Veranstaltungen im Wiener Donaubereich sowie auf sonstigen Fl�chen der Wiener Gew�sser - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Veranstaltungen im Wiener Donaubereich sowie auf sonstigen Fl�chen der Abteilung Wiener Gew�sser m�ssen bei der Abteilung Wiener Gew�sser angemeldet werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Die schriftliche Anmeldung der Veranstaltung muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.
Zust�ndige Stelle
Wiener Gew�sser (MA 45)
20., Am Brigittenauer Sporn 7
Telefon: +43 1 4000-96520
Fax: +43 1 4000-99-96520
E-Mail: [email protected]
Servicezeiten: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Weitere Zust�ndigkeiten:
- Veranstaltungen, die unter das Wiener Veranstaltungsgesetz fallen: Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
- Veranstaltungen, die eine wasserrechtliche Bewilligung ben�tigen (f�r die Ben�tzung von Wasserfl�chen): Wasserrecht
- Veranstaltungen, die auf �ffentlichen Verkehrsfl�chen stattfinden: Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
- Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit Hei�luftballons, Hubschraubern oder Fallschirmspringen (Zielgebiet Donauinsel) stehen: Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
- Stromanschluss: Wiener Netze GmbH
- Wasseranschluss: Wiener Wasser
Verfahrensablauf
Bei positiver Beurteilung des Veranstaltungskonzeptes verst�ndigt die Abteilung Wiener Gew�sser schriftlich die politische Vertretung der betroffenen Bezirke, die Bundesdienststellen und alle Dienststellen, die von der Veranstaltung betroffen sind.
Den Betroffenen wird eine Einspruchsfrist von 4 Wochen einger�umt.
Erfolgt innerhalb der Frist kein Einspruch, wird nach Ablauf der Einspruchsfrist, der*die Veranstalter*in �ber die weitere Vorgangsweise durch die Abteilung Wiener Gew�sser informiert. Voraussetzung f�r die Durchf�hrung einer Veranstaltung ist der Abschluss eines Grundben�tzungs�bereinkommens mit der Grundeigent�merin. In dem Grundben�tzungs�bereinkommen sind die Auflagen und die Entrichtung einer Grundben�tzungsgeb�hr sowie die Kaution enthalten.
Erforderliche Unterlagen
Ein schriftlicher Antrag muss mittels Formular (Antrag um Grundben�tzung zur Durchf�hrung einer Veranstaltung) an die Abteilung Wiener Gew�sser gerichtet werden.
Kosten und Zahlung
Grundben�tzungsgeb�hr:
Veranstaltungen d�rfen nur im Zusammenhang mit einer durch die Stadt Wien - Wiener Gew�sser ausgestellten Grundben�tzungsbewilligung durchgef�hrt werden. F�r die Nutzung der Fl�chen m�ssen Sie mit Kosten rechnen, die H�he ist von der Dauer und der Art der Veranstaltung abh�ngig.
Kaution:
F�r die Behebung von Sch�den oder einer erforderlichen Endreinigung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung wird dem*der Veranstalter*in als Sicherstellung eine Kaution je nach Ausma� der Fl�che vorgeschrieben. Die H�he der Kaution ergibt sich aus Erfahrungswerten der bisher aufgetretenen Sch�den im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Bei Sch�den, welche �ber den Betrag der Sicherstellung hinausgehen, sind die Veranstalter*innen, trotz Hinterlegung der Kaution, verpflichtet f�r den Gesamtbetrag der instand zusetzenden Fl�che aufzukommen. Die Kaution muss bis sp�testens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingezahlt werden und wird, nach ordnungsgem��er �bergabe der Fl�che an die Grundeigent�merin, r�ckerstattet.
Steuern und Abgaben
- Getr�nkesteuer
- Bewerbung der Veranstaltung (�ffentliche Ank�ndigung einer Veranstaltung z. B. mit Plakaten, Flugzetteln usw.)
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag um Grundben�tzung zur Durchf�hrung einer Veranstaltung: 157 KB PDF
- Informationsblatt f�r einen Antrag zur Durchf�hrung einer Veranstaltung: 46 KB PDF
Zus�tzliche Informationen
Informationsblatt f�r einen Antrag zur Durchf�hrung einer Veranstaltung
F�r das Befahren der Donauinsel und der angrenzenden Hochwasserschutzbereiche muss eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der linksufrigen Donauregulierungsanlagen (Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Donauinsel und des Hochwasserschutzdamms - Antrag) vorliegen.
Hochwasser: Bei Eintreten h�herer Gewalt, vor allem bei Hochwasser, muss mit einer Absage der Veranstaltung gerechnet werden.
Abfall: Die Veranstalter*innen sind verpflichtet, f�r den durch die Veranstaltung anfallenden M�ll eine entsprechende Entsorgung zu veranlassen. F�r Veranstaltungen, an denen mehr als 2.000 Personen teilnehmen k�nnen, muss ein Abfallkonzeptes erstellt werden. Zudem besteht die Verpflichtung, Mehrwegsysteme bei Veranstaltungen bei denen Speisen und Getr�nke ausgegeben werden, einzusetzen.
Informationen dazu:
- Veranstaltungen in Wien umweltfreundlich durchf�hren
- Service der Abteilung Abfallwirtschaft, Stra�enreinigung und Fuhrpark f�r Veranstaltungen und Gewerbe
Das Wiener Baumschutzgesetz, das den Schutz von B�umen, Str�uchern und Gr�nanlagen vorschreibt, muss beachtet werden. Besch�digungen durch mechanische, chemische oder andere Einwirkungen m�ssen vermieden werden.
Stadt Wien | Wiener Gewässer
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