Bestimmung zur Fassadenbegr�nung
- Fassadenbegr�nung bei neuer Festsetzung oder Ab�nderung eines Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplanes vorgeschrieben
- Wirkt Hitzeinseln sowie L�rm- und Schadstoffbelastung entgegen
- Gilt im gesamten Stadtgebiet, auch in Industriegebieten
- Gilt in bestehenden Stadtvierteln und neuen Stadtentwicklungsgebieten
- Voraussetzungen:
- Festgesetzte Geb�udeh�he �ber 7,5 Meter
- Ab 26 Meter Geb�udeh�he keine Vorschreibung (Brandschutz)
- Begr�nung nicht vorgeschrieben f�r Einfamilienh�user, Gartensiedlungen und Kleingartengebiete
- Ausnahmen sind m�glich, wo es spezielle �rtliche Verh�ltnisse erfordern.
- Die Stadt Wien f�rdert stra�enseitige Fassadenbegr�nungen bis zu einer H�he von maximal 5.200 Euro: Fassadenbegr�nung - F�rderungsantrag
Planungsgrundlagen zur Bebauungsbestimmung "Begr�nung der Fassaden" (51 KB PDF)
Das globale Klima wird hei�er. Die Anzahl der Hitzetage und Tropenn�chte im Stadtgebiet steigt kontinuierlich. Diesen Auswirkungen der Klimakrise muss die Stadt Wien entgegenwirken. Ein wirkungsvolles Mittel gegen sommerliche �berhitzung in der Stadt sind begr�nte Fassaden. Durch den Bewuchs heizen sich Geb�ude weniger auf und es entsteht ein angenehmes Mikroklima. Es gibt bereits viele Beispiele von H�usern in Wien, die auch mit ganz einfachen Mitteln begr�nt worden sind.
Gr�ne Fassaden im ganzen Stadtgebiet
Damit diese klimatische aber auch optische Ma�nahme breite Anwendung findet, schreibt die Stadt Wien die Fassadenbegr�nung k�nftig im gesamten Stadtgebiet vor. Dabei wird nicht zwischen bereits bestehenden Stadtvierteln und neuen Stadtentwicklungsgebieten unterschieden.
Durch die Verteilung im gesamten Stadtgebiet werden die positiven Effekte der Fassadenbegr�nung f�r alle B�rgerinnen und B�rger sp�rbar. Damit wird ein gro�er Beitrag zur Aufenthaltsqualit�t im �ffentlichen Raum geleistet und dadurch die Lebensqualit�t in Wien erh�ht.
K�nftig wird bei jeder neuen Festsetzung oder Ab�nderung eines Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplanes die entsprechende Bestimmung im gesamten Bauland gelten.
Eine wesentliche Voraussetzung ist eine festgesetzte Geb�udeh�he �ber 7,5 Meter. Ab 26 Meter Geb�udeh�he ist aus Brandschutz-Gr�nden keine Vorschreibung mehr vorgesehen.
Sogar wenn es Vorg�rten gibt, muss eine entsprechende Begr�nung erfolgen. Ebenso gilt die Bestimmung in Industriegebieten. Einfamilienh�user, Gartensiedlungen und Kleingartengebiete sind von dieser Bestimmung ausgenommen, da diese in der Regel einen sehr hohen Anteil an Gr�nfl�chen aufweisen.
Jedoch kann auch bei anderen Bauweisen und Widmungskategorien eine Fassadenbegr�nung vorgeschrieben werden, wenn es die �rtlichen Verh�ltnisse erfordern. So kann gezielt konkreten Hitzeinseln oder hoher Belastung durch L�rm- und Schadstoffimmissionen entgegengewirkt werden.
Ziel der Bestimmungen ist es, mindestens ein F�nftel der betreffenden Fronten zu begr�nen. Die Begr�nung kann dabei, unter Beachtung der Vorgaben des Brandschutzes, frei an der Fassade angeordnet werden.
Tipps zur Fassadenbegr�nung
Die Stadt gibt Tipps und Informationen zu unterschiedlichen Arten der Begr�nung von Fassaden, einer m�glichen finanziellen F�rderung sowie zu Beratungsstellen. Die wichtigsten Informationen finden Sie in einer Checkliste, dem Leitfaden zur Fassadenbegr�nung und in der Brosch�re "Gr�ne W�nde -Tipps zur Fassadenbegr�nung in Wien": Fassadenbegr�nung - F�rderung, Beratung und Vorteile
Beispiele
Fassadenbegr�nung kann sehr unterschiedlich sein und verschiedenste Formen annehmen. Dabei bergen bereits einfachste Begr�nungsma�nahmen gro�es Verbesserungspotenzial f�r das Mikroklima im Stadtteil. Daher k�nnen auch ohne aufw�ndige und teure Konstruktionen oder Aufbauten sp�rbare Effekte erzielt werden.
Stadt Wien | Stadtentwicklung
Kontaktformular