Antrag f�r Arbeiten auf oder neben der Stra�e (Baustellen)

Allgemeine Informationen

F�r Baustellen, Baustofflagerungen und die Aufstellung von Ger�sten, Containern und Kr�nen im Stra�enraum ist eine Bewilligung nach der Stra�enverkehrsordnung (� 90 StVO) und gegebenenfalls eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz (GAG) der Abteilung f�r Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) erforderlich.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Darstellung des Ortes, der Fl�che der Baustelleneinrichtung und der darin befindlichen Gegenst�nde sowie Angabe der beabsichtigten Dauer der Baustelle.

Fristen und Termine

Circa 6 Wochen f�r Antrag, Ermittlungsverfahren, Ortsverhandlung und Ausstellung der Bewilligung (Bescheid). Ist die Einrichtung von Lagerfl�chen oder Containern auf der Stra�e erforderlich (Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz), muss der Antrag mindestens 8 Wochen vorher gestellt werden.

Zust�ndige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: [email protected]

Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an [email protected] einbringen.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive Vereinsnummer)
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragssteller*innen f�r R�ckfragen
  • Name oder Bezeichnung und Telefonnummer der verantwortlichen Bauleiter*innen
  • Zeitraum der Durchf�hrung
  • Information, welche Arbeiten durchgef�hrt werden
  • Ort, an dem die Arbeiten durchgef�hrt werden sollen
  • Gr��e der ben�tigten Fl�chen f�r Lagerungen oder Containeraufstellungen, bei umfangreichem Platzbedarf ist ein Lageplan beizulegen

Kosten und Zahlung

  • Bundesgeb�hr:
    • 14,30 Euro f�r den Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro f�r die Verhandlungsschrift
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro f�r die Verhandlungsschrift
  • Kommissionsgeb�hr:
    • 7,63 Euro f�r Amtshandlungen au�erhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
    • 8,70 Euro f�r die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
  • Gebrauchsabgabe:
    Die H�he ist von der erforderlichen Fl�che, der Lage und der Dauer der Nutzung abh�ngig. Die Dauer der Lagerungsm�glichkeit, Baustelleneinrichtung oder Containeraufstellung ist auf maximal 12 Monate beschr�nkt.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Arbeiten auf oder neben der Stra�e - Antrag

Zus�tzliche Informationen

Die Antragsteller*innen sind f�r die ordnungsgem��e Einrichtung und Aufrechterhaltung der Baustelle und die Beschilderung verantwortlich.

  • Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Halteverbotszone k�nnen
    • im Baustoffhandel gekauft oder
    • beim Verkehrszeichenverleih der Abteilung Abfallwirtschaft, Stra�enreinigung und Fuhrpark (MA 48) ausgeliehen werden: Verkehrszeichenverleih
  • S�mtliche andere Verkehrszeichen k�nnen im Baustoffhandel gekauft werden. Verkehrszeichen m�ssen unmittelbar bei Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.

Rechtliche Grundlage: Stra�enverkehrsordnung 1960: � 90

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