Taxi-Gewerbe

Das umgangssprachlich als "Taxi-Gewerbe" bezeichnete Gewerbe hei�t laut Gesetz "Personenbef�rderungsgewerbe mit Pkw - Taxi". Wer dieses Gewerbe aus�bt, muss die Regelungen der Wiener Landesbetriebsordnung f�r das Personenbef�rderungsgewerbe mit Pkw (LBO) und des Wiener Taxitarifes einhalten.

LBO

Die LBO regelt zum Beispiel, wie Ihr Fahrzeug ausgestattet sein muss und welche Pflichten Sie beim Fahrbetrieb haben. Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Fahrzeug auch einen Ausdruck von bestimmten Informationen f�r die Fahrg�ste aush�ngen. Der Ausdruck ist online verf�gbar: Wesentliche Informationen f�r Taxi-Fahrg�ste

Wiener Taxitarif

Der Wiener Taxitarif regelt, wie viel f�r Strecke, Zeit und eventuelle Zusatzleistungen verrechnet werden darf.

Zusammensetzung des verbindlichen Taxitarifs

Der verbindliche Taxitarif ist ein fixer Tarif. Der Fahrpreis, der gezahlt werden muss, wird am Ende der Fahrt am Taxameter angezeigt.

Der Tarif f�r eine Fahrt setzt sich aus einem Grundbetrag, einem Wegstreckentarif, einem Zeittarif und den Zuschl�gen zusammen. Neu ist, dass w�hrend der Fahrt gleichzeitig die Wegstrecke und die Zeit gemessen werden. Es handelt sich um einen sogenannten "Paralleltarif".

Die Berechnung des voraussichtlichen Fahrpreises ist daher auch f�r die Fahrg�ste viel einfacher als bisher m�glich.

H�he des verbindlichen Taxitarifs

1. Tagtarif f�r Fahrten an Werktagen (jeder Tag einer Woche mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen) von 6 bis 23 Uhr

  • Grundbetrag: 3,80 Euro
  • Wegstreckentarif
    • f�r eine Wegstrecke bis einschlie�lich 5 km: 0,95 Euro f�r jeden km
    • �ber 5 km: 0,58 Euro f�r jeden km
  • Zeittarif: 0,58 Euro f�r jede Minute
  • 1 Zuschlag: 2 Euro

2. Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif f�r Fahrten an Werktagen von 23 bis 6 Uhr, Sonntagen und Feiertagen

  • Grundbetrag: 4,30 Euro
  • Wegstreckentarif: Betrag wie Tagtarif plus 15 %
  • Zeittarif: Betrag wie Tagtarif plus 15 %
  • 1 Zuschlag: 2 Euro

Zuschl�ge f�r Zusatzleistungen

Ein Zuschlag ist ein Betrag, der f�r eine bestimmte Zusatzleistung verrechnet werden muss. Zusatzleistungen sind:

  • Bestellung eines Fahrzeuges mittels Kommunikationsdienst (zum Beispiel per Telefon oder Internet)
  • Bef�rderung von mehr als 4 Fahrg�sten mit einem gro�en Fahrzeug

Eine Zusatzleistung kostet 2 Euro. Werden beide Zusatzleistungen erbracht, m�ssen 2 Zuschl�ge, also 4 Euro, verrechnet werden. Es ist nicht erlaubt, auch noch f�r andere Leistungen, wie zum Beispiel Hilfe beim Einladen von Gep�ck, einen Zuschlag zu verrechnen.

Berechnung der voraussichtlichen Kosten

Um die voraussichtlichen Kosten Ihrer Fahrt nach dem verbindlichen Taxitarif zu berechnen, m�ssen Sie wissen:

  • Wann Sie die Fahrt antreten (Tag oder Nacht; Werktag, Sonn- oder Feiertag)
  • Wie lange die Fahrtstrecke ist
  • Wie lange die Fahrt voraussichtlich dauern wird

Addieren Sie zum Grundbetrag den f�r die Strecke anfallenden Wegstreckentarif und den f�r die Zeit anfallenden Zeittarif, siehe H�he des verbindlichen Taxitarifs.

