Auskunft in Gehsteig-Angelegenheiten

B�rger*innen k�nnen bei der Abteilung Stra�enverwaltung und Stra�enbau um Auskunft zu verschiedenen Gehsteig-Angelegenheiten ansuchen:

  • Ist die bestehende Gehsteig-Auffahrt und Gehsteig-�berfahrt beh�rdlich bewilligt beziehungsweise ist eine Bekanntgabe der Konstruktion erfolgt?
  • Wurde der bestehende Gehsteig mit Bescheid der Abteilung Stra�enverwaltung und Stra�enbau festgestellt?
  • Wurde der bestehende Gehsteig mit Bescheid in die Erhaltung durch die Stadt Wien �bernommen?
  • Wurde eine Verpflichtung zur Gehsteig-Herstellung mit Bescheid der Abteilung Stra�enverwaltung und Stra�enbau gestundet?

Voraussetzungen

Auskunft erhalten folgende Personen:

  • Eigent�mer*innen und Miteigent�mer*innen einer Liegenschaft
  • Bevollm�chtigte Vertreter*innen (z. B. Hausverwaltung)
  • Personen, die Partei in einem Verwaltungsverfahren sind, das eine Gehsteig-Angelegenheit betrifft (z. B. Abschleppungen vor Hauseinfahrten)

Kosten

  • 4,36 Euro Verwaltungsabgabe
  • 14,30 Euro f�r den Antrag (Bundesgeb�hren)
  • 3,90 Euro pro Beilage bis Format A3
  • 7,20 Euro pro Beilage gr��er als Format A3

Sie k�nnen den Betrag in einer Stadtkasse der Stadt Wien bezahlen (z. B. in jedem Magistratischen Bezirksamt) und den Einzahlungsbeleg dem Antrag beilegen, oder Sie k�nnen im Antrag eine Zahlungsanweisung anfordern.

Antrag

Die Erledigung erfolgt schneller, wenn Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterschriften und Beilagen einreichen. Wenn Sie den Antrag per E-Mail schicken, muss auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden sein (Antrag unterschreiben und einscannen).

Kontakt

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