Abschleppgruppe der MA 48

Video: Im Cockpit - Abschleppwagen

Flie�ender Verkehr ist nicht nur f�r das schnelle Fortkommen in der Stadt n�tig, er ist auch f�r die Sicherheit unerl�sslich. Rettung, Feuerwehr oder Polizei m�ssen im Ernstfall rasch und ungehindert ans Ziel geraten. Nach einem tragischen Todesfall im Jahr 1974 � die Feuerwehr erreichte eine brennende Wohnung wegen eines falsch abgestellten Autos zu sp�t � wurde die Abschleppgruppe gegr�ndet.

Die Entfernung von falsch geparkten Fahrzeugen aus Ladezonen, Behindertenzonen, Spitzenhalteverboten oder Einfahrten sowie kennzeichenloser Fahrzeuge und Unfallwracks ist als Dienstleistung an den Wiener*innen zu sehen. Diese begr�ndet sich im � 89a der Stra�enverkehrsordnung (StVO).

Video: Ein Tag unter MA-48 Abschleppgruppe

Beachten Sie bitte, dass auch Privatunternehmen Ihr Fahrzeug abschleppen k�nnen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Abschleppgrund gem�� � 89a StVO nicht geregelt ist. In folgenden F�llen ist das zum Beispiel m�glich:

  • auf Supermarktparkpl�tzen
  • bei Tankstellen
  • in Veranstaltungsbereichen (Stra�enfeste et cetera)
  • bei Arbeitsbehinderungen (Aufstellung eines Kranes, Filmarbeiten et cetera)

Ziele und Organisation der Abschleppgruppe

  • Ungehinderter Flie�verkehr: Die Abschleppgruppe hat ihre Hauptleistungen im Alltagsverkehr in einem "Wienplan" zusammengefasst. Dieser beinhaltet Spitzenhalteverbote, Ladezonen, Behindertenzonen und Buszonen. Der Plan erm�glicht ein rasches Beseitigen von Verkehrsbeeintr�chtigungen und garantiert eine Erh�hung der Verkehrssicherheit und Verkehrsdisziplin im Sinne der Wiener B�rger*innen.
  • Sicherheit: Abschleppungen aus den F�nf-Meter-Zonen an Kreuzungen erh�hen die Sicherheit besonders f�r Kinder und Passant*innen, da der Sichtwinkel erweitert wird.
  • Saubere Stadt: Der Erhaltung des Stadtbildes von Wien dient die MA 48 mit der Entfernung von kennzeichenlosen Fahrzeugen und Wracks (zum Beispiel desolate Fahrr�der).
  • Erhaltung der Infrastruktur: Damit die Gebrechensdienste eine funktionierende Infrastruktur bei Gas-, Wasser- und �hnlichen Gebrechen wiederherstellen k�nnen, schleppt die MA 48 in solchen F�llen kostenlos ab.
  • Modernste Technik durch Datenfunk: Die Abschleppgruppe bedient sich eines Datenfunksystems, �hnlich dem des Taxigewerbes. Das System erm�glicht eine direkte Verbindung der Anzeigenleger von Polizei und MA 67 ("Parksheriffs") und erfasst diese Daten in der EDV. Ein Disponent verteilt die Abschleppauftr�ge nach Dringlichkeit und �rtlichkeit. Die Kommunikation mit den Betriebsbeamten und den Abschlepp-LKWs erfolgt mit Hilfe des Datenfunks. Bei der Ausfolgung des Fahrzeuges greift die Verwaltung wieder auf das System zur�ck.

Entsorgung von Wracks

Fahrzeuge ohne Kennzeichen d�rfen auf �ffentlichen Verkehrsfl�chen nicht abgestellt werden. Wird der Abteilung Abfallwirtschaft, Stra�enreinigung und Fuhrpark (MA 48) ein derartiges Fahrzeug gemeldet, erfolgt nach �berpr�fung die sofortige Entfernung. Dies gilt auch f�r Fahrzeuge, bei denen eine Entledigungsabsicht vermutet werden kann.

Die MA 48 f�hrt keine Wrackabschleppungen beziehungsweise Entsorgung derartiger Fahrzeuge durch. Die Entsorgung von alten Fahrzeugen ist Sache des*der Inhaber*in. Private Entsorgerfirmen nehmen fachgerechte Verschrottungen vor. Illegal abgestellte Wracks werden von der MA 48 entfernt und entsorgt. Die Kosten daf�r werden dem*der Eigent�mer*in angelastet.

Fahrradwracks

Fahrr�der, die �ber lange Zeit in einem desolaten, nicht fahrf�higen Zustand am selben Ort abgestellt sind, werden mit einer Infoschleife der MA 48 versehen. Darin wird der*die Besitzer*in zur Entfernung aufgefordert. Andernfalls wird das Fahrrad durch die MA 48 entfernt (vermutete Entledigungsabsicht).

Entfernung von Fahrradwracks

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