Hinweise zum Antrag von Sondertransporten - Abteilung Br�ckenbau und Grundbau (MA 29)
Zur Vereinfachung des erforderlichen Ermittlungsverfahren und der eventuell damit verbundenen verk�rzten Bearbeitungsdauer wird ersucht, nachfolgende Punkte zu beachten.
Anf�hrung von Fahrzeuginformationen
Bei den Einzelfahrten beziehungsweise mehrmaligen Fahrten mit einer Bewilligungsdauer bis zu 3 Monaten ist in allen F�llen eine genaue Definition der Zugfahrzeuge und Anh�nger mit Kennzeichen sowie FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) erforderlich. Sollte das betreffende Fahrzeug zulassungsfrei sein, ist nur die FIN anzuf�hren.
Bei Fahrzeugen, die zur Erlangung der Zulassung zum �ffentlichen Stra�enverkehr einen Bescheid ben�tigen, ist der Typ (Fahrzeug-Hersteller und Ausf�hrung), die Achsformel (zum Beispiel 4x2, 4x4, 6x4*4 et cetera) und die FIN anzuf�hren.
Bei Dauergenehmigungen (Jahresbewilligungen) kann, sofern bei den Zugfahrzeugen nur die im KFG erlaubten Gesamtgewichte und Achslasten ausgen�tzt werden sollen, auf eine genaue Angabe der Zugfahrzeuge mit Kennzeichen und Fahrgestellnummer verzichtet werden, es muss jedoch im Antrag eine der folgenden M�glichkeiten angef�hrt werden:
Variante A:
- Wahlweise Lastkraftwagen (beziehungsweise Sattelzugfahrzeug) mit Ma�en und Gewichten im Rahmen des � 4 KFG 1967 in Verbindung mit diesem Bescheid.
- Je nach Anforderung, auch im Einzelfall k�nnen bestimmte technische Daten der Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Achsanzahl, h�chstes zul�ssiges Gesamtgewicht, h�chste zul�ssige Achs-last) angef�hrt werden.
Variante B:
- Zugfahrzeug 2-achsig, wahlweise maximal Achslast der Antriebsachse 11,5 Tonnen oder maximal Gesamtgewicht 18,0 Tonnen oder
- Zugfahrzeug 3-achsig, wahlweise maximal Achslast der Hinterachsen 19,0 Tonnen und maximal Gesamtgewicht 26,0 Tonnen oder
- Zugfahrzeug 4-achsig, wahlweise maximal Achslast der Hinterachsen 19,0 Tonnen und maximal Gesamtgewicht 32,0 Tonnen
Eine Mischung beider Varianten in einem Bescheid ist nicht m�glich.
Unabh�ngig von Variante A oder B: Sollten jedoch von den verwendeten Zugfahrzeugen, die nach KFG erlaubten Werte �berschritten werden, so ist jedenfalls die genaue Angabe der Fahrzeugdaten einschlie�lich Kennzeichen und Fahrgestellnummer unabdinglich erforderlich.
Verwendung von Zugmaschinen
Wird die wahlweise Verwendung von bauartgleichen (Achsanzahl gleich) Zugmaschinen beantragt und bewilligt, so d�rfen alle bauartgleichen Zugmaschinen verwendet werden. Es erfolgt keine Einschr�nkung auf ein bestimmtes Kennzeichen.
Einzel-/Mehrmalige Fahrten
Bei Einzelfahrten beziehungsweise mehrmaligen Fahrten mit einer Bewilligungsdauer bis zu 3 Monaten wird die Anzahl der Fahrzeuge auf grunds�tzlich 5+1 beschr�nkt. Diese sind mit Kennzeichen und Typ anzuf�hren (entweder ein Anh�nger/Auflieger und bis zu 5 Zugfahrzeuge, oder ein Zugfahrzeug und bis zu 5 Auflieger/Anh�nger).
Wahlweises Verwenden mehrerer Anh�nger mit mehreren Zugfahrzeugen durch einen Bescheid wird abgelehnt.
Antragszeitr�ume
Bei den Genehmigungen �ber einen Zeitraum (3-Monats- oder Jahresgenehmigungen) sind die beantragten Zeitr�ume im vorgesehenem gesetzlichen Rahmen zu halten (siehe nachfolgende Beispiele).
Beispiel 3-Monatsgenehmigung:
Falsch |
Richtig |
---|---|
Vom 1.4.2020 bis 1.7.2020 |
Vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 |
Vom 15.4.2020 bis 15.7.2020 |
Vom 15.4.2020 bis 14.7.2020 |
Beispiel Jahresgenehmigung:
Falsch |
Richtig |
---|---|
Vom 1.7.2020 bis 1.7.2021 |
Vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 |
Vom 12.7.2020 bis 12.7.2021 |
Vom 12.7.2020 bis 11.7.2021 |
Ungenaue Routen oder fehlende Routenpunkte
Die Routen sind entsprechend genau und mit allen Routenpunkten (inklusive Beginn und Ende) anzuf�hren. Es muss eine l�ckenlose, namentliche Nennung aller befahrenen Stra�enz�ge erfolgen. Stra�enbezeichnungen, wie zum Beispiel S4 oder B3 sind nachzubessern und folgend anzuf�hren: S4 Anschlussstelle XXX oder Exit XXX
Ebenso ist es nicht m�glich, eine Route mit der Angabe "weiter mit dem bestehenden Bescheid" anzuf�hren. Es wird ersucht, die im Zuge der Route befahrenen Br�ckenbauwerke namentlich und/oder deren Objektnummer am Antrag anzugeben. Zur richtigen Bestimmung des Namens oder der Objektnummer kann die Br�ckeninformation Wien herangezogen werden.
Ladungsdefinitionen
Bei Dauer- oder Jahresgenehmigungen gilt im Bundesland Wien bez�glich Ladungsdefinition Folgendes:
- Angabe des gr��tm�glichen Ladegutes inklusive aller Abmessungen und Gewicht,
- Bei einer unteilbaren Ladung gem�� �2 Pkt. 45 KFG 1967 und Zubeh�r (sofern dieses 10 % des Gewichtes der unteilbaren Ladung nicht �berschreitet), ist dieses im Reiter "Ladung", im Feld "Beschreibung" anzugeben. Wenn Zubeh�r zu einer unteilbaren Ladung transportiert wird, so ist das im Antrag ausdr�cklich zu erw�hnen.
Eine dieser beiden Varianten ist zwingend anzuf�hren. Diese Regelung ist notwendig, um die Nachvollziehbarkeit des gestellten Antrages sicherzustellen.
Technische Daten aller Fahrzeuge
Die technischen Daten der Fahrzeuge sind vollst�ndig auszuf�llen � Last- und Leerfahrt sowie Aufliege- beziehungsweise Sattellasten. Fehlerhafte Antr�ge werden mit einem Verbesserungsauftrag zur Korrektur zur�ckgewiesen.
Sollte die Korrektur nach einer Frist (7 Kalendertage nach Eingang sowie einer Urgenz nach weiteren 5 Kalendertagen) nicht behoben sein, wird der Antrag gem�� 13.3 VGW, kostenpflichtig zur�ckweisen.
Stadt Wien | Brückenbau und Grundbau
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