Betriebsanlagen

Als Betriebsanlagen gelten alle Geb�ude, R�ume, Fl�chen und betrieblichen Einrichtungen, in denen dauerhaft ein Gewerbe ausge�bt wird, zum Beispiel Produktionsst�tten, Werkst�tten, Lager, Verkaufsr�ume oder Gastronomiebetriebe.

Die Errichtung und �nderung einer Betriebsanlage m�ssen Sie in folgenden F�llen genehmigen lassen:

  • Von der Betriebsanlage k�nnen Gefahren f�r die Betriebsinhaber*innen, Kund*innen, Nachbar*innen sowie f�r deren Eigentum ausgehen, zum Beispiel durch giftige D�mpfe.
  • Die Betriebsanlage kann eine Bel�stigung f�r die Nachbarschaft sein, zum Beispiel wegen Ger�chen oder L�rm.
  • Die Betriebsanlage kann sich negativ auf Gew�sser auswirken, zum Beispiel wegen Schadstoffen.
  • Die Betriebsanlage kann den �ffentlichen Verkehr beeintr�chtigen.
  • Die Betriebsanlage kann eine Religionsaus�bung, einen Schulunterricht oder eine Kur- oder Krankenanstalt st�ren, zum Beispiel durch L�rm.

Beispiele f�r genehmigungspflichtige Betriebsanlagen:

  • Kfz-Werkst�tten
  • Gastronomiebetriebe
  • Handel, zum Beispiel Gesch�fte oder Selbstbedienungsl�den
  • Druckereien
  • Fleischereien

Als Inhaber*in einer genehmigten Betriebsanlage m�ssen Sie in bestimmten Zeitabst�nden selbst �berpr�fen, ob die Anlage weiterhin dem Genehmigungsbescheid entspricht.

Laufende Genehmigungsverfahren

Die Unterlagen zu laufenden Genehmigungsverfahren f�r Betriebsanlagen liegen �ffentlich zur Einsicht auf. F�r bestimmte Verfahren k�nnen auch m�ndliche Verhandlungen angesetzt werden, an denen Sie teilnehmen k�nnen, wenn Sie von der Betriebsanlage betroffen sind.

Beratung und Service

In den Magistratischen Bezirks�mtern gibt es regelm��ig Projektsprechtage f�r Klein- und Mittelbetriebe: Fachleute beraten die Unternehmer*innen zu konkreten Projekten und helfen bei der Beantragung der Betriebsanlagengenehmigung.

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