Auskunftssystem Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplan

Im Auskunftssystem Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplan erhalten Sie Ausk�nfte zu den Inhalten der Fl�chenwidmungs- und Bebauungspl�ne der Stadt Wien.

Inhalte des Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplans (rote Linie beziehungsweise rote Schrift) sind nur in der Grauversion der Grundkarte ("Karte s/w") ab dem Ma�stab 1:3000 und darunter sichtbar.

Linien in Magenta geben die Abgrenzung der Plandokumente an. In den Plandokumenten, die aus einem Plan und einem Textteil bestehen, werden die zul�ssigen Nutzungen und Bebauungen verbindlich geregelt.

Grundkarte f�r dieses Auskunftssystem bildet die Fl�chen-Mehrzweckkarte der Stadtvermessung Wien.

Die dargestellten Inhalte sind ohne Gew�hr. Ein Rechtsanspruch ist aus dieser �bersicht keinesfalls ableitbar. Detaillierte Ausk�nfte zu den rechtsg�ltigen Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplan-Bestimmungen sowie den daraus resultierenden Nutzungsm�glichkeiten von Grundst�cken erhalten Sie f�r alle Bezirke bei der Servicestelle Stadtentwicklung.

Ben�tzungshinweise

Aus diesem Auskunftssystem k�nnen ma�stabsgerechte Pl�ne in den Formaten von DIN A1 bis DIN A4 gedruckt werden.

Generalisierte Fl�chenwidmung

Die einzelnen Fl�chenwidmungskategorien werden ab dem Ma�stab 1:4000 (und aufw�rts) in abgek�rzter Textform dargestellt.

Textliche Bestimmungen

Die Text-Abfrage erfolgt nach Eingabe einer Adresse mit einem Klick auf die entsprechende Liegenschaft. Es �ffnet sich ein Informationsfeld, in dem Text und Plan des Plandokumentes als PDF f�r den Download verf�gbar sind. Damit dieses Informationsfeld angezeigt wird, muss in der Legende "Plandokumente-Abgrenzung" aktiviert sein.

In dem Plan sehen Sie die Nummerierungen der besonderen Bestimmungen. Im Text sind die allgemeinen und besonderen Bestimmungen (BB) nachzulesen.

Grundst�ckskataster

Die Grundst�cksgrenzen und Grundst�cksnummern k�nnen bis zu einem bestimmten Ma�stab angezeigt werden.

Bausperre

  • � 8 (1): Die Fl�chen des Karteninhalts "Bausperre nach � 8 (1)" der Bauordnung f�r Wien besagen, dass es in diesem Gebiet keinen g�ltigen Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplan gibt, bis ein Plandokument beschlossen wird.
  • � 8 (2): Als Bausperre nach � 8 (2) der Bauordnung von Wien ausgezeichnete Fl�chen wurden als Plandokument vom Gemeinderat beschlossen. Die zeitlich begrenzte Bausperre tritt sp�testens nach 3 Jahren au�er Kraft und kann in bestimmten F�llen verl�ngert werden.
  • � 8 (6): Eine Bausperre nach � 8 (6) der Bauordnung f�r Wien tritt durch Kundmachung eines Planentwurfs zur �ffentlichen Auflage in Kraft und endet sp�testens nach 7 Monaten.

Bedienungshinweise zum Fl�chenwidmungs- und Bebauungsplan - Weitere Ben�tzungshinweise

Legenden

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