Antrag f�r Arbeiten auf oder neben der Stra�e (Baustellen)
Allgemeine Informationen
F�r Baustellen, Baustofflagerungen und die Aufstellung von Ger�sten, Containern und Kr�nen im Stra�enraum ist eine Bewilligung nach der Stra�enverkehrsordnung (� 90 StVO) und gegebenenfalls eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz (GAG) der Abteilung f�r Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) erforderlich.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Darstellung des Ortes, der Fl�che der Baustelleneinrichtung und der darin befindlichen Gegenst�nde sowie Angabe der beabsichtigten Dauer der Baustelle.
Fristen und Termine
Circa 6 Wochen f�r Antrag, Ermittlungsverfahren, Ortsverhandlung und Ausstellung der Bewilligung (Bescheid). Ist die Einrichtung von Lagerfl�chen oder Containern auf der Stra�e erforderlich (Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz), muss der Antrag mindestens 8 Wochen vorher gestellt werden.
Zust�ndige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: [email protected]
Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an [email protected] einbringen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive Vereinsnummer)
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragssteller*innen f�r R�ckfragen
- Name oder Bezeichnung und Telefonnummer der verantwortlichen Bauleiter*innen
- Zeitraum der Durchf�hrung
- Information, welche Arbeiten durchgef�hrt werden
- Ort, an dem die Arbeiten durchgef�hrt werden sollen
- Gr��e der ben�tigten Fl�chen f�r Lagerungen oder Containeraufstellungen, bei umfangreichem Platzbedarf ist ein Lageplan beizulegen
Kosten und Zahlung
- Bundesgeb�hr:
- 14,30 Euro f�r den Antrag
- 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
- 14,30 Euro f�r die Verhandlungsschrift
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro f�r die Verhandlungsschrift
- Kommissionsgeb�hr:
- 7,63 Euro f�r Amtshandlungen au�erhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
- 8,70 Euro f�r die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
- Gebrauchsabgabe:
Die H�he ist von der erforderlichen Fl�che, der Lage und der Dauer der Nutzung abh�ngig. Die Dauer der Lagerungsm�glichkeit, Baustelleneinrichtung oder Containeraufstellung ist auf maximal 12 Monate beschr�nkt.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Arbeiten auf oder neben der Stra�e - Antrag
Zus�tzliche Informationen
Die Antragsteller*innen sind f�r die ordnungsgem��e Einrichtung und Aufrechterhaltung der Baustelle und die Beschilderung verantwortlich.
- Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Halteverbotszone k�nnen
- im Baustoffhandel gekauft oder
- beim Verkehrszeichenverleih der Abteilung Abfallwirtschaft, Stra�enreinigung und Fuhrpark (MA 48) ausgeliehen werden: Verkehrszeichenverleih
- S�mtliche andere Verkehrszeichen k�nnen im Baustoffhandel gekauft werden. Verkehrszeichen m�ssen unmittelbar bei Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.
Rechtliche Grundlage: Stra�enverkehrsordnung 1960: � 90
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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