Wohnungseigentum - Aufgaben der Wiener Schlichtungsstelle

Die Wiener Schlichtungsstelle ist im Wohnungseigentum f�r die Neufestsetzung von Nutzwerten an Wohnungen, sonstigen selbst�ndigen R�umlichkeiten (wie Garage, Gesch�ft, Lager) und Abstellpl�tzen f�r Kraftfahrzeuge zust�ndig:

Verfahren

geregelt im

zust�ndig

Neufestsetzung der Jahresmietwerte 1914 (Neufestsetzung der Jahresmietwerte 1914 f�r Objekte auf Liegenschaften, an denen bereits Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1948 b�cherlich begr�ndet wurde)

�� 2 und 5 WEG 1948 in Verbindung mit � 55 WEG 2002 und � 9 Abs. 2 WEG 2002

Dezernat II der Schlichtungsstelle

Neufestsetzung der Nutzwerte (�nderung der Nutzwerte in sogenannten "Altbauten", die weder nach dem WWFSG 1989 gef�rdert sind, noch dem WGG 1979 unterliegen)

� 9 Abs. 2 WEG 2002

Dezernat II der Schlichtungsstelle

Wohnungseigentumsgesetz 2002 - RIS

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