Umgang mit Anonymverf�gungen
- Was: Verwaltungsstrafe f�r �bertretungen der Stra�enverkehrsordnung oder des Parkometergesetzes
- Beispiel: Missachtung eines Halte- und Parkverbotes, Parken ohne g�ltigen Parkschein
- Wer: unbekannte T�terin beziehungsweise unbekannter T�ter
- Wie viel: h�chstens 365 Euro
- Frist f�r Einzahlung: 4 Wochen ab Ausstellung
- Einspruchsm�glichkeit: keine
- Folgen:
- Nicht rechtzeitig eingezahlt: Verwaltungsstrafverfahren mit h�herem Strafausma�
Zahlung
Zahlen Sie die Strafe innerhalb von 4 Wochen ab dem Ausstellungsdatum ein.
- Bar bei der Post oder einem Bankinstitut
- Per �berweisungsauftrag
- Mittels Electronic-Banking
- Mittels QR-Code
Beachten Sie dabei unbedingt folgende Punkte:
- Die Zahlungsdaten sind in der Anonymverf�gung zusammengefasst und ausgewiesen (2. Seite).
- Geben Sie beim Electronic-Banking die vollst�ndige und korrekte Zahlungsreferenz an. Wenn Sie das nicht tun, kann die Zahlung technisch nicht zugeordnet werden. Somit gilt die Anonymverf�gung als nicht bezahlt.
- Bewahren Sie die Einzahlungsbelege f�r mindestens 12 Monate auf: Bei Unklarheiten k�nnen Sie damit die geleistete Zahlung nachweisen.
�berweisungen aus dem Ausland
Anonymverf�gungen m�ssen Sie auf folgendes Konto einzahlen:
IBAN: AT13 1200 0100 2281 3611
SWIFT/BIC: BKAUATWWXXX
Informationen zu Rechnungen und Zahlungen (MA 6 - BA 32)
Frist und m�gliche Folgen
Sie m�ssen den Betrag innerhalb von 4 Wochen ab dem Ausstellungsdatum einzahlen. Das Geld muss in diesen 4 Wochen auf dem Konto der zust�ndigen Stelle einlangen. Achten Sie auf die oben angef�hrten Hinweise zur korrekten Einzahlung.
Wenn Sie nicht oder zu sp�t zahlen, wird die T�terin oder der T�ter ausgeforscht, zum Beispiel durch eine LenkerInnen-Erhebung. Gegen diese Person kann eine Strafverf�gung erlassen oder ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Eine LenkerInnen-Erhebung findet statt, wenn das Fahrzeug auf eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Ges.m.b.H. oder AG, zugelassen ist.
Die verh�ngte Strafe ist dann h�her, als der in der Anonymverf�gung festgesetzte Betrag.
Wenn Sie das Geld versp�tet einzahlen, wird der eingezahlte Betrag im folgenden Verfahren von der neuen Geldstrafe abgezogen.
Gegen eine Anonymverf�gung k�nnen Sie kein Rechtsmittel einlegen, das hei�t, Sie k�nnen keinen Einspruch erheben. Die Strafe wird nicht �berpr�ft oder herabgesetzt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie die Anonymverf�gung zu Unrecht bekommen haben, zahlen Sie den Strafbetrag bitte nicht ein. Sie erhalten dann automatisch eine Strafverf�gung, gegen die Sie Einspruch erheben k�nnen.
Warum erhalte ich eine Anonymverf�gung?
Eine Anonymverf�gung ist eine Verwaltungsstrafe, die f�r bestimmte Verkehrs�bertretungen im ruhenden Verkehr, wie der Missachtung des Halte- und Parkverbotes oder dem Parken ohne g�ltigen Parkschein, eingesetzt wird.
Sie wird im Normalfall an die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges geschickt. Die Lenkerin oder der Lenker des Fahrzeuges wird dabei von der Beh�rde nicht ausgeforscht. Das bedeutet, dass die Person, die die Gesetzes�bertretung begangen hat, anonym bleibt.
Im Text der Anonymverf�gung wird beispielsweise auf das Parkometergesetz oder die Stra�enverkehrsordnung verwiesen. Daran k�nnen Sie erkennen, um welche Art von �bertretung es sich handelt.
Sie haben keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Anonymverf�gung. Je nach Art und Schwere des Vergehens beginnt das Verfahren mit einer Anonymverf�gung, LenkerInnen-Erhebung oder Strafverf�gung.
Zustellung
Die Zustellung erfolgt ohne Zustellnachweis. Die Anonymverf�gung wird an die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer des betroffenen Fahrzeuges geschickt. Sie wird an die Adresse gesendet, die Sie der Zulassungsstelle bekannt gegeben haben.
Kontakt
Bei Fragen zu Anonymverf�gungen wenden Sie sich bitte an:
Magistratsabteilung 67 - Parkraum�berwachung
20., Dresdner Stra�e 81-85
Telefon: +43 1 4000-6700 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr; Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr; nicht an Feiertagen)
Fax: +43 1 4000 99-67560
E-Mail: [email protected]
Stadt Wien | Parkraumüberwachung
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