Errichtung von Mietwohnungsh�usern und Heimen (gilt nicht f�r Dachgeschossausbauten) - Neubauf�rderung

Durch die Wohnbauf�rderungsmittel wird ein betr�chtlicher Teil der Gesamtbaukosten abgedeckt. Die halbj�hrliche beziehungsweise monatliche R�ckzahlungsbelastung (Darlehen) der Mieter*innen oder Nutzungsberechtigten wird dadurch erheblich verringert.
Grundvoraussetzung f�r die Antrag stellende Errichtungsgesellschaft ist neben der Einhaltung der allgemeinen F�rderungsvoraussetzungen f�r Mehrwohnungsbauten die positive Begutachtung des Bauvorhabens durch den Grundst�cksbeirat.
- F�rderungswerber*in
- F�rderung
- Zus�tzliche F�rderungen
- Antragstellung
- Beratung
- Weiterf�hrende Informationen
F�rderungswerber*in
F�rderungswerber*in ist die Errichtergesellschaft (der Bautr�ger), die auch grundb�cherlicher Eigent�mer*in der Liegenschaft beziehungsweise Baurechtseinlage ist. Der*die F�rderungswerber*in muss den F�rderungsantrag beim Amt der Wiener Landesregierung, vertreten durch die Abteilung Wohnbauf�rderung und wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50), einbringen. Mit der Bauf�hrung darf zwar vor schriftlicher Zusicherung, nicht aber vor positiver Bewertung des Bauvorhabens hinsichtlich planerischer und �kologischer Qualit�t begonnen werden.
F�rderung
Zus�tzliche F�rderungen
Die Hauptf�rderung kann in folgenden F�llen durch erg�nzende F�rderungen aufgestockt werden:
- Ein nicht r�ckzahlbarer Zuschuss bei Kleinbaustellen bis zu 350 Euro pro Quadratmeter
- Ein unverzinstes Landesdarlehen f�r die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen �kologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualit�tskriterien bis zu 150 Euro pro Quadratmeter
- Unverzinstes Landesdarlehen f�r die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen zur Abdeckung wesentlicher, nachweisbarer Mehrkosten, insbesondere bei Vorliegen unvermeidbarer erschwerender Umst�nde bei der Bauf�hrung, f�r tats�chlich angefallene Baukosten bis zu 350 Euro pro Quadratmeter
- Ein nicht r�ckzahlbarer Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter und ein Landesdarlehen von bis zu 200 Euro pro Quadratmeter
oder ein Landesdarlehen im Ausma� von bis zu 500 Euro pro Quadratmeter kann gew�hrt werden
- bei Bauvorhaben, bei denen die Gesamtbaukostenobergrenze von 1.800 Euro pro Quadratmeter f�rdertragende Fl�che �berschritten wird und
- wenn die durchschnittliche Wohnnutzfl�che der gef�rderten Wohnungen max. 65 Quadratmeter (ohne Loggien und f�rderungstragender Nutzfl�che) betr�gt und
- ein Finanzierungsbeitrag von nicht mehr als 60 Euro pro Quadratmeter eingehoben wird und
- der h�chstzul�ssige Hauptmietzins gem�� � 63 WWFSG 1989 um 25 Prozent reduziert wird
Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich einzureichen bei:
Wohnbauf�rderung und Schlichtungsstelle f�r wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe Neubauf�rderung
Postanschrift:
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 1 4000 99 748 40
Beratung
Callcenter der Gruppe Neubauf�rderung
Telefon: +43 1 4000 748 40
Servicezeiten: Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr
Weiterf�hrende Informationen
- Rechtliche Grundlagen
- W�rmeschutzanforderungen (Richtlinien der MA 25)
- Neubauf�rderung - Antrag (Amtshelferseite der MA 25)
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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