W�rterbuch der Daseinsvorsorge - U und V
V
Verband der �ffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft �sterreichs (V�WG)
Der V�WG vertritt die Interessen der �ffentlichen Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge. Der Verband repr�sentiert all jene Unternehmen und Einrichtungen, die im Eigentum, mit Beteiligung oder im Auftrag von Gebietsk�rperschaften, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen.
Verordnung
Verordnungen sind unmittelbar g�ltig und in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich, ohne dass es nationaler Umsetzungsma�nahmen bed�rfte.
Versorgungsstaat
Der Versorgungsstaat ist ein Modell, in dem der Staat (beziehungsweise dessen Untergliederungen) zur Erf�llung gemeinwirtschaftlicher Aufgaben und f�r die Sicherstellung der Versorgung wirtschaftlich schw�cherer Bev�lkerungsgruppen beitr�gt. Dies geschieht unter anderem durch Daseinsvorsorgeleistungen. Der Gegenbegriff ist der Gew�hrleistungsstaat.
Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon ist ein v�lkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union. Er wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspr�sidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Aus der Sicht der Daseinsvorsorge sind vor allem die Artikel 14 und 106 des Vertrages �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV) und das 26. Zusatzprotokoll �ber die Dienste von allgemeinem Interesse von Bedeutung: 1,9 MB PDF - Amtsblatt der Europ�ischen Union vom 30. M�rz 2010
Hinzu kommt der Artikel 36 der Charta der Grundrechte der Europ�ischen Union: 763 KB PDF.
Vertrag von Nizza
Durch den Vertrag von Nizza erfolgte die Anpassung des Gemeinschaftsrechtes insbesondere mit �nderungen in der Mandatszahl beim Europ�ischen Parlament und dem Stimmgewicht im Rat im Hinblick auf die geplante Erweiterung der Union. Weiters erfolgte w�hrend des Europ�ischen Rates von Nizza die Unterzeichnung der Charta der Grundrechte.
Weiterf�hrende Informationen: Schlussfolgerungen des Vorsitzes
Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV)
Der Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV) ist zusammen mit dem Vertrag �ber die Europ�ische Union (EUV) die rechtliche Grundlage der Europ�ischen Union und prim�re Rechtsquelle (Prim�rrecht).
Vertrag �ber die Europ�ische Union (EUV)
Der Vertrag �ber die Europ�ische Union (EUV) ist zusammen mit dem Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV) die rechtliche Grundlage der Europ�ischen Union und prim�re Rechtsquelle (Prim�rrecht).
Vorabentscheidungsverfahren
Wenn ein innerstaatliches Gericht eine Frage nach der Auslegung von Gemeinschaftsrecht zu beurteilen hat, und das Gericht eine Entscheidung des Gerichtshofes der Europ�ischen Union zum Erlass seines Urteils f�r erforderlich h�lt, kann es diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen (Artikel 267 AEUV).
Der Gerichtshof der Europ�ischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung
- �ber die Auslegung der Vertr�ge und
- �ber die G�ltigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union.
Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
Kontaktformular