Allgemeine Behindertenparkpl�tze in Wien

Um die Mobilit�t behinderter Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern, hat die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eine Vielzahl von allgemeinen Behindertenparkpl�tzen eingerichtet. Sie befinden sich zum Beispiel vor �mtern oder Institutionen sowie vor Gesundheits- und Kultureinrichtungen.
Dar�ber hinaus k�nnen auch Privatpersonen bei der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten die Errichtung einer Behindertenzone an der Arbeitsstelle und dem Wohnsitz der Person mit Behinderungen beantragen.
Standorte in Wien
Bezirks�bersicht
Rechtliche Informationen
Gem�� � 29b StVO 1960 d�rfen dauernd stark gehbehinderte Personen beziehungsweise Lenker*innen von Kraftfahrzeugen, die eine dauernd stark gehbehinderte Person bef�rdern, in folgenden Bereichen parken:
- Parken auf Behindertenparkpl�tzen (dazu z�hlen auch die Anwohner*innen-Parkpl�tze)
- Zeitlich unbeschr�nktes und geb�hrenfreies Abstellen des Kraftfahrzeuges in Kurzparkzonen
- Parken in Fu�g�nger*innen-Zonen w�hrend der Dauer der erlaubten Ladet�tigkeit
- Kurzfristiges Halten in Halte- und Parkverboten zum Ein- und Aussteigen
Bei Inanspruchnahme eines Behindertenparkplatzes m�ssen Sie beim Parken den Parkausweis (Ausweis gem�� � 29b StVO) im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anbringen.
Virtuelles Amt
Weiterf�hrende Informationen
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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