Betriebsanlagen
Als Betriebsanlagen gelten alle Geb�ude, R�ume, Fl�chen und betrieblichen Einrichtungen, in denen dauerhaft ein Gewerbe ausge�bt wird, zum Beispiel Produktionsst�tten, Werkst�tten, Lager, Verkaufsr�ume oder Gastronomiebetriebe.
Die Errichtung und �nderung einer Betriebsanlage m�ssen Sie in folgenden F�llen genehmigen lassen:
- Von der Betriebsanlage k�nnen Gefahren f�r die Betriebsinhaber*innen, Kund*innen, Nachbar*innen sowie f�r deren Eigentum ausgehen, zum Beispiel durch giftige D�mpfe.
- Die Betriebsanlage kann eine Bel�stigung f�r die Nachbarschaft sein, zum Beispiel wegen Ger�chen oder L�rm.
- Die Betriebsanlage kann sich negativ auf Gew�sser auswirken, zum Beispiel wegen Schadstoffen.
- Die Betriebsanlage kann den �ffentlichen Verkehr beeintr�chtigen.
- Die Betriebsanlage kann eine Religionsaus�bung, einen Schulunterricht oder eine Kur- oder Krankenanstalt st�ren, zum Beispiel durch L�rm.
Beispiele f�r genehmigungspflichtige Betriebsanlagen:
- Kfz-Werkst�tten
- Gastronomiebetriebe
- Handel, zum Beispiel Gesch�fte oder Selbstbedienungsl�den
- Druckereien
- Fleischereien
Als Inhaber*in einer genehmigten Betriebsanlage m�ssen Sie in bestimmten Zeitabst�nden selbst �berpr�fen, ob die Anlage weiterhin dem Genehmigungsbescheid entspricht.
Laufende Genehmigungsverfahren
Die Unterlagen zu laufenden Genehmigungsverfahren f�r Betriebsanlagen liegen �ffentlich zur Einsicht auf. F�r bestimmte Verfahren k�nnen auch m�ndliche Verhandlungen angesetzt werden, an denen Sie teilnehmen k�nnen, wenn Sie von der Betriebsanlage betroffen sind.
- M�ndliche Verhandlungen betreffend Genehmigung oder �nderung einer Betriebsanlage
- �ffentliche Bekanntmachungen zu Antr�gen und Genehmigungen von IPPC-Anlagen
Beratung und Service
In den Magistratischen Bezirks�mtern gibt es regelm��ig Projektsprechtage f�r Klein- und Mittelbetriebe: Fachleute beraten die Unternehmer*innen zu konkreten Projekten und helfen bei der Beantragung der Betriebsanlagengenehmigung.
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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