Auskunft in Gehsteig-Angelegenheiten
B�rger*innen k�nnen bei der Abteilung Stra�enverwaltung und Stra�enbau um Auskunft zu verschiedenen Gehsteig-Angelegenheiten ansuchen:
- Ist die bestehende Gehsteig-Auffahrt und Gehsteig-�berfahrt beh�rdlich bewilligt beziehungsweise ist eine Bekanntgabe der Konstruktion erfolgt?
- Wurde der bestehende Gehsteig mit Bescheid der Abteilung Stra�enverwaltung und Stra�enbau festgestellt?
- Wurde der bestehende Gehsteig mit Bescheid in die Erhaltung durch die Stadt Wien �bernommen?
- Wurde eine Verpflichtung zur Gehsteig-Herstellung mit Bescheid der Abteilung Stra�enverwaltung und Stra�enbau gestundet?
Voraussetzungen
Auskunft erhalten folgende Personen:
- Eigent�mer*innen und Miteigent�mer*innen einer Liegenschaft
- Bevollm�chtigte Vertreter*innen (z. B. Hausverwaltung)
- Personen, die Partei in einem Verwaltungsverfahren sind, das eine Gehsteig-Angelegenheit betrifft (z. B. Abschleppungen vor Hauseinfahrten)
Kosten
- 4,36 Euro Verwaltungsabgabe
- 14,30 Euro f�r den Antrag (Bundesgeb�hren)
- 3,90 Euro pro Beilage bis Format A3
- 7,20 Euro pro Beilage gr��er als Format A3
Sie k�nnen den Betrag in einer Stadtkasse der Stadt Wien bezahlen (z. B. in jedem Magistratischen Bezirksamt) und den Einzahlungsbeleg dem Antrag beilegen, oder Sie k�nnen im Antrag eine Zahlungsanweisung anfordern.
Antrag
Die Erledigung erfolgt schneller, wenn Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterschriften und Beilagen einreichen. Wenn Sie den Antrag per E-Mail schicken, muss auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden sein (Antrag unterschreiben und einscannen).
Kontakt
- Stadt Wien - Stra�enverwaltung und Stra�enbau (MA 28)
- Ort: 17., Lienfeldergasse 96
- Telefon: +43 1 4000-49600
- E-Mail: [email protected]
Stadt Wien | Straßenverwaltung und Straßenbau
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