Anfrage um Pr�fung einer definitiven Ladezone

Allgemeine Informationen

Eine definitive Ladezone ist eine auf Dauer eingerichtete Halteverbotszone f�r Ladet�tigkeit, die f�r jede Person unter den gleichen Bedingungen (Ladet�tigkeit mit Lastfahrzeugen) ben�tzbar ist. Die Errichtung der Ladezone muss bei der Abteilung f�r Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten angeregt werden. Es besteht kein alleiniges Ben�tzungsrecht. W�hrend der Ladet�tigkeit gilt keine Kurzparkzonenregelung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Vorhandensein eines regul�ren Parkstreifens f�r die Errichtung einer zeitlich begrenzten Halteverbotszone und Vollst�ndigkeit der erforderlichen Unterlagen

Fristen und Termine

Circa 4 bis 5 Monate f�r Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung

Zust�ndige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: [email protected]

Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an [email protected] einbringen.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der Anfrage um Pr�fung soll zum besseren Verst�ndnis eine Skizze beigef�gt werden.

Kosten und Zahlung

  • Bundesgeb�hr:
    • 14,30 Euro f�r die Eingabe
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro f�r Niederschrift
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro f�r die Verhandlungsschrift
  • Kommissionsgeb�hr:
    • 7,63 Euro f�r Amtshandlungen au�erhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Definitive Ladezone - Anfrage um Pr�fung

Zus�tzliche Informationen

Die Errichtung und Erhaltung der Ladezone erfolgt durch die Abteilung Stra�enverwaltung und Stra�enbau auf Kosten der Antragsteller*innen.

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