Hinweise zum Antrag von Sondertransporten - Abteilung Br�ckenbau und Grundbau (MA 29)

Zur Vereinfachung des erforderlichen Ermittlungsverfahren und der eventuell damit verbundenen verk�rzten Bearbeitungsdauer wird ersucht, nachfolgende Punkte zu beachten.

Anf�hrung von Fahrzeuginformationen

Bei den Einzelfahrten beziehungsweise mehrmaligen Fahrten mit einer Bewilligungsdauer bis zu 3 Monaten ist in allen F�llen eine genaue Definition der Zugfahrzeuge und Anh�nger mit Kennzeichen sowie FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) erforderlich. Sollte das betreffende Fahrzeug zulassungsfrei sein, ist nur die FIN anzuf�hren.

Bei Fahrzeugen, die zur Erlangung der Zulassung zum �ffentlichen Stra�enverkehr einen Bescheid ben�tigen, ist der Typ (Fahrzeug-Hersteller und Ausf�hrung), die Achsformel (zum Beispiel 4x2, 4x4, 6x4*4 et cetera) und die FIN anzuf�hren.

Bei Dauergenehmigungen (Jahresbewilligungen) kann, sofern bei den Zugfahrzeugen nur die im KFG erlaubten Gesamtgewichte und Achslasten ausgen�tzt werden sollen, auf eine genaue Angabe der Zugfahrzeuge mit Kennzeichen und Fahrgestellnummer verzichtet werden, es muss jedoch im Antrag eine der folgenden M�glichkeiten angef�hrt werden:

Variante A:

  • Wahlweise Lastkraftwagen (beziehungsweise Sattelzugfahrzeug) mit Ma�en und Gewichten im Rahmen des � 4 KFG 1967 in Verbindung mit diesem Bescheid.
  • Je nach Anforderung, auch im Einzelfall k�nnen bestimmte technische Daten der Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Achsanzahl, h�chstes zul�ssiges Gesamtgewicht, h�chste zul�ssige Achs-last) angef�hrt werden.

Variante B:

  • Zugfahrzeug 2-achsig, wahlweise maximal Achslast der Antriebsachse 11,5 Tonnen oder maximal Gesamtgewicht 18,0 Tonnen oder
  • Zugfahrzeug 3-achsig, wahlweise maximal Achslast der Hinterachsen 19,0 Tonnen und maximal Gesamtgewicht 26,0 Tonnen oder
  • Zugfahrzeug 4-achsig, wahlweise maximal Achslast der Hinterachsen 19,0 Tonnen und maximal Gesamtgewicht 32,0 Tonnen

Eine Mischung beider Varianten in einem Bescheid ist nicht m�glich.

Unabh�ngig von Variante A oder B: Sollten jedoch von den verwendeten Zugfahrzeugen, die nach KFG erlaubten Werte �berschritten werden, so ist jedenfalls die genaue Angabe der Fahrzeugdaten einschlie�lich Kennzeichen und Fahrgestellnummer unabdinglich erforderlich.

Verwendung von Zugmaschinen

Wird die wahlweise Verwendung von bauartgleichen (Achsanzahl gleich) Zugmaschinen beantragt und bewilligt, so d�rfen alle bauartgleichen Zugmaschinen verwendet werden. Es erfolgt keine Einschr�nkung auf ein bestimmtes Kennzeichen.

Einzel-/Mehrmalige Fahrten

Bei Einzelfahrten beziehungsweise mehrmaligen Fahrten mit einer Bewilligungsdauer bis zu 3 Monaten wird die Anzahl der Fahrzeuge auf grunds�tzlich 5+1 beschr�nkt. Diese sind mit Kennzeichen und Typ anzuf�hren (entweder ein Anh�nger/Auflieger und bis zu 5 Zugfahrzeuge, oder ein Zugfahrzeug und bis zu 5 Auflieger/Anh�nger).

Wahlweises Verwenden mehrerer Anh�nger mit mehreren Zugfahrzeugen durch einen Bescheid wird abgelehnt.

Antragszeitr�ume

Bei den Genehmigungen �ber einen Zeitraum (3-Monats- oder Jahresgenehmigungen) sind die beantragten Zeitr�ume im vorgesehenem gesetzlichen Rahmen zu halten (siehe nachfolgende Beispiele).

Beispiel 3-Monatsgenehmigung:

Falsch

Richtig

Vom 1.4.2020 bis 1.7.2020

Vom 1.4.2020 bis 30.6.2020

Vom 15.4.2020 bis 15.7.2020

Vom 15.4.2020 bis 14.7.2020

Beispiel Jahresgenehmigung:

Falsch

Richtig

Vom 1.7.2020 bis 1.7.2021

Vom 1.7.2020 bis 30.6.2021

Vom 12.7.2020 bis 12.7.2021

Vom 12.7.2020 bis 11.7.2021

Ungenaue Routen oder fehlende Routenpunkte

Die Routen sind entsprechend genau und mit allen Routenpunkten (inklusive Beginn und Ende) anzuf�hren. Es muss eine l�ckenlose, namentliche Nennung aller befahrenen Stra�enz�ge erfolgen. Stra�enbezeichnungen, wie zum Beispiel S4 oder B3 sind nachzubessern und folgend anzuf�hren: S4 Anschlussstelle XXX oder Exit XXX

Ebenso ist es nicht m�glich, eine Route mit der Angabe "weiter mit dem bestehenden Bescheid" anzuf�hren. Es wird ersucht, die im Zuge der Route befahrenen Br�ckenbauwerke namentlich und/oder deren Objektnummer am Antrag anzugeben. Zur richtigen Bestimmung des Namens oder der Objektnummer kann die Br�ckeninformation Wien herangezogen werden.

Ladungsdefinitionen

Bei Dauer- oder Jahresgenehmigungen gilt im Bundesland Wien bez�glich Ladungsdefinition Folgendes:

  • Angabe des gr��tm�glichen Ladegutes inklusive aller Abmessungen und Gewicht,
  • Bei einer unteilbaren Ladung gem�� �2 Pkt. 45 KFG 1967 und Zubeh�r (sofern dieses 10 % des Gewichtes der unteilbaren Ladung nicht �berschreitet), ist dieses im Reiter "Ladung", im Feld "Beschreibung" anzugeben. Wenn Zubeh�r zu einer unteilbaren Ladung transportiert wird, so ist das im Antrag ausdr�cklich zu erw�hnen.

Eine dieser beiden Varianten ist zwingend anzuf�hren. Diese Regelung ist notwendig, um die Nachvollziehbarkeit des gestellten Antrages sicherzustellen.

Technische Daten aller Fahrzeuge

Die technischen Daten der Fahrzeuge sind vollst�ndig auszuf�llen � Last- und Leerfahrt sowie Aufliege- beziehungsweise Sattellasten. Fehlerhafte Antr�ge werden mit einem Verbesserungsauftrag zur Korrektur zur�ckgewiesen.

Sollte die Korrektur nach einer Frist (7 Kalendertage nach Eingang sowie einer Urgenz nach weiteren 5 Kalendertagen) nicht behoben sein, wird der Antrag gem�� 13.3 VGW, kostenpflichtig zur�ckweisen.

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