Betroffenenrechte - Datenschutz beim Magistrat der Stadt Wien

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, bringt neue Rechte und Pflichten f�r alle Beteiligten.

F�r jede Person, deren Daten in einer Datenanwendung verarbeitet werden (betroffene Person), ergeben sich aus den neuen gesetzlichen Bestimmungen verschiedenste Rechte gegen�ber der oder dem f�r die Verarbeitung Verantwortlichen.

Im Wortlaut k�nnen Sie diese Bestimmungen in den Artikeln 12 bis 22 der DSGVO nachlesen.

Die in Zusammenhang mit Datenverarbeitungen durch den Magistrat der Stadt Wien relevanten Rechte sind:

Auskunftsrecht der betroffenen Person

Jede betroffene Person hat ein Recht darauf zu erfahren, ob ihre eigenen personenbezogenen Daten von einer beziehungsweise einem Verantwortlichen verarbeitet werden. Werden gro�e Mengen an Informationen �ber die betroffene Person verarbeitet, kann die oder der Verantwortliche verlangen, dass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller pr�zisiert, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorg�nge sich der Antrag konkret bezieht (Mitwirkungspflicht).

Die Auskunft wird schriftlich erteilt und enth�lt folgende Informationen:

  • Zweck der Verarbeitung
  • Auflistung der Daten und Datenkategorien, die verarbeitet werden
  • Stellen, an die die Daten weitergegeben worden sind oder noch weitergegeben werden (Empf�ngerin beziehungsweise Empf�nger)
  • Wenn m�glich die geplante Speicherfrist f�r die Daten oder, falls dies nicht m�glich ist, die Kriterien f�r die Festlegung dieser Dauer
  • Informationen �ber die Herkunft der Daten, falls die Daten nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben worden sind
  • Im Fall von Entscheidungen, die auf einer automatisierten Verarbeitung einschlie�lich Profiling beruhen und gegen�ber der betroffenen Person rechtliche Wirkungen entfalten oder sie in �hnlicher Weise beeintr�chtigen: Angaben zu der verwendeten Logik sowie zur Tragweite und zu den angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung
  • Bei internationalen Datentransfers: falls notwendig, die Grundlagen der geeigneten Garantien

Die Auskunft ist kostenlos. Bei offenkundig unbegr�ndeten oder insbesondere wegen ihrer H�ufigkeit exzessiven Antr�gen kann jedoch ein Entgelt verlangt werden.

Die Auskunft wird innerhalb eines Monats ab Eingang des Auskunftsbegehrens erteilt. Ist die Beantwortung des Antrages komplex und/oder liegen mehrfache Antr�ge vor, kann die Frist um zwei weitere Monate verl�ngert werden. Dies wird der betroffenen Person unter Angabe von Gr�nden schriftlich mitgeteilt.

Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person hat das Recht, von der beziehungsweise dem Verantwortlichen unverz�glich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Unter Ber�cksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat sie auch das Recht, die Vervollst�ndigung unvollst�ndiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Voraussetzung f�r den Anspruch ist, dass die Daten unrichtig sind, also mit der Wirklichkeit nicht �bereinstimmen (zum Beispiel falsches Geburtsdatum), oder dass die Daten unter Ber�cksichtigung des Zwecks der Verarbeitung unvollst�ndig sind. Ein Recht auf Berichtigung des Inhalts eines Bescheides, eines Gutachtens oder dergleichen besteht nicht.

Recht auf L�schung ("Recht auf Vergessenwerden")

Die betroffene Person hat das Recht, von der beziehungsweise dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverz�glich gel�scht werden, und die oder der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverz�glich zu l�schen, wenn einer der folgenden Gr�nde zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind f�r die Zwecke, f�r die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegt keine andere Rechtsgrundlage vor). Das gilt besonders dann, wenn ein Kind online seine Daten zur Verarbeitung freigegeben hat.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gr�nde f�r die Verarbeitung vor).
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtm��ig verarbeitet.
  • Die L�schung der personenbezogenen Daten ist zur Erf�llung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem EU-Recht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten erforderlich.

Recht auf Widerspruch

Die betroffene Person hat das Recht, jederzeit gegen eine Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die beziehungsweise der Verantwortliche muss die Datenverarbeitung einstellen, au�er sie oder er kann zwingende Gr�nde f�r die Verarbeitung nachweisen (zum Beispiel, weil eine Datenverarbeitung gesetzlich vorgeschrieben ist).

Recht auf Information

Nach der DSGVO m�ssen der betroffenen Person durch die oder den Verantwortlichen gewisse Informationen �ber die Datenverarbeitungen zur Verf�gung gestellt werden. Diese Informationen beinhalten unter anderem Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, verarbeitete Daten, eventuelle Empf�ngerinnen oder Empf�nger von Daten, die Dauer der Datenspeicherung beziehungsweise die Kriterien f�r die Festlegung dieser Dauer, Informationen zu den Rechten der betroffenen Person sowie Kontaktdaten der oder des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten.

Die Informationspflicht wird beim Magistrat der Stadt Wien durch entsprechende Informationen auf seinen Amtshelferseiten oder sonstigen Internetseiten, die es zu einem bestimmten Verfahren oder Verarbeitungsvorgang gibt, erf�llt.

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