einkommen nachweisen. Je nach Art des Einkommens sind daf�r unterschiedliche Einkommensnachweise erforderlich.
Laufzeit und Darlehensende
Die Laufzeit des Darlehens ist abh�ngig von der F�rderstufe. Es wird innerhalb eines Zeitraumes von 10 bis 25 Jahren zur�ckbezahlt.
F�rderstufe |
H�he des Darlehens |
Laufzeit des Darlehens |
---|---|---|
F�rderstufe 1 |
12,5 % |
25 Jahre |
F�rderstufe 2 |
7,5 % |
20 Jahre |
F�rderstufe 3 |
5,0 % |
15 Jahre |
F�rderstufe 4 |
2,5 % |
10 Jahre |
Das Eigenmittelersatzdarlehen ist eine personenbezogene F�rderung. Das bedeutet: Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen und noch nicht den gesamten Darlehensbetrag zur�ckgezahlt haben, m�ssen Sie diesen Betrag beim Auszug zahlen. Das Darlehen kann nicht auf eine andere Person, eine neue Mieterin oder einen neuen Mieter �bertragen werden.
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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