Falls Sie das Fahrzeug mittels Kommunikationsdienst (zum Beispiel per Telefon oder Internet) bestellt haben oder Sie mit mehreren Personen gemeinsam in einem gro�en Fahrzeug fahren und insgesamt mehr als 4 Fahrg�ste bef�rdert werden, vergessen Sie nicht auf die Zuschl�ge.

Rechenbeispiel

Sie treten eine Fahrt tags�ber an einem Werktag von einem Taxistandplatz aus an, die Fahrt ist 4 Kilometer lang und wird voraussichtlich 12 Minuten dauern.

  • Grundbetrag: 3,80 Euro
  • Wegstreckentarif: 4 km mal 0,95 Euro = 3,80 Euro
  • Zeittarif: 12 Minuten mal 0,58 Euro = 6,96 Euro
  • Summe: 14,56 Euro

Eine Fahrt, die 4 Kilometer lang ist und 12 Minuten dauert, kostet somit 14,56 Euro.

Falls Sie die Fahrt nicht von einem Taxistandplatz aus antreten, sondern Sie zum Beispiel von daheim abgeholt werden und das Fahrzeug vorher per Telefon bestellt haben, kommt ein Zuschlag von 2 Euro hinzu. Diese Fahrt w�rde nach dem verbindlichen Taxitarif berechnet 16,56 Euro kosten. In diesem Fall gibt es aber auch die M�glichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen vom verbindlichen Tarif abzuweichen, siehe Vorbestellte Fahrten.

Ausnahmen vom verbindlichen Taxitarif

Der verbindliche Taxitarif gilt vereinfacht gesagt f�r alle Fahrten, die von einem Taxistandplatz aus oder durch Herbeiholen des Fahrzeuges auf der Stra�e angetreten werden (sogenannte Street-Hail-Fahrten).

F�r folgende Fahrten gilt der verbindliche Tarif zum Beispiel nicht:

  • Fahrten, die im Rahmen der Bef�rderung von Menschen mit Behinderung oder Menschen mit einer dauerhaft schweren Gehbehinderung, denen die Nutzung des �ffentlichen Personenverkehrs unzumutbar ist, durchgef�hrt werden, wenn daf�r
    • Fahrtkostenzusch�sse von K�rperschaften des �ffentlichen Rechts, oder
    • F�rderungen von Tr�gern und Tr�gerinnen der Sozial- und Behindertenhilfe geleistet werden.
  • Fahrten, die aufgrund einer �rztlichen Transportanweisung durchgef�hrt werden, wenn daf�r mit den Versicherungsanstalten Rahmentarife vereinbart sind
  • Fahrten, die im Zuge der Sch�lerInnen-Bef�rderung gem�� � 30f des FLAG durchgef�hrt werden, wenn daf�r Rahmentarife vereinbart sind
  • Fahrten, die �ber das Tarifgebiet oder die Landesgrenze hinaus erfolgen
  • Botenfahrten

Die weiteren Ausnahmen finden Sie in � 14 Abs. 1a Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG).

Vorbestellte Fahrten

Der Bundesgesetzgeber gibt im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 vor, dass bei vorbestellten Fahrten vom verbindlichen Tarif abgewichen werden darf, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Die Fahrt wird im Vorhinein mittels Kommunikationsdienst (zum Beispiel Telefon oder Internet) bestellt.
  • Bei der Bestellung wird eine Vereinbarung �ber den Abfahrts- und den Zielort sowie �ber den Fahrpreis getroffen. Es m�ssen also sowohl der Fahrgast als auch die oder der Gewerbetreibende (gegebenenfalls vertreten durch die Taxilenkerin beziehungsweise den Taxilenker oder den Vermittlungsdienst) dem Fahrpreis zustimmen.

Der Fahrpreis darf aber auch in diesem Fall nicht v�llig frei vereinbart werden. Der Landeshauptmann von Wien gibt vor, dass der Fahrpreis das im Wiener Taxitarif geregelte Mindestentgelt nicht unterschreiten beziehungsweise das H�chstentgelt nicht �berschreiten darf.

Die Spanne zwischen Mindest- und H�chstentgelt ist das Preisband. Das Preisband ist bei jeder Fahrt anders.

