Anfrage um Pr�fung einer definitiven Ladezone
Allgemeine Informationen
Eine definitive Ladezone ist eine auf Dauer eingerichtete Halteverbotszone f�r Ladet�tigkeit, die f�r jede Person unter den gleichen Bedingungen (Ladet�tigkeit mit Lastfahrzeugen) ben�tzbar ist. Die Errichtung der Ladezone muss bei der Abteilung f�r Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten angeregt werden. Es besteht kein alleiniges Ben�tzungsrecht. W�hrend der Ladet�tigkeit gilt keine Kurzparkzonenregelung.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Vorhandensein eines regul�ren Parkstreifens f�r die Errichtung einer zeitlich begrenzten Halteverbotszone und Vollst�ndigkeit der erforderlichen Unterlagen
Fristen und Termine
Circa 4 bis 5 Monate f�r Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung
Zust�ndige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: [email protected]
Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an [email protected] einbringen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der Anfrage um Pr�fung soll zum besseren Verst�ndnis eine Skizze beigef�gt werden.
Kosten und Zahlung
- Bundesgeb�hr:
- 14,30 Euro f�r die Eingabe
- 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
- 14,30 Euro f�r Niederschrift
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro f�r die Verhandlungsschrift
- Kommissionsgeb�hr:
- 7,63 Euro f�r Amtshandlungen au�erhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Definitive Ladezone - Anfrage um Pr�fung
Zus�tzliche Informationen
Die Errichtung und Erhaltung der Ladezone erfolgt durch die Abteilung Stra�enverwaltung und Stra�enbau auf Kosten der Antragsteller*innen.
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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