Wohnungseigentum - Aufgaben der Wiener Schlichtungsstelle
Die Wiener Schlichtungsstelle ist im Wohnungseigentum f�r die Neufestsetzung von Nutzwerten an Wohnungen, sonstigen selbst�ndigen R�umlichkeiten (wie Garage, Gesch�ft, Lager) und Abstellpl�tzen f�r Kraftfahrzeuge zust�ndig:
Verfahren |
geregelt im |
zust�ndig |
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Neufestsetzung der Jahresmietwerte 1914 (Neufestsetzung der Jahresmietwerte 1914 f�r Objekte auf Liegenschaften, an denen bereits Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1948 b�cherlich begr�ndet wurde) |
�� 2 und 5 WEG 1948 in Verbindung mit � 55 WEG 2002 und � 9 Abs. 2 WEG 2002 |
Dezernat II der Schlichtungsstelle |
Neufestsetzung der Nutzwerte (�nderung der Nutzwerte in sogenannten "Altbauten", die weder nach dem WWFSG 1989 gef�rdert sind, noch dem WGG 1979 unterliegen) |
� 9 Abs. 2 WEG 2002 |
Dezernat II der Schlichtungsstelle |
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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