Parkgeb�hren in Wien
F�r das Parken in Kurzparkzonen m�ssen Sie Parkgeb�hren bezahlen. Kurzparkzonen sind bezirksweit oder in Gesch�ftsstra�en eingerichtet.
Sie m�ssen Parkgeb�hren bezahlen, wenn Sie ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer geb�hrenpflichtigen Kurzparkzone abstellen. Der Begriff "Abstellen" umfasst dabei sowohl das Halten als auch das Parken.
Sie haben folgende M�glichkeiten, die Parkgeb�hr zu entrichten:
Parkschein

Aktueller Tarif
H�he der Parkometerabgabe - g�ltig seit 1. J�nner 2023 bis 31. Dezember 2024:
- Parkdauer 15 Minuten (Parkschein violett): Gratis
- 30 Minuten (Parkschein rot): 1,25 Euro
- 60 Minuten (Parkschein blau): 2,50 Euro
- 90 Minuten (Parkschein gr�n): 3,75 Euro
- 120 Minuten (Parkschein gelb): 5 Euro
H�he der Parkometerabgabe - g�ltig ab 1. J�nner 2025:
- Parkdauer 15 Minuten (Parkschein violett): Gratis
- 30 Minuten (Parkschein rot): 1,30 Euro
- 60 Minuten (Parkschein blau): 2,60 Euro
- 90 Minuten (Parkschein gr�n): 3,90 Euro
- 120 Minuten (Parkschein gelb): 5,20 Euro
Sie k�nnen alle alten Parkscheine, die von 1. J�nner 2023 bis 31. Dezember 2024 g�ltig waren (30 Minuten: 1,25 Euro; 60 Minuten: 2,50 Euro; 90 Minuten: 3,75 Euro; 120 Minuten: 5 Euro), noch bis 30. Juni 2025 verwenden. Ab 1. Juli 2025 gelten nur mehr die aktuell in den Verkaufsstellen erh�ltlichen Parkscheine mit dem Tarif von 1,30 Euro pro halbe Stunde.
Seit 1. J�nner 2020 ist eine R�ckgabe oder ein Umtausch von Parkscheinen nicht mehr m�glich.
Die rechtliche Grundlage zur Tariferh�hung finden Sie in der Parkometerabgabeverordnung (Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der f�r das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird).
Die Parkometerabgabe enth�lt keine Umsatzsteuer.
Richtiges Anbringen von Parkscheinen
Parkscheine m�ssen Sie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit Windschutzscheibe gut erkennbar hinter dieser anbringen. Bei anderen mehrspurigen Fahrzeugen m�ssen Sie sie an einer anderen geeigneten Stelle gut erkennbar anbringen. Wenn Organe der Parkraum�berwachung (Kontrollorgane) den Parkschein oder die Parkscheine nicht sehen, stellen sie einen Strafzettel aus. Achten Sie darauf, dass die Parkscheine beim Zuschlagen der Autot�r nicht verrutschen.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtzahlung der Parkometerabgabe nicht nur ein Strafzettel ausgestellt wird, sondern auch der Abgabenbetrag nachverrechnet wird. Sie m�ssen also zus�tzlich den Abgabenbetrag f�r nicht entwertete Parkscheine nachzahlen.
Weitere Informationen
- Wie entwertet man Parkscheine richtig?
- Kostenloser 15-Minuten-Parkschein
- Wo kann ich Parkscheine kaufen?
- HANDYPARKEN - Elektronische Parkscheine
- Parkstrafen
Kontakt
Referat Parkometerabgabe und Abgabenstrafen
Datenschutzrechtliche Informationen
HANDYPARKEN - elektronischer Parkschein
Mit HANDYPARKEN k�nnen Sie einfach und rasch einen elektronischen Parkschein buchen. Die Bezahlung ist unabh�ngig von Verkaufsstellen und �ffnungszeiten m�glich.
Auch den Gratis-Parkschein f�r eine Abstellzeit von h�chstens 15 Minuten k�nnen Sie �ber HANDYPARKEN buchen.
Parkpickerl f�r Bewohner*innen

Das Parkpickerl berechtigt Bewohner*innen zum Parken in dem Bezirk, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Parkchip f�r Besch�ftigte und Betriebe

F�r Besch�ftigte und Betriebe gibt es in begr�ndeten F�llen Ausnahmebewilligungen.
Pauschale Bezahlung
Sie k�nnen Parkgeb�hren f�r ein bestimmtes Fahrzeug oder mehrere bestimmte Fahrzeuge pauschal f�r alle Kurzparkzonen in Wien entrichten. Sie k�nnen Pauschalierungsvereinbarungen f�r Zeitr�ume zwischen 4 und 24 Monaten abschlie�en.
Sie d�rfen aber trotz Pauschalierungsvereinbarung nur eine bestimmte Zeit lang parken. Die h�chstzul�ssige Abstelldauer (1,5 bis l�ngstens 3 Stunden je nach Zone) m�ssen Sie einhalten. Als Kurzparknachweis m�ssen Sie eine Parkscheibe (Parkuhr) gut sichtbar im Fahrzeug anbringen.
F�r E-Carsharing-Fahrzeuge gibt es einen gesonderten Tarif.
Befreiung von der Parkometerabgabe
Bestimmte Personen und Fahrzeuge sind von der Entrichtung der Parkometerabgabe befreit beziehungsweise k�nnen sich davon befreien lassen. Dazu geh�ren unter anderem Menschen mit Behinderung, Einsatzfahrzeuge oder Fahrzeuge im �ffentlichen Dienst.
Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe
Zweckwidmung
Die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung flie�en in die Verbesserung des �ffentlichen Verkehrs und der Verkehrssicherheit, in Park-and-Ride-Anlagen, in neue Garagen und in die F�rderung des Radverkehrs.
Rechtliche Grundlagen
- Parkometergesetz 2006 - Gesetz �ber die Regelung der Ben�tzung von Stra�en durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge
- Kontrolleinrichtungenverordnung - Verordnung des Wiener Gemeinderates �ber die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen
- Pauschalierungsverordnung - Parkometerabgabe - Verordnung des Wiener Gemeinderates �ber die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe
- Parkometerabgabeverordnung - Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der f�r das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird
Weiterf�hrende Informationen
Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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