Wasseranschluss - Wasserbezugsende - Antrag
Sie k�nnen als Wasserabnehmerin oder Wasserabnehmer das Ende Ihres Wasserbezugs online bei der MA 31 melden.
F�llen Sie bitte das Online-Formular aus. Anschlie�end werden Sie f�r eine Terminvereinbarung kontaktiert.
Der Ausbau des Wasserz�hlers und das Sperren das Wasserzuflusses ist geb�hrenpflichtig.
F�r das Online-Formular ben�tigen Sie
- Geb�hrenkontonummer
- Wasserz�hlernummer
Allgemeine Informationen
Die Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer m�ssen das Ende des Wasserbezuges Wiener Wasser (MA 31) melden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Bezugsendemeldung
- Kann nur durch die WasserabnehmerInnen oder deren Bevollm�chtigten (z. B. Hausverwaltung) erfolgen
Fristen und Termine
Nach dem Ausbau des Wasserz�hlers bleiben den Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer vier Wochen Zeit bis zur endg�ltigen Trennung der Anschlussleitung seitens der MA 31.
Zust�ndige Stelle
Wiener Wasser (MA 31)
6., Grabnergasse 4-6
Telefon: +43 1 59959-31600
Fax: +43 1 59959-99-31600
E-Mail: [email protected]
Verfahrensablauf
Nachdem die Wasserabnehmerinnen und Wasserabnehmer das Ende des Wasserbezuges gemeldet haben erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die zust�ndigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwecks Terminvereinbarung f�r den Ausbau des Wasserz�hlers.
Erforderliche Unterlagen
Meldung Ende Wasserbezug
Kosten und Zahlung
- Vergeb�hrung
- 14,30 Euro Bundesgeb�hr f�r den Antrag
- 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
- Kosten
- Der Ausbau des Wasserz�hlers und die Sperrung des Wasserzuflusses erfolgt auf Kosten der WasserabnehmerInnen. Die H�he der Kosten richtet sich nach Dimension des Wasserz�hlers und betr�gt f�r die am h�ufigsten eingesetzten Wasserz�hler 65,54 Euro inklusive Umsatzsteuer.
- Die erforderliche Trennung der Wasseranschlussleitung von der Anschlussstelle erfolgt auf Kosten der Stadt Wien.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.
Formular
Online-Formular: Wasseranschluss - Wasserbezugsende - Antrag
Zus�tzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: � 17 Abs. 1 des Wasserversorgungsgesetzes (LGBl. f�r Wien Nr. 10/1960 idgF.)
Stadt Wien | Wiener Wasser
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