Geld von der Stadt Wien zur�ckfordern
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht oder irrt�mlich eine Zahlung an die Stadt geleistet haben, k�nnen Sie eine R�ckzahlung beantragen.
Voraussetzungen
- Die Gutschrift ist h�her als 5 Euro.
- Ihre Zahlung liegt nicht mehr als 3 Jahre zur�ck.
Ablauf
- Das Formular k�nnen Sie online ausf�llen, ausdrucken und anschlie�end pers�nlich, per E-Mail, per Fax oder per Post an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) �bermitteln. Wenn Sie eine ID Austria haben, k�nnen Sie das Formular auch online �bermitteln.
- Zum Ausf�llen des Formulars ben�tigen Sie folgende Informationen:
- Kund*innen-Nummer
- Forderungsart
- Vertragskontonummer beziehungsweise Kund*innen-Daten
- Betrag
- Bankverbindung
- Die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen pr�ft, ob Sie wirklich zu viel gezahlt haben und ob die Unterlagen vollst�ndig sind. Wenn Unterlagen, zum Beispiel Zahlungsbelege, fehlen, werden Sie kontaktiert.
- Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollst�ndig und rechtzeitig ein, damit Ihr Antrag so schnell wie m�glich bearbeitet werden kann.
- Die Bearbeitungszeit betr�gt l�ngstens 1 Monat.
- Wenn der Antrag angenommen wird, wird das Geld an Sie zur�ck �berwiesen.
- Der Antrag ist kostenlos.
Kontakt
Falls Sie den Betrag nach 1 Monat ab der Antragstellung nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Dezernat Rechnungswesen - Referat Zahlungsverkehr und KundInnenservice via E-Mail unter [email protected]
Weiterf�hrende Informationen
Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
Kontaktformular