Berechnung des Preisbandes

F�r eine mittels Kommunikationsdienst (zum Beispiel Telefon oder Internet) bestellte Fahrt darf maximal 20 % mehr beziehungsweise 20 % weniger (Preisband) verrechnet werden als die Fahrt nach dem verbindlichen Taxitarif kosten w�rde. F�r die Berechnung des zul�ssigen Preisbandes muss daher zuerst die Vergleichsfahrt ermittelt werden.

  1. Geben Sie daf�r den Zeitpunkt des Antritts der Fahrt, den Abfahrtsort und den Zielort der Fahrt in den Routenplaner des Bundesministeriums f�r Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilit�t, Innovation und Technologie (BMK) ein und Sie erhalten Angaben zur Fahrtstrecke und der voraussichtlichen Dauer der Fahrt. Die angegebene Zeit f�r die Parkplatzsuche d�rfen Sie nat�rlich nicht ber�cksichtigen.
  2. Anhand der ausgegebenen Fahrtstrecke in Kilometer und der Fahrtdauer in Minuten k�nnen Sie berechnen, wie viel die Fahrt kosten w�rde, wenn der verbindliche Taxitarif zur Anwendung gelangen w�rde. Addieren Sie zum Grundbetrag und zum verpflichtend zu verrechnenden Zuschlag f�r die Bestellung des Fahrzeuges mittels Kommunikationsdienst (zum Beispiel per Telefon oder Internet) den f�r die Strecke anfallenden Wegstreckentarif und f�r die Zeit anfallenden Zeittarif.

Rechenbeispiel Preisband

F�r eine Fahrt tags�ber an einem Werktag, wenn die Wegstrecke laut Routenplaner des BMK 4 Kilometer und die voraussichtliche Fahrtdauer 12 Minuten betr�gt:

  • Grundbetrag: 3,80 Euro
  • Zuschlag: 2 Euro
  • Wegstreckentarif: 4 km mal 0,95 Euro = 3,80 Euro
  • Zeittarif: 12 Minuten mal 0,58 Euro = 6,96 Euro
  • Summe: 16,56 Euro

Der auf diese Art berechnete Fahrpreis f�r die Vergleichsfahrt darf nun maximal um 20 % unterschritten (Mindestentgelt) oder um 20 % �berschritten (H�chstentgelt) werden. Im Rahmen dieses Preisbandes darf ein beliebiger Fahrpreis vereinbart werden.

Im dargestellten Beispiel w�rde das Mindestentgelt daher 13,25 Euro (16,56 Euro minus 20 %) und das H�chstentgelt 19,87 Euro (16,56 Euro plus 20 %) betragen beziehungsweise das Preisband zwischen 13,25 Euro und 19,87 Euro liegen.

Routenplaner des BMK als ma�gebende Referenz

Jede Person muss anhand derselben, allgemein zug�nglichen Parameter berechnen k�nnen, wie hoch das Mindestentgelt und wie hoch das H�chstentgelt f�r eine Fahrt sind, um innerhalb dieses Preisbandes einen zul�ssigen Fahrpreis vereinbaren zu k�nnen. Zu diesem Zweck muss eindeutig festgelegt werden, aufgrund welcher Parameter beziehungsweise Datenquellen der Fahrpreis f�r die Vergleichsfahrt zu berechnen ist. Der allgemein zug�ngliche Routenplaner des Bundesministeriums f�r Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilit�t, Innovation und Technologie (BMK) wurde daher als ma�gebende Quelle f�r die Berechnung beziehungsweise Kontrolle des zul�ssigen Mindest- und H�chstentgeltes (Preisband) festgelegt.

Wird jedoch sichergestellt, dass der zul�ssige Fahrpreis auch durch die Verwendung gleichartiger Programme ermittelt werden kann, d�rfen auch diese Programme f�r die Berechnung des Fahrpreises herangezogen werden. Ausschlaggebend ist, dass sich der vereinbarte Fahrpreis im Rahmen des Preisbandes bewegt, das sich bei Heranziehung des Routenplaners des BMK ergibt.

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