Aufstellung von Informations- und Werbest�nden - Antrag auf Bewilligung

Allgemeine Informationen

F�r das Aufstellen von Informations- und Werbest�nden auf �ffentlichen Verkehrsfl�chen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Zus�tzlich muss eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung f�r Stra�engrundverwaltung und Stra�enbau (MA 28) abgeschlossen werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Sicherheit und Fl�ssigkeit des Verkehrs d�rfen durch die vorgesehene Nutzung nicht beeintr�chtigt werden.

Fristen und Termine

Der Antrag muss mindestens 3 Wochen - empfohlen werden 5 Wochen - bevor der Stand aufgestellt werden soll, eingereicht werden.

Das Ergebnis eines sogenannten Ermittlungsverfahrens bestimmt dann, ob beziehungsweise in welcher Form und in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.

Zust�ndige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: [email protected]

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an [email protected] einbringen.

Anträge können im Kund*innen-Center, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, und am 24. am 31.Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive ZVR-Nummer)
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse f�r R�ckfragen
  • Genaue Definition des Standortes
  • Angaben zum Platzbedarf: Ma�e des Informationsstandes - vorzugsweise mit einer Lageskizze, anhand der die �rtliche Situation beurteilt werden kann
  • Zeitraum und Aufstellzeiten
  • Zweck
  • Anzahl der vor Ort t�tigen Personen

Kosten und Zahlung

  • Bundesgeb�hr:
    • 14,30 Euro f�r den Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro f�r die Verhandlungsschrift
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro f�r die Verhandlungsschrift
      Die H�he richtet sich nach der Anzahl der erforderlichen Bewilligungen und der jeweils daf�r vorgesehenen Geb�hr.
  • Kommissionsgeb�hr:
    • 7,63 Euro f�r Amtshandlungen au�erhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
    • 8,70 Euro f�r die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan

Die Kosten werden je zusammenh�ngenden Terminen und �rtlichkeiten verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Durchf�hrung des verkehrsbeh�rdlichen Ermittlungsverfahrens (zum Beispiel Verhandlung) und den notwendigen Verkehrsma�nahmen variieren k�nnen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zus�tzliche Informationen

Keine

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