Antrag f�r Einzelgenehmigung von Oldtimern
Allgemeine Informationen
Oldtimer m�ssen von der Abteilung f�r Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) genehmigt werden.
Das Fahrzeug muss entweder vor 1955 gebaut worden sein oder �lter als 30 Jahre sein und in die Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen sein.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Fahrzeug-Besitzer*in hat einen Wohnsitz in Wien.
Fristen und Termine
Ein Termin zur Fahrzeugvorf�hrung wird nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen originalen Unterlagen telefonisch oder vor Ort vereinbart. Bitte bringen Sie die Originalunterlagen zum Termin mit.
Zust�ndige Stelle
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
Öffnungszeiten für Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17 Uhr; am Karfreitag und am 24.und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an [email protected] einbringen.
Kassenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, jeden Monatsletzten von 8 bis 12 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember keine Kassa
Telefonische Beratung: Infoline Stra�e und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr: +43 1 955 59
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige kann mit dem Online-Formular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen f�r R�ckfragen
F�r die Bearbeitung und Terminvergabe werden folgende Unterlagen im Original ben�tigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):
- Bei Importen die ausl�ndischen Fahrzeugpapiere (Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank)
- Je nach Umfang der technischen Inhalte der vorhandenen Papiere zus�tzlich technische Daten des Generalvertreters. Sind diese nicht ausreichend oder nicht mehr erh�ltlich, k�nnen die technischen Daten alternativ mit einem Gutachten eines akkreditierten technischen Dienstes oder eines Sachverst�ndigen f�r historische Fahrzeuge nachgewiesen werden.
- Besitznachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
- Die empfohlene Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens � 57a von ARB�, �AMTC, Ziviltechniker, staatlich autorisierten Pr�fstellen oder Fachwerkst�tte (kein Pickerl) beschleunigt das Verfahren erfahrungsgem�� wesentlich.
- Eventuell Gutachten eines Sachverst�ndigen f�r historische Fahrzeuge
- Vollmacht, falls die Fahrzeugbesitzer*innen nicht pers�nlich kommen
Es k�nnen zus�tzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeug�berpr�fung festgestellt und bekannt gegeben werden.
Kosten und Zahlung
Circa 160 Euro
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmef�llen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Online-Formular: Einzelgenehmigung von Fahrzeugen oder �nderungen an Fahrzeugen - Antrag
- Leerformular zum Ausdrucken und Ausf�llen: Vollmacht
Zus�tzliche Informationen
- Das Fahrzeug muss zur �berpr�fung vorgef�hrt werden.
- Weitere Informationen k�nnen unter �AMTC - Rubrik Auto&Tests beziehungsweise Autoimport abgerufen werden.
- PKW d�rfen maximal 120 Tage im Jahr; Motorr�der maximal 60 Tage im Jahr ben�tzt werden.
- Es muss ein Fahrtenbuch gef�hrt werden. Zur Ausstellung von Fahrtenb�chern f�r historische Fahrzeuge sind ausschlie�lich die folgenden Vereine erm�chtigt: �AMTC, ARB�, �MVV, �MVC, �GHK und AMV
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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