Wasseranschluss - Herstellung einer Anschlussleitung

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Wenn Sie eine Wasser-Anschlussleitung von Ihrem Wasserz�hler bis zum st�dtischen Wasserrohrnetz ben�tigen, k�nnen Sie online einen Termin zu einer Besprechung vor Ort beantragen.

F�llen Sie bitte das Online-Formular aus. Anschlie�end werden Sie f�r eine Terminvereinbarung kontaktiert.

Allgemeine Informationen

F�r die Herstellung eines Wasseranschlusses ist Wiener Wasser zust�ndig.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Geeigneter Platz f�r den Wasserz�hler (z. B. Schacht, Wasserz�hler-Raum, Keller, Mauernische) in Absprache mit Wiener Wasser
  • Bezugsanmeldung

Fristen und Termine

Der Zeitpunkt der Herstellung der Anschlussleitung ist abh�ngig vom Einzahlungsdatum der erhobenen Kosten.

Zust�ndige Stelle

Wiener Wasser (MA 31)
6., Grabnergasse 4-6
Telefon: +43 1 59959-31600
Fax: +43 1 59959-99-31600
E-Mail: [email protected]

Verfahrensablauf

F�r die Herstellung eines Wasseranschlusses ist eine Besprechung vor Ort unbedingt erforderlich. Nach Einlangen des ausgef�llten Online-Formulares, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die zust�ndigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwecks Terminvereinbarung und Information, welche Dokumente ben�tigt werden und wie der Antrag richtig zu stellen ist.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Grundbesitznachweis
  • Grundst�cksplan
  • Gegebenenfalls Kellerplan
  • Gegebenenfalls Vollmacht (z. B. der Grundeigent�merInnen)

Kosten und Zahlung

  • Vergeb�hrung:
    • Antrag 14,30 Euro Bundesgeb�hr
    • 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
  • Herstellungskosten: Die Herstellungskosten richten sich nach dem Durchmesser der Anschlussleitung. Sie m�ssen, unabh�ngig vom Durchmesser der Anschlussleitung, vor den Arbeiten bezahlt werden:
    • Variante 1: Die Herstellungskosten sind f�r die Durchmesser DN 25 Millimeter (Haus mit maximal zwei Wohnungen), DN 40 und DN 50 pauschaliert. Bei der Notwendigkeit eines zweiten Arbeitsganges (Bauprovisorium) muss ein pauschaler Zuschlag von 372,63 Euro f�r die Durchmesser DN 25 und DN 40 bzw. 811,51 Euro f�r den Durchmesser DN 50 bezahlt werden.
      • DN 25: 4.650,99 Euro
      • DN 40: 4.834,54 Euro
      • DN 50: 9.238,48 Euro
    • Variante 2: F�r Anschlussleitungen mit einem Durchmesser �ber DN 50 werden die voraussichtlichen Kosten von Wiener Wasser erhoben (kein Kostenvoranschlag). Die Abrechnung der Herstellungskosten inklusive Oberfl�cheninstandsetzung der Stra�e erfolgt auf Grund des tats�chlichen Ausma�es nach Leitungsherstellung.
  • Anschlussabgabe: Deren H�he richtet sich nach der Dimension der Anschlussleitung; sie muss nach Herstellung des Wasseranschlusses zus�tzlich zu den Herstellungskosten entrichtet werden:
    • DN 25: 1.000,58 Euro
    • DN 40: 1.000,58 Euro
    • DN 50: 2.429,98 Euro
    • DN 80: 7.147,00 Euro
    • DN 100: 11.149,32 Euro
    • DN 150: 25.157,44 Euro

Vor Beginn der Herstellungsarbeiten muss eine Vorauszahlung in der H�he der voraussichtlichen Herstellungskosten bzw. der pauschalen Kosten bezahlt werden. Zus�tzlich f�llt aus Anlass der Herstellung der Anschlussleitung eine Anschlussabgabe an.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.

Formular

Online-Formular: Wasseranschluss-Herstellung einer Anschlussleitung

Zus�tzliche Informationen

Der Standort des Wasserz�hlers ist abh�ngig von der Distanz zwischen Grundst�cksgrenze und Hausmauer. Betr�gt dieser Abstand mehr als 5 Meter, ist ein Wasserz�hlerschacht unmittelbar hinter der Grundgrenze von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zu errichten. Ist der Abstand kleiner, kann der Wasserz�hler im Keller an der stra�enseitigen Hauptmauer oder in einer Mauernische montiert werden.

Der Wasserz�hler wird von der Stadt Wien beigestellt und bleibt in deren Eigentum. Die Hausinstallation (Verbrauchsanlage) umfasst alle Anlagen und Leitungen ab der Wasserz�hleranlage bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur von einer oder einem befugten Gewerbebetreibenden errichtet, ge�ndert und in Stand gehalten werden.

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