Chancengleichheit f�r Frauen, M�nner und Menschen mit weiteren Geschlechtsidentit�ten
Eine aktive Gleichstellungspolitik geh�rt untrennbar zu modernen Arbeitgeber*innen und kund*innenorientierten Dienstleistungsunternehmen. Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist seit 1. Mai 1996 in Kraft.
Die Gemeinde Wien hat sich damit verpflichtet, jede berufliche Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Von der Gleichbehandlung profitieren sowohl Frauen als auch M�nner sowie die Dienstgeberin Gemeinde Wien.
Das Gleichbehandlungsgesetz gilt f�r alle, die ein �ffentlich-rechtliches oder vertragliches Dienstverh�ltnis zur Gemeinde Wien haben. Es gilt ebenso f�r jene, die sich um Aufnahme in ein solches Dienstverh�ltnis bewerben, und f�r Lehrlinge.
Schutz vor Benachteiligung
Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz sch�tzt Mitarbeitende der Stadt Wien vor Benachteiligung
- beim beruflichen Aufstieg oder bei einer Bef�rderung,
- bei Aus- und Weiterbildung,
- beim Wiedereinstieg,
- bei der Aufnahme oder Beendigung eines Dienstverh�ltnisses,
- beim Einkommen,
- bei den Arbeitsbedingungen et cetera.
Beratung und Unterst�tzung in Anspruch nehmen
Sollten Sie als Bedienstete*r der Stadt Wien das Gef�hl haben, in einem dieser Bereiche aufgrund dessen, dass Sie eine Frau oder ein Mann sind oder eine weitere Geschlechtsidentit�t haben, Kinder haben, Angeh�rige pflegen oder schwanger sind, diskriminiert zu werden, nehmen Sie bitte Beratung und Unterst�tzung der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kontaktfrauen in Anspruch.
Da es gesetzliche Fristen zur Geltendmachung von Anspr�chen gibt, nehmen Sie bitte m�glichst rasch Kontakt auf. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diskriminiert oder bel�stigt werden.
Stadt Wien | Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